SchweizWenn du diese Wasserpistole kaufst, drohen dir bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Wie ein Blick auf Social Media zeigt, kann der Kauf einer Wasserpistole zu heftigen Strafen führen. Die Behörden erklären, wieso.
Darum gehts
Immer wieder bekommen Leute eine Busse, wenn sie eine Wasserpistole kaufen oder besitzen.
Gemäss dem Fedpol ist dies der Fall, weil gewisse Imitationswaffen, also auch Wasserpistolen, gegen das Waffengesetz verstossen, wenn sie von Laien auf den ersten Blick nicht von echten Waffen unterschieden werden können.
Die falsche Wasserpistole kann gemäss Rechtsanwalt Lenz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gebüsst werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Kantonspolizei Aargau, lichtdurchlässige Wasserpistolen zu kaufen.
Eine Frau kauft online zwei Wasserpistolen und hat deshalb ein Strafverfahren am Hals: Wie sie auf Social Media schreibt, habe sie für ihre elfjährige Enkelin für neun und 13 Franken online zwei Wasserpistolen gekauft. Die Artikel seien jedoch am Zoll wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz beschlagnahmt worden. Die Polizei habe ein Strafverfahren eröffnet, so die 62-Jährige. In den Kommentaren berichtet jemand von einer ähnlichen Erfahrung. Für ein Familienmitglied habe der Kauf mit einer Busse von 800 Franken geendet.
Erst vergangene Woche warnte die Kantonspolizei Aargau in einem Tiktok-Video vor dem Kauf von Wasserpistolen, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Auch dort meldeten sich in den Kommentaren Personen zu Wort, die wegen einer Wasserpistole zur Anzeige gebracht wurden. «Ich musste eine Busse à 700 Franken bezahlen, weil ich so eine gekauft hatte», schreibt ein User.
Das ist das Problem
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bestätigt, dass waffenähnliche und potenziell unerlaubte Wasserpistolen bei Kontrollen vereinzelt festgestellt werden. Komme das vor, werde das der Zentralstelle Waffen des Fedpol gemeldet, die über das weitere Vorgehen entscheide.
Fedpol erklärt gegenüber 20 Minuten, dass sogenannte Imitationswaffen, die aufgrund ihres Erscheinungsbilds mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, als Waffen gelten und somit unter das Waffengesetz fallen. «Auch Wasserpistolen müssen von einem Laien auf den ersten Blick als nicht echte Waffen erkannt werden», sagt Sprecherin Berina Repesa. Der Grund: Wenn eine Person in der Öffentlichkeit mit einer waffenähnlichen Wasserpistole rumlaufe, könne das zu Panik und anderen gefährlichen Situationen führen.
Das muss man beim Kauf beachten
Beim Kauf einer Wasserpistole muss man laut Repesa deshalb darauf achten, dass die Wasserpistole beispielsweise durchsichtig oder durch ihre Beschaffenheit, Form oder Grösse eindeutig als Spielzeug erkennbar ist. Zudem gilt, dass man für den Kauf einer Imitationswaffe mindestens 18 Jahre alt sein muss und ein reines Vorstrafenregister vorzeigen kann. Die waffenähnliche Wasserpistole in der Öffentlichkeit ohne Bewilligung mitzuführen, sei strafbar.
Das droht den Käufern
Laut dem Rechtsanwalt Christian Lenz von der Kanzlei Lenz & Caduff können der Kauf und Besitz einer solchen waffenähnlichen Wasserpistole angezeigt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von mehreren Hundert Franken belangt werden. «Sollte die Staatsanwaltschaft zum Schluss kommen, dass die Person fahrlässig gehandelt hat, also nicht wissentlich gegen das Waffengesetz verstossen hat, kommt man aber oftmals mit einer Busse davon», so Lenz. Einen Strafregistereintrag gebe es ab einer Busse von 5000 Franken.
Auch wenn der Gebrauch in einem privaten Garten weniger problematisch sei, könne dies kritisch werden, wenn dies Nachbarn sähen und die Polizei riefen, so Lenz. Deshalb empfiehlt er, vom Kauf einer solchen Wasserpistole grundsätzlich abzusehen.
Diese Wasserpistolen führten kürzlich zu Polizeieinsätzen
Bei der Kantonspolizei Bern ging Ende Mai die Meldung ein, dass sich im Muribad ein junger Mann mit einer Pistole im Hosenbund aufhalte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine Wasserpistole.
Auch in der Stadt Zürich wurde im Juni die Polizei verständigt, als eine Gruppe von jungen Männern in der Öffentlichkeit mit einer Wasserpistole hantierte. Es ging gar so weit, dass die Polizisten ihre Dienstwaffen zückten und auf die Männer richteten.
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