Eindringling am Inselspital scheint sich um Verwarnungen zu foutieren

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Eindringling am Inselspital«Er scheint sich um Verwarnungen zu foutieren»

Er stahl einen Eintrittsbadge und versteckte sich im Inselspital: Die Berner Staatsanwaltschaft verurteilte deshalb einen Mann aus dem Kanton Bern. Es ist nicht das erste Mal.

Ein Mann drang immer wieder unerlaubt ins Inselspital in Bern ein.
Die Staatsanwaltschaft Bern hat ihn nun verurteilt.
Wie in einem Strafbefehl steht, betrat der Mann das Pathologie-Gebäude durch die Tiefgarage und hielt sich im Gebäude auf, obwohl ein Area- und Hausverbot gegen ihn ausgesprochen worden war. 
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Ein Mann drang immer wieder unerlaubt ins Inselspital in Bern ein.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Ein Mann aus dem Kanton Bern kassierte einen Strafbefehl, weil er sich mehrfach und unerlaubt Zutritt zum Inselspital verschaffte.

  • Es ist bereits der dritte Strafbefehl innert kurzer Zeit.

  • Deshalb muss er nun eine hohe Geldstrafe bezahlen.

Die Staatsanwaltschaft Bern hat einen Mann verurteilt, weil er immer wieder in Gebäude des Inselspitals eingedrungen ist – insgesamt fünfmal zwischen April und Juni 2023. Wie in einem Strafbefehl steht, betrat der Mann das Pathologie-Gebäude durch die Tiefgarage und hielt sich im Gebäude auf, obwohl ein Area- und Hausverbot gegen ihn ausgesprochen worden war. 

Auf Anfrage von 20 Minuten sagt Inselspital-Mediensprecher Daniel Saameli, der Mann habe einen Zutrittsbadge gestohlen und sei so ins Haus gekommen. Er habe keine Mitarbeitenden angesprochen und sich versteckt. Laut Medienstelle des Inselspitals versuchte er, dort zu übernachten. 

Einen Monat später schlich er sich erneut in das Gebäude ein und klaute einen Schlüssel aus einem Rollkorpus. Wie er ins Gebäude gekommen war, ist laut Strafbefehl unklar. Zudem ging er immer wieder auf den Notfall, ohne dass er ein medizinisches Problem gehabt hätte.

Inselspital reagiert mit Sicherheits-Überprüfung

Nachdem der Mann einen Zutrittsbadge gestohlen hatte, reagierte das Inselspital. «Es gab eine Gesamtüberprüfung der Sicherheitsmassnahmen», sagt Saameli. «Daraufhin wurden die nötigen Anpassungen vorgenommen.»

Mit einem Hausverbot wurde dem Mann ausdrücklich verboten, sich auf dem Areal des Inselspitals aufzuhalten, ausgenommen zum Zweck einer medizinischen Behandlung.

Der Mann ist bei der Polizei kein Unbekannter. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, wurde er bereits wegen Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung (mehrfach begangen), Nichtanzeigen eines Fundes und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu bedingten Geldstrafen verurteilt. 

Keine günstige Prognose

Die bedingte Strafe wird nun widerrufen, das heisst, der Mann muss die Strafen tatsächlich bezahlen. «Um bedingt unter Ansetzung von Probezeiten ausgesprochene Strafen, um Verwarnungen und Probezeitverlängerungen scheint er sich zu foutieren», heisst es im Strafbefehl. Ihm könne keine günstige Prognose gestellt werden. 

Nun muss er als Gesamtstrafe eine Geldstrafe von 3000 Franken bezahlen, dazu eine Busse von 200 Franken und Gebühren von 650 Franken (total 3850 Franken). Die Straftatbestände sind Hausfriedensbruch (mehrfach), Hausfriedensbruch und Diebstahl und Hinderung einer Amtshandlung – weil er bei einer Kontrolle geflüchtet war. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. 

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