Experten erklärenReise-Riese bankrott: Diese Rechte haben nun betroffene Touristen
Was, wenn der Reiseanbieter plötzlich Konkurs anmeldet? Womöglich gibts Geld zurück. Aber: Diese Frage verkommt zum Juristenfutter.
FTI-Pleite: Darum gehts
Nach der Insolvenz von FTI werden zahlreiche Reisen storniert.
Es drängt sich die Frage auf, ob Kunden ihr Geld zurück erhalten.
Reiserechts-Experten geben bei 20 Minuten detailliert Auskunft.
Die Pleite des Reisegiganten FTI sorgt für Chaos. Zahlreiche Passagiere können nicht abfliegen. Wenn sie schon am Ferienort angekommen sind, bekommen sie keinen Zugang ins Hotel, wie ein Insider zu 20 Minuten sagt.
Allerdings: Die Betroffenen haben Rechte. Das Gesetz verpflichtet in solchen Fällen zur Entschädigung, allerdings nur bei Pauschalreisen, also wer eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug oder anderen Leistungen gebucht hat. Bei Einzelleistungen ist das Geld laut der Quelle voraussichtlich verloren.
«Eine Katastrophe für viele Reisende», bewertet Simon Sommer, Experte für Fluggastrecht bei cancelled.ch. Wer inwiefern Recht auf Transport oder Rückerstattung hat, liege unter anderem auch daran, ob FTI etwa einer Fluggesellschaft das Geld für gebuchte Flüge bereits überwiesen hat oder nicht. Sommer: «Es bestehen viele Unklarheiten.»
Diese Möglichkeiten haben Betroffene
Doch der Reihe nach: Der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Metz rät Reisenden, die bei FTI in Deutschland gebucht haben, sich auf der Webseite des Unternehmens weiter zu informieren.
In Deutschland erstattet der Reisesicherungsfonds die gezahlten Leistungen. Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 89 710 45 14 98. Dies betrifft auch Personen, die via FTI.ch gebucht haben.
Für Buchungen in der Schweiz noch unklar
Die FTI Schweiz, mit der man als Kunde hauptsächlich über Schweizer Reisebüros in Kontakt kommt, hat bisher noch nicht Konkurs angemeldet. Wann dies der Fall sein wird und was dann genau auf die Kunden zukommt, ist (noch) nicht richtig absehbar.
Grundsätzlich aber gilt, falls es zum Konkurs kommt: Wer in der Schweiz gebucht hat und betroffen ist, kann sich an den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wenden.
Hat der Garantiefonds überhaupt genug Geld?
So oder so: Betroffene müssten jetzt geduldig sein, die Abklärungen seien in Gang, sagt ein Insider. Zudem sei der Garantiefonds derzeit völlig überfordert mit der Masse an Anfragen.
Trotz der Grösse von FTI sei ausreichend Geld da, sagt Marco Amos, Geschäftsführer des Garantiefonds: «Wir haben unsere Aufgaben gemacht. Es sind mit grosser Sicherheit genug Mittel vorhanden.»
Was, wenn ich bereits in den Ferien bin?
Ob der Gast jetzt nach Hause fliegen muss oder wie es weitergeht, bestimmen Sicherstellungsinstitutionen, erklärt Metz. Die Airline Condor beispielsweise fliege Passagiere nach Hause, keine Passagiere aber mehr in die Ferien.
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