Tessinerpalme: Gewächshausverbot widerrufen dank Jardin Suisse

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GärtnereienBund macht bei Tessinerpalmen-Regelung einen Rückzieher

Die Tessinerpalme soll ab September 2024 verboten werden. Nun gelang es Jardin Suisse, zumindest die Überwinterung der Palmen bei Dritten zu retten.

Tessinerpalmen dürfen ab September 2024 unter anderem nicht mehr verkauft werden.
Sie gelten als invasive Neophyten, die einheimische Pflanzen vertreiben.
Auch Überwinterungen in Gewächshäusern sollten verboten werden, doch Jardin Suisse konnte dieses Verbot abwenden.
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Tessinerpalmen dürfen ab September 2024 unter anderem nicht mehr verkauft werden.

20min/News-Scout

Darum gehts

  • Tessinerpalmen sollen ab September verboten sein.

  • Der Verband der Schweizer Gärtner, Jardin Suisse, setzte sich dafür ein, dass die Überwinterung der Pflanzen bei Gärtnereien weiterhin erlaubt sein wird.

  • Dazu gibt es gemischte Reaktionen.

Ab September 2024 wird der Verkauf von Tessinerpalmen vom Bundesrat verboten. Sie gilt als invasiver Neophyt: Sie breitet sich ungehindert aus und verdrängt einheimische Arten.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, darf sie nicht mehr importiert, gezüchtet, vermietet, verschenkt und zur Überwinterung an Gärtnereien abgegeben werden. Der Verband der Schweizer Gärtner, Jardin Suisse, hat sich jedoch durchgesetzt und das Verbot der Überwinterung bei Dritten abgewendet, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Gemischte Reaktionen aus den Gärtnereien

Geschäftsleiter der Gärtnerei van Oordt in Stäfa, Eric van Oordt, freut sich über die Abwendung des Überwinterungsverbots. «Die Vermehrung wird durch die Überwinterung in einem Gewächshaus einer Gärtnerei verhindert, denn wir entfernen jeweils den Blütenstand der Tessinerpalme», begründet er, weshalb es das Verbot nicht brauche.

Für Christian Weber, Geschäftsführer der Gärtnerei Gartenpark Forch, geht der Einsatz von Jardin Suisse, jedoch zu wenig weit. Er hat kein Verständnis für das Verkaufsverbot. «Der Verband hätte schon vor dem Verkaufsverbot einschreiten müssen, damit dieses gar nicht zur Anwendung kommt.»

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Caroline Weckerle, Leiterin des Botanischen Gartens, sieht im Erfolg von Jardin Suisse jedoch die Wirkung des gedachten Verbots in Gefahr: «Nur ein vollständiges Verbot der Tessinerpalme würde eine Verbreitung der Pflanze merklich verhindern.» Sie räumt jedoch ein, ein solches Verbot sei nicht umsetzbar. Man müsse stattdessen einen konstruktiven Umgang mit den kommenden Veränderungen der pflanzlichen Umwelt finden.

Gefährdung biologischer Vielfalt

Als Antwort an Christian Weber meint Jardin Suisse, der Verband unterstütze das Verkaufsverbot, weil die Tessinerpalme die biologische Vielfalt gefährde. Überwinterungen in Gärtnereien erachte man als berechtigte Ausnahme, aus demselben Grund, wie van Oordt bereits ausgeführt hatte.

Ausserdem will Jardin Suisse auch das Verbot der Vermietung der Palmen für Anlässe angreifen. Dies, um finanzielle Verluste der Mitglieder abzufedern. «Auch bei Vermietungen sind die Pflanzen in professionellen Händen und die Ausbreitung wird verhindert», rechtfertigen sie das Vorhaben.

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