Obergericht ThurgauFall Hefenhofen: Bezirksgericht muss nochmals über die Bücher
Der Prozess gegen Ulrich K. wird neu aufgerollt. Das Obergericht erlaubt die Verwendung der Beweise aus der Hofräumung 2017. Einen Termin gibt es noch nicht.
Darum gehts
Das Obergericht Thurgau erlaubt die Nutzung von Beweisen aus der Hofräumung 2017 im Fall Ulrich K.
Der Prozess wegen Tierquälerei wird neu aufgerollt und ans Bezirksgericht zurückverwiesen.
Ein neuer Prozesstermin steht noch aus, und der Entscheid des Obergerichts kann noch angefochten werden.
Das Obergericht Thurgau hat entschieden, dass die im Sommer 2017 vom Veterinäramt Thurgau während der Hofräumung bei Ulrich K. in Hefenhofen erhobenen Beweise im Strafverfahren gegen ihn verwendet werden dürfen.
Der Landwirt war im Frühling 2023 vom Bezirksgericht Arbon wegen mehrfacher Tierquälerei sowie weiterer Delikte verurteilt worden, wurde jedoch in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Gemäss der Anklageschrift von damals, soll Ulrich K. unter anderem teilweise seit mehreren Jahren zahlreiche Pferde sowie diverse weitere Tiere auf seinem Hof misshandelt oder in anderer Weise gequält haben.
Von den allermeisten Vorwürfen der Tierquälerei wurde er damals freigesprochen. Darauf wurde Einspruch gegen das Urteil erhoben.
«Fall Hefenhofen zurück auf Feld eins»
Am Dienstag gab das Obergericht Thurgau den Entscheid zur Beweisverwertung bekannt: «Fall Hefenhofen zurück auf Feld Eins», heisst der Titel des Communiqués. Zuvor fanden mehrere Vorverhandlungstage am Obergericht statt.
Einen dieser Tage nutzte die Polizei damals, im November 2024, um den ehemaligen Hof von Ulrich K. einzuzäunen und ihm so den Zutritt dazu zu verwehren. Denn der Hof wurde versteigert und gehört mittlerweile einem Gemüsebauer aus Tirol.

Am 20. November tauchte die Kantonspolizei Thurgau mit einem Grossaufgebot vor dem Hof von Ulrich K. in Hefenhofen auf. Der Hof wurde ausgewiesen und kontrolliert.
BRK NewsProzess wird neu aufgerollt
Aufgrund der neuen Entscheidung wird das Verfahren zurück ans Bezirksgericht verwiesen, das die beiden Hauptvorwürfe neu beurteilen muss. Der Prozess wird also an der ersten Instanz nochmals neu aufgerollt werden. In einem Punkt geht das Obergericht mit der Vorinstanz einig: Beweise, die die Polizei während der Hausdurchsuchung sichergestellt hat, bleiben unverwertbar.
Der Grund: Die Strafprozessordnung sei nicht eingehalten worden, «weil die Staatsanwaltschaft bereits zum Zeitpunkt der Hofräumung ein Strafverfahren gegen den Tierhalter hätte einleiten müssen», wie es im Entscheid heisst. Ein Termin für den neuen Prozess steht noch nicht fest.
Hältst du auch Pferde?
Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Ulrich K. und die Staatsanwaltschaft können Rechtsmittel erheben, das Bezirksgericht hingegen nicht.

Das Obergericht Thurgau in Frauenfeld.
Kanton ThurgauDu weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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