Gericht weist Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Personal ab

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Kanton TessinGericht weist Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Personal ab

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen einen Beschluss zur Corona-Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeitende ab. Demnach hätte das Gesundheitspersonal im Kanton Tessin unabhängig von seinem Impfstatus getestet werden sollen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen.
Der Staatsrat des Kantons Tessin erliess am 8. September 2021 einen Beschluss zur Einführung einer regelmässigen Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses per Ende März 2022 besteht zwar kein aktuelles Interesse. Dennoch hat das Bundesgericht die Beschwerde behandelt.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen.

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Darum gehts

  • Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab.

  • Die Beschwerdeführenden hatten eine Aufhebung des Beschlusses verlangt, dass das Gesundheitspersonal unabhängig von seinem Impfstatus zu testen sei.

  • Auch wenn kein aktuelles Interesse mehr bestehe, hat das Bundesgericht die Beschwerde behandelt.

Der Kanton Tessin erliess am 8. September 2021 einen Beschluss einer regelmässigen Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Davon betroffen war Pflegepersonal, das über kein gültiges Covid-Zertifikat verfügte und in direktem Kontakt zu Patienten stand. Das Tessiner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde an das Bundesgericht überwiesen.

Das Gesundheitspersonal soll laut den Beschwerdeführenden unabhängig von seinem Impfstatus getestet werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde nun ab, wie es in einer Mitteilung schreibt. Mit der Aufhebung des Beschlusses bestehe zwar kein aktuelles Interesse mehr. Dennoch behandle das Bundesgericht die Beschwerde, falls wichtige Rechtsfragen zu einem späteren Zeitpunkt gefragt sind.

Der Tessiner Staatsrat hat beim Erlass des Beschlusses berücksichtigt, dass gemäss damaligem Wissensstand zwar auch geimpfte Personen das Virus übertragen können, von ihnen aber ein geringeres Ansteckungsrisiko ausgeht. Die Massnahme erlaubte es zudem, der Solidarität der Geimpften mit den von ihnen betreuten, besonders verletzlichen Personen zu berücksichtigen, während gleichzeitig eine Alternative für das Personal bestand, das über kein Covid-Zertifikat verfügte. Die Betroffenen wurden schliesslich auch nicht am Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gehindert, sondern einer zusätzlichen Pflicht unterstellt, die insgesamt nicht allzu stark eingreifend und kostenlos war. 

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