Gerlafingen SOMutter soll 2 Töchter getötet haben – jetzt steht sie vor Gericht
Eine heute 41-Jährige soll 2021 zwei ihrer Töchter, beide im Schulalter, erstochen haben. Am Dienstagmorgen steht die Angeklagte nun vor Gericht.
Darum gehts
Eine 41-Jährige, der vorgeworfen wird, zwei ihrer Töchter erstochen zu haben, muss sich am Dienstagmorgen vor Gericht verantworten.
Laut dem forensischen Psychiater leidet die Angeklagte unter Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und einer Boderline-Persönlichkeitsstörung.
Laut eigener Aussage geht es der Angeklagten besser, seit sie im Gefängnis in die Gruppe Therapie wechseln konnte. Auch ein Treffen mit ihrer 18-jährigen Tochter sei gut verlaufen.
Am 16. Januar 2021 soll eine Mutter in Gerlafingen zwei ihrer Töchter getötet haben.
Laut Anklageschrift hat die 41-Jährige am Tatmorgen in Erwägung gezogen, Suizid zu begehen. Danach habe sie den Töchtern einen Medikamentencocktail aus Schmerzmitteln verabreicht. Anschliessend habe die Angeklagte zunächst vorgegeben, die siebenjährige Tochter massieren zu wollen, und sie anschliessend mit einem Küchenmesser erstochen.
Beim achtjährigen Mädchen soll die Mutter ähnlich vorgegangen sein. Später habe sie versucht, dem Vater der Mädchen die Schuld zuzuschieben. Die Staatsanwaltschaft erachtet die Art der Ausführung als besonders verwerflich, weil die Opfer aufgrund des Vertrauensverhältnisses davon ausgingen, von ihrer Mutter massiert und gestreichelt zu werden.
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass die 41-jährige Mutter sich wegen mehrfachen Mordes, eventuell auch wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung und Verleumdung vor Gericht verantworten muss, wie der «Blick» berichtet. Zur Tat mache die Angeklagte keine Aussagen, wie ihr Verteidiger mitteilte.
Es gehe ihr viel besser
Am 26. Januar konnte die Angeklagte im Gefängnis Hindelbank von der Wohngruppe «Sicherheit» in die Gruppe Therapie wechseln, seither gehe es ihr viel besser. Sie wache jeden Tag gut gelaunt auf, seit sie arbeiten dürfe. «Ich bekomme gute Unterstützung, sowohl psychisch als auch für die Integration in die Wohngruppe», wird die 41-Jährige vom «Blick» zitiert.
«Ich habe auch sehr gute Freundinnen gefunden», sagt die Angeklagte. Über die Tat spreche sie aber mit niemandem. Als die Freundinnen den Haftgrund erfahren hätten, hätten sie mit viel Verständnis reagiert.
Sie habe jetzt wieder Ziele im Leben. «Ich will Psychologie fertig studieren», sagt sie. «Ich will mich zum ersten Mal in meinem Leben um mich kümmern. Ich will das Schweizer Strafsystem verstehen. Ich habe auch gegenüber meiner Tochter Verpflichtungen.»
Erstes Treffen mit Tochter
Die Angeklagte spricht über das erste Treffen mit ihrer 18-jährigen Tochter. Am 7. Februar besuchte diese zum ersten Mal ihre Mutter im Gefängnis. Die Angeklagte sagt weinend: «Für mich war es ein Schock. Ich erinnerte mich plötzlich, was ich getan hatte.» Für die Tochter sei das Treffen sehr positiv gewesen: «Sie hat nach dem Besuch gesagt, dass es ihr sehr gutgetan hatte, mich zu sehen. Sie will mich ein Mal pro Monat sehen können. Für sie ist es sehr schwierig, ohne Mutter zu leben.» Sie habe die Tochter jetzt für das Gymnasium angemeldet.
Traumatische Kindheit in Brasilien
Thematisiert wird auch die Kindheit der Angeklagten. Vor drei bis vier Jahren seien die Erinnerungen daran hochgekommen. «Wir hatten kaum was zu essen. Wir schnüffelten Leim, dann verging der Appetit. Die Polizei kam zu uns nach Hause und schlug uns mit Stöcken. Meine Mutter wollte sich einmal umbringen, indem sie sich vor die Strassenbahn geworfen hatte. Sie riss mich mit.»
Anschliessend wurde sie im Waisenhaus in São Paulo abgegeben. Sie sei froh um Bett und Essen gewesen, aber auch hier geschlagen worden. Anschliessend kam die Adoption: «Die Aktion war traumatisch.» Niemand habe ihr gesagt, dass es sich um eine Adoption handle. «Ich kam in die gleiche Spirale rein wie in Brasilien, nachdem ich auch hier geschlagen worden war.»
Gutachten des forensischen Psychiaters
Als Experte zum Gutachten wird der forensische Psychiater Lutz-Peter Hiersemenzel befragt. Er spricht über die verschiedenen psychischen Störungen der Angeklagten: «Sie hat zum Teil wirr geredet. Sie leidet an Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Borderline-Persönlichkeitsstörung. Es gibt beschränkte Erfolgschancen.» Gegenüber einer Therapie zeige sich die 41-Jährige aber sehr offen.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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