EntscheidBundesgericht schmettert Corona-Klage von 10'000 Personen ab
Das Bundesgericht hat die Klage von rund 10'000 Personen gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Sie klagten gegen die Corona-Massnahmen.
Darum gehts
Etwa 10'000 Schweizerinnen und Schweizer hatten im Jahr 2022 die Schweizer Eidgenossenschaft angeklagt und forderten einen symbolischen Schadenersatz.
Für die Massnahmen während der Corona-Pandemie habe keine Rechtsgrundlage bestanden.
Nachdem der Bundesrat das Staatshaftungsbegehren abgelehnt hatte, wurde eine Klage am Bundesgericht nun ebenfalls nicht gutgeheissen.
Rund 10'000 Personen gelangten im Jahr 2022 mit einem Staatshaftungsbegehren an den Bundesrat. Sie machten unter anderem geltend, dass für die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie erlassenen Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates keine Rechtsgrundlage bestanden habe. Der Bundesrat lehnte das Staatshaftungsbegehren im April 2022 ab.
Das Gleiche hat indessen auch das Bundesgericht getan, wie es in einer Medienmitteilung am Donnerstag heisst.
Das wurde gefordert
«Die Betroffenen erhoben Klage ans Bundesgericht und forderten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken», heisst es in der Mitteilung. Die getroffenen Massnahmen seien spätestens ab Frühsommer 2020 rechtswidrig gewesen. Für diese habe zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende Rechtsgrundlage bestanden. Das Epidemiengesetz sei mangels des Nachweises eines gefährlichen Krankheitserregers und ohne wissenschaftlich erhärtete Beweise für eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit nicht anwendbar gewesen.
Zusätzlich machten die Kläger geltend, dass die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen ihre Grundrechte verletzt hätten und unverhältnismässig gewesen seien.
Das Urteil
Am Donnerstag fand in Lausanne die Hauptverhandlung statt. Nachdem die Parteien das Wort zur Begründung ihrer Anträge erhalten hatten, zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück.
Es verkündete anschliessend mündlich das Urteil und wies die Klage ab, soweit es darauf eintrat. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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