Genf: Hund stirbt nach Sturz aus Wohnung im 15. Stock

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GenfHund stürzt aus 15. Stock in den Tod – Polizei ermittelt

Die Polizei ermittelt gegen einen Hundebesitzer. Sein Staffie war in der Nacht von Freitag auf Samstag aus rund 40 Metern Höhe aus einer Wohnung gestürzt und ist gestorben.

In einer Genfer Siedlung ist am frühen Samstagmorgen ein Staffordshire Bullterrier aus dem 15. Stock gefallen. (Symbolbild)
Passiert ist der Vorfall in der Siedlung Le Lignon.
Der Besitzer des Hundes wurde kurzzeitig festgenommen, es laufen Ermittlungen gegen ihn.
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In einer Genfer Siedlung ist am frühen Samstagmorgen ein Staffordshire Bullterrier aus dem 15. Stock gefallen. (Symbolbild)

IMAGO/Depositphotos

Darum gehts

  • Ein Hund fiel aus dem 15. Stock eines Wohnhauses in Genf und starb.

  • Der Besitzer, der Zeugenaussagen zufolge betrunken war, wurde von der Polizei festgenommen – inzwischen aber wieder freigelassen.

  • Nachbarn hörten vor dem Vorfall Lärm und Schläge aus der Wohnung – Ermittlungen zu den Umständen laufen.

Der Schock in der Genfer Siedlung Le Lignon sitzt tief: In der Nacht von Freitag auf Samstag stürzte ein Staffordshire Bullterrier (Staffie) aus dem Fenster einer Wohnung im 15. Stock.

«Meine Mutter hörte viel Lärm aus der Wohnung, in der er lebte. Möbel wurden verrückt, Schläge,... Das dauerte über eine Stunde», erzählt ein Bewohner (30) gegenüber «20 Minutes». «Es war wirklich ein liebenswerter Hund. Niemand versteht, was passiert ist.»

Beim verunglückten Tier handelt es sich um einen Staffordshire Bullterrier. (Symbolbild)

Beim verunglückten Tier handelt es sich um einen Staffordshire Bullterrier. (Symbolbild)

IMAGO/Depositphotos

Busse oder Freiheitsstrafe

Die Polizei traf gegen 4.30 Uhr vor dem betroffenen Wohnblock ein, sie wurde durch Personen alarmiert, die den toten Hund auf dem Boden entdeckt hatten. Der Besitzer des Tieres wurde kurzzeitig festgenommen. Er habe lauthals über einen Hund geschimpft und Zeugen bedroht. Es wurde eine Untersuchung des Falls eingeleitet.

Ein Bewohner des Gebäudes beschreibt den Nachbarn gegenüber «20 Minutes» als einen älteren, wenig zugänglichen Mann mit Alkoholproblemen. «An jenem Abend war er betrunken», ist er sich sicher. «Mehrere von uns im Quartier haben Hunde. Seit diesem Vorfall fühlen wir uns nicht mehr sicher.»

Der Dienst für Konsumfragen und Veterinärwesen wurde informiert. «Hat der Halter aus Fahrlässigkeit gehandelt, sieht das Gesetz eine Busse von bis zu 20'000 Franken vor», erklärt  Kantonstierarzt Michel Rérat. «Kann hingegen eine absichtliche und grausame Tötung nachgewiesen werden, drohen ein Tierhalteverbot und bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.»

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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