FTI-Pleite: Nur bei Onlinebuchung droht Verlust

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Gut zu wissenFTI-Pleite: Nur bei Onlinebuchung droht Verlust

Reisebüros versprechen die Übernahme von Zusatzkosten und die Möglichkeit von Annullationen.

Mit FTI hat der drittgrösste Reisekonzern Europas Insolvenz angemeldet.
Jetzt können zahlreiche Kundinnen und Kunden nicht in die Ferien oder müssen vor Ort ihr Hotel doppelt bezahlen.
Sarah Leemann ist beispielsweise in Malta und muss das Hotel doppelt bezahlen.
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Mit FTI hat der drittgrösste Reisekonzern Europas Insolvenz angemeldet.

IMAGO/Revierfoto

FTI-Pleite: Darum gehts

  • Zahlreiche Kundinnen und Kunden sind von der Pleite des Reisegiganten FTI betroffen.

  • Jetzt informieren die Reisebüros, was Betroffene tun können.

  • Sie versprechen die Übernahme sämtlicher Mehrkosten, wenn bei ihnen gebucht wurde.

Wegen der Pleite des deutschen Reise-Riesen FTI sind zahlreiche Touristinnen und Touristen gestrandet oder im Ungewissen, ob sie ihre Reise antreten können. Betroffen sind auch geschätzt 10'000 Kundinnen und Kunden aus der Schweiz, wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) mitteilt.

Das müssen Kundinnen und Kunden wissen:

Geld ist gesichert

Wer über eine Reiseagentur gebucht hat, ist laut SRV vollumfänglich über die Kundengeldabsicherung abgesichert. Keine Reisebürokundinnen und -kunden müssten einen Schaden befürchten. Kein Geld bekämen nur jene Personen, die im Internet Einzelleistungen von FTI gebucht haben.

FTI Schweiz noch nicht pleite

Bisher betraf die Pleite FTI in Deutschland. Wer über FTI.ch buchte, gelangte schlussendlich auch zur deutschen Firma. Die meisten Reisebüros buchten aber nicht über Deutschland, sondern über die FTI Touristik AG in Allschwil (BL). Der Schweizer Ableger ist bisher noch nicht in Konkurs.

Willst du jetzt noch weg in die Sommerferien?

Laut eines Insiders könnte es aber bald so weit sein. Sobald dies der Fall ist, sind bereits überwiesene Gelder für Pauschalreisen oder auch Einzelleistungen bei Buchung über eine Schweizer Reiseagentur ebenfalls vollumfänglich geschützt, verspricht der SRV.

Aus rechtlichen Gründen müsse aber noch abgewartet werden, ob und wann FTI in der Schweiz Insolvenz anmelden muss. Sobald dies der Fall ist, werden die Kundengeldabsicherer der Reisebranche aktiv. Betroffene müssen sich dann auf dem Portal des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche anmelden, wie Geschäftsführer Marco Amos zu 20 Minuten sagt.

Annullationen möglich

Alle Reisepakete von FTI bis und mit Abreise am 4. Juli 2024 können laut SRV kostenlos annulliert werden. Für alle späteren Abreisen gebe es Alternativen von den Reiseagenturen. Die Reisebüros hätten derzeit alle Hände voll zu tun, um die kurzfristigen FTI-Buchungen zu annullieren und entsprechende Alternativen zu offerieren und zu reservieren.

Die Reisebüros übernähmen die Vorkasse und Zusatzkosten vor Ort. Wer über eine Schweizer Reiseagentur buchte, solle unbedingt sämtliche Belege aufbewahren und sie nach Rückkehr der Reiseagentur für die Rückerstattung übergeben.

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