Marc Jaisli (SVP) spricht nach Verurteilung wegen Wasserpistole

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Busse für SVPler«Gibt schlimmere Straftaten, als eine Wasserpistole zu bestellen»

Marc Jaisli (SVP), der sich zwei pinke Wasserpistolen auf Temu bestellte und dafür zu einer happigen Strafe verurteilt wurde, erzählt, wie sich der Fall zugetragen hat. Er wollte eigentlich nur Gartenzubehör für sein neues Haus bestellen.

Der Präsident des Einwohnerrats in Buchs AG hat zwei solche pinke Wasserpistolen auf Temu bestellt. Weil sie trotz ihrer Farbe fast echt aussahen, musste Marc Jaisli (SVP) eine hohe Strafe zahlen.
Die Wasserpistolen seien ihm auf Temu zum Kauf vorgeschlagen worden, als er Gartenzubehör bestellte, schildert Jaisli.
Nachdem der Zoll das Paket abgefangen hatte, musste er auf der Polizei eine Aussage machen. Die Wasserpistolen hat er gar nie zu Gesicht bekommen.
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Der Präsident des Einwohnerrats in Buchs AG hat zwei solche pinke Wasserpistolen auf Temu bestellt. Weil sie trotz ihrer Farbe fast echt aussahen, musste Marc Jaisli (SVP) eine hohe Strafe zahlen.

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Darum gehts

  • Marc Jaisli (SVP) wurde wegen des Kaufs von pinken Wasserpistolen auf Temu zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

  • Die Pistolen wurden vom Zoll abgefangen, weil sie fast wie echte Waffen aussahen.

  • Jaisli wollte die Wasserpistolen seinen Göttikindern geben, damit sie in seinem neuen Garten damit herumtoben können.

  • Temu hatte ihm die Wasserpistolen vorgeschlagen, als er Gartenzubehör kaufte.

  • Er hofft nun, sein Fall diene anderen als Warnung.

Marc Jaisli (SVP) kann sich glücklich schätzen: Der Aargauer ist Bäcker und Unternehmer mit über 30 Angestellten, er hat sich kürzlich mit seiner Frau ein neues Haus gekauft und ist aktuell Präsident des Buchser Parlaments. Eigentlich läufts für ihn derzeit rund. Wären da nicht diese zwei pinken Wasserpistolen, die ihn über 5000 Franken kosteten.

«Die ganze Geschichte ist natürlich schon ein wenig ärgerlich, vor allem wie man dargestellt wird. Ich habe gegen das Waffengesetz verstossen, ja, aber es gibt sicher schlimmere Straftaten, als im Internet eine Wasserpistole zu bestellen.»

Hast du schon einmal versehentlich etwas Illegales im Internet bestellt?

Wer viel zu schnell durch ein Dorf rast, findet Jaisli, mache sowas vorsätzlich. Im Gegensatz zu ihm, der keine Ahnung hatte, dass er eine Straftat begeht. «Auf dem Bild hatte es noch Wasserstrahlen, die vorne aus den Wasserpistolen schiessen. Niemals hätte ich gedacht, dass diese Spielzeugpistolen irgendwie illegal sein könnten.»

Temu schlug ihm die Wasserpistolen vor

Eigentlich hatte Jaisli auf Temu nur ein paar Gartensachen für sein neues Haus bestellt. «Da schlug es mir diese Wasserpistolen vor», erzählt der Aargauer. «Ich dachte, meine Göttikinder könnten damit im Garten spielen, wenn sie zu Besuch kommen.» Die beiden pinken Wasserpistolen landeten deshalb in seinem Warenkorb.

Was illegal ist und was nicht

Zu Gesicht bekommen hat Jaisli die «Waffen» jedoch nie: Sie wurden am Zoll abgefangen und unterdessen wahrscheinlich zerstört. «Ich wurde aufgefordert, auf der Polizeiwache auszusagen», erzählt der Aargauer. Der Beamte habe angemerkt, dass viele Leute die Regeln des Waffengesetzes nicht kennen würden und die Bestellungen solcher Spielzeugpistolen derzeit ein grosses Problem seien.

Schliesslich wurde Jaisli per Strafbefehl verurteilt: Er hat die Strafe von 5200 Franken und die Busse von 1300 Franken bereits bezahlt.

«Ich hatte Käpsli-Pistolen, die echter aussahen»

«Ich habe den Strafbefehl akzeptiert, weil ich die Schweizer Gesetze respektiere. Einige haben mir geraten, Einsprache zu erheben.» Er findet: «Es ist schon eine happige Strafe dafür, dass ich weder eine Kügelipistole noch ein Luftgewehr bestellt habe, sondern nur zwei Wasserpistolen. In meiner Kindheit hatte ich Käpsli-Pistolen, die wesentlich echter aussahen.»

Marc Jaisli (links) ist im Aargau ein bekannter Unternehmer. Zudem ist er SVP-Politiker und präsidiert den Buchser Einwohnerrat.

Marc Jaisli (links) ist im Aargau ein bekannter Unternehmer. Zudem ist er SVP-Politiker und präsidiert den Buchser Einwohnerrat.

Jaisli-Beck

Eine positive Seite kann er der Sache jedoch abgewinnen: «Immerhin dient mein Fall jetzt als Aufklärung und Warnung für Andere. Denn viele haben mir gesagt, ihnen hätte das auch passieren können.»

Er shoppt nicht mehr bei Temu

Bei chinesischen Billighändlern einzukaufen, hält er dennoch für legitim. «Ich wurde mehrfach kritisiert, dass ich überhaupt bei Temu geshoppt habe. Aber die Spielzeuge aus unseren Warenhäusern und die Artikel auf Temu kommen doch alle aus denselben Fabriken.»

Trotzdem war es das für ihn mit Temu. «Ich bestelle dort nichts mehr. Weil einfach nicht klar ersichtlich ist, was legal ist und was nicht.»

Dieses Spielzeug gilt als Imitationswaffe.
Auch dieses falsche Gewehr fällt unter das Waffengesetz.
Diese Spielzeugwaffen sind hingegen unproblematisch.
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Dieses Spielzeug gilt als Imitationswaffe.

Fedpol

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