Frau zeigt Mann wegen Schändung an - Sex-Video entlastet ihn

Aktualisiert

Geburtstagsparty im WallisFrau (20) zeigt Mann wegen Schändung an – Sex-Video entlastet ihn

Eine junge Oberwalliserin warf einem Mann vor, sich an einem Geburtstagsfest an ihr vergangen zu haben. Videoaufnahmen der sexuellen Handlungen entlasten ihn jedoch. 

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Aufgrund ihres Alkoholkonsums konnte sich die Frau nicht mehr an die Vorkommnisse an der Party erinnern. (Symbolbild)
Am nächsten Morgen teilte ihr eine Kollegin mit, dass von den sexuellen Handlungen ein Video kursiere. (Symbolbild)
Die junge Oberwalliserin reichte bei der Polizei Anzeige wegen Schändung ein. 
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Aufgrund ihres Alkoholkonsums konnte sich die Frau nicht mehr an die Vorkommnisse an der Party erinnern. (Symbolbild)

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Darum gehts 

Es geschah auf einer Geburtstagsparty im Mittelwallis: Zwischen einer 20-Jährigen und dem Feiernden kam es im Verlauf des Abends zu sexuellen Handlungen, wie der «Walliser Bote» unter Berufung auf einen entsprechenden Strafbefehl schreibt. Aufgrund ihres Alkoholkonsums konnte sich die junge Frau jedoch nicht mehr daran erinnern. Am nächsten Morgen teilte ihr eine Kollegin mit, dass von den sexuellen Handlungen ein Video kursiere. Die Oberwalliserin warf dem Mann daraufhin vor, ihr bewusstseinsverändernde Substanzen verabreicht und sich danach an ihr vergangen zu haben. Sie reichte Anzeige wegen Schändung ein. 

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass die sexuellen Handlungen zwischen den beiden an der Geburtstagsfeier einvernehmlich waren – das würden auch die Videoaufnahmen zeigen, wie es im Strafbefehl heisst. Das angebliche Opfer blieb zunächst bei seiner Behauptung, änderte jedoch seine Meinung, nachdem ihm das Videomaterial vorgespielt worden war. 

Die Vorwürfe betreffend Schändung und Verabreichen von Drogen seien somit zu Unrecht erfolgt, hält der Strafbefehl fest. Die Frau wurde daher wegen falscher Anschuldigungen zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt, wie der «Walliser Bote» weiter schreibt. Zudem muss sie eine Busse von 300 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Die 20-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert; das Urteil ist somit rechtskräftig. 

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