Aufnahmequote erfülltGemeinde Seegräben verzählt sich – Mieter muss trotzdem raus
Ein Mieter in Seegräben ZH muss raus. Die Wohnung soll künftig von Geflüchteten bewohnt werden. Wie die Gemeinde nun bestätigt, erfüllt sie die Aufnahmequote bereits. Doch der Kündigungsentscheid bleibt.
Darum gehts
Da sie für Asylsuchende verwendet werden soll, muss ein Mieter in Seegräben seine Gemeindewohnung verlassen.
Die Massnahme sei laut einem Schreiben nötig, damit die Aufnahmequote des Kantons für Geflüchtete eingehalten werde.
Nun wird bekannt, dass der Kanton die Vorgaben bereits erfüllt.
Ein Kündigungsschreiben von der Gemeinde Seegräben ZH sorgte kürzlich auf Social Media für Empörung. Darin hiess es, dass ein Mieter seine 5,5-Zimmerwohnung verlassen muss, damit die Gemeinde dort Asylsuchende und Flüchtende unterbringen kann. Wie der Gemeindepräsident sagte, sei die Massnahme nötig, um die Aufnahmequote des Kantons von 13 Geflüchteten zu erfüllen. Die Zürcher Sicherheitsdirektion widersprach – die Gemeinde erfülle die aktuellen Vorgaben bereits. Wie sich nun herausstellt, hatte sie recht.
Der Gemeindeschreiber Marc Thalmann bestätigte am Dienstag gegenüber 20 Minuten, dass die Gemeinde bei ihrer Berechnung falsch lag. «Seit rund einem halben Jahr wohnt eine vierköpfige Familie in Seegräben, die finanziell unabhängig ist und somit keine Asylfürsorge bezieht. Wir haben sie bei unseren Berechnungen fälschlicherweise nicht mit einbezogen.»
Kündigung wird nicht zurückgezogen
Für den aktuellen Mieter ändert sich trotzdem nichts. «Die Kündigung wird dennoch nicht zurückgenommen. Aber mit der Kündigungsfrist werden wir dem Mieter sicher entgegenkommen», so Thalmann. Der Grund dafür sei, dass mit den landesweiten steigenden Asylgesuchen davon auszugehen sei, dass die Aufnahmequote von Seegräben künftig weiter ansteigen werde. «Bis zum Auszug wird der Bedarf am Wohnraum bestehen.»
Der Gemeinde wurde seit Freitag von verschiedenen Seiten eine politische Inszenierung vorgeworfen. Diesen Vorwurf weist Thalmann entschieden zurück: «Beim Kündigungsentscheid handelt es sich um einen kommunalen Akt. Diese Aufmerksamkeit haben wir uns nicht gewünscht. Wir würden uns nie so etwas antun, um einer Partei in die Wahlkarten zu spielen.»
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Fragen oder Probleme im Bereich Migration/Asylverfahren?
Hier findest du Hilfe:
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tel. 031 370 75 75
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Tel. 044 436 90 00
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