Aufnahmequote erfüllt: Gemeinde Seegräben verzählt sich – Mieter muss trotzdem raus

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Aufnahmequote erfülltGemeinde Seegräben verzählt sich – Mieter muss trotzdem raus

Ein Mieter in Seegräben ZH muss raus. Die Wohnung soll künftig von Geflüchteten bewohnt werden. Wie die Gemeinde nun bestätigt, erfüllt sie die Aufnahmequote bereits. Doch der Kündigungsentscheid bleibt.

Ein langjähriger Mieter muss per Ende Mai die Wohnung räumen. In der 5,5 Zimmerwohnung sollen künftig Geflüchtete untergebracht werden.
In einem Schreiben hiess es, dass die Massnahme nötig sei, um die Aufnahmequote des Kantons zu erfüllen. Doch wie sich nun herausstellt, erfüllt die Gemeinde die Vorgaben bereits.
Der Mieter (47) muss dennoch ausziehen. Der Grund ist laut dem Gemeindeschreiber, dass mit den landesweiten steigenden Asylgesuchen davon auszugehen sei, dass die Aufnahmequote künftig weiter ansteigen werde.
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Ein langjähriger Mieter muss per Ende Mai die Wohnung räumen. In der 5,5 Zimmerwohnung sollen künftig Geflüchtete untergebracht werden.

20min/ths

Darum gehts

  • Da sie für Asylsuchende verwendet werden soll, muss ein Mieter in Seegräben seine Gemeindewohnung verlassen.

  • Die Massnahme sei laut einem Schreiben nötig, damit die Aufnahmequote des Kantons für Geflüchtete eingehalten werde.

  • Nun wird bekannt, dass der Kanton die Vorgaben bereits erfüllt. 

Ein Kündigungsschreiben von der Gemeinde Seegräben ZH sorgte kürzlich auf Social Media für Empörung. Darin hiess es, dass ein Mieter seine 5,5-Zimmerwohnung verlassen muss, damit die Gemeinde dort Asylsuchende und Flüchtende unterbringen kann. Wie der Gemeindepräsident sagte, sei die Massnahme nötig, um die Aufnahmequote des Kantons von 13 Geflüchteten zu erfüllen. Die Zürcher Sicherheitsdirektion widersprach – die Gemeinde erfülle die aktuellen Vorgaben bereits. Wie sich nun herausstellt, hatte sie recht.

Der Gemeindeschreiber Marc Thalmann bestätigte am Dienstag gegenüber 20 Minuten, dass die Gemeinde bei ihrer Berechnung falsch lag. «Seit rund einem halben Jahr wohnt eine vierköpfige Familie in Seegräben, die finanziell unabhängig ist und somit keine Asylfürsorge bezieht. Wir haben sie bei unseren Berechnungen fälschlicherweise nicht mit einbezogen.»

Kündigung wird nicht zurückgezogen

Für den aktuellen Mieter ändert sich trotzdem nichts. «Die Kündigung wird dennoch nicht zurückgenommen. Aber mit der Kündigungsfrist werden wir dem Mieter sicher entgegenkommen», so Thalmann. Der Grund dafür sei, dass mit den landesweiten steigenden Asylgesuchen davon auszugehen sei, dass die Aufnahmequote von Seegräben künftig weiter ansteigen werde. «Bis zum Auszug wird der Bedarf am Wohnraum bestehen.»

Der Gemeinde wurde seit Freitag von verschiedenen Seiten eine politische Inszenierung vorgeworfen. Diesen Vorwurf weist Thalmann entschieden zurück: «Beim Kündigungsentscheid handelt es sich um einen kommunalen Akt. Diese Aufmerksamkeit haben wir uns nicht gewünscht. Wir würden uns nie so etwas antun, um einer Partei in die Wahlkarten zu spielen.»

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