Geschlagen und bespucktAngriff in Davos: Täter ausgeschafft, einer flüchtig
Zwei abgewiesene Asylsuchende attackierten im August 2024 einen jüdischen Briten (19) in Davos. Einer wurde ausgeschafft, der andere ist verschwunden. Nun liegt der Strafbefehl vor.

Der 19-jährige jüdisch-orthodoxe Brite war nach dem Vorfall traumatisiert und hatte Angst, auf die Strasse zu gehen. (Symbolbild)
IMAGO/Photo NewsDarum gehts
Im August 2024 wurde ein 19-jähriger jüdisch-orthodoxer Brite in Davos brutal angegriffen.
Zwei abgewiesene Asylsuchende schlugen, bespuckten und verfolgten ihn.
Einer der Täter, ein Algerier, wurde im September nach Belgien ausgeschafft.
Der zweite Täter, ein Libyer, ist untergetaucht und wurde per Strafbefehl zu zwei Monaten Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft wertet den Angriff als rassistische Diskriminierung.
Die Tat richtete sich gezielt gegen die Religion und Herkunft des 19-Jährigen.
Ende August des vergangenen Jahres wurde der 19-jähriger jüdisch-orthodoxe Brite Eli K. in Davos auf der Promenade brutal angegriffen. Zwei Männer gingen auf ihn los.
«Ich lief die menschenleere Strasse entlang, als auf einmal zwei Männer aus dem Nichts auftauchten. Sie schlugen mich ins Gesicht, bespuckten mich und riefen ‹Free Palestine›», sagte Eli K. damals zu 20 Minuten. Der 19-Jährige versuchte zu fliehen, doch die Angreifer verfolgten ihn.
Zwei abgewiesene Asylsuchende
Es handelte sich dabei um zwei abgewiesene Asylsuchende, 24 und 29 Jahre alt, untergebracht im Ausreisezentrum Flüeli in Valzeina, so die «Südostschweiz». Die Bündner Kantonspolizei konnte beide noch in der Tatnacht verhaften. Der jüdische Tourist erkannte die Täter wieder.
Die Staatsanwaltschaft verzichtete damals auf Untersuchungshaft. Auch eine Ausschaffungshaft war wegen der damals noch unklaren Staatsangehörigkeit der beiden Männer nicht möglich.
Ein Täter untergetaucht, einer ausgeschafft
Nun hat die Bündner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Wie die «Südostschweiz» schreibt, wurde der damals 24-jährige Algerier bereits im September ausgeschafft. Die Schweiz überstellte ihn nach Belgien.
Der zweite Täter, ein damals 29-jähriger Libyer, entzog sich der Justiz. Er reiste unkontrolliert ab und ist untergetaucht. Sein jetziger Standort ist nicht bekannt. Doch der Strafbefehl gegen ihn, der 20 Minuten vorliegt, ist rechtskräftig: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, auch weil er bereits in der Schweiz vorbestraft war. Falls der Libyer irgendwann in der Schweiz in eine Polizeikontrolle gerät, kommt er auf direktem Weg ins Gefängnis.
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«Klare Diskriminierung»
Im Strafbefehl steht, dass die beiden Angreifer den 19-Jährigen zuvor nicht kannten. Der Libyer stand zunächst nur daneben, als der Algerier dem 19-Jährigen mehrmals mit der Hand ins Gesicht schlug. Als Eli K. wegrannte, folgten ihm beide. Der Libyer spuckte in seine Richtung und rief dabei «Free Palestine».
Die Staatsanwaltschaft wertet den Angriff als Diskriminierung durch Herabsetzung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion. Im Strafbefehl heisst es: «Die Tat war alleine darauf ausgerichtet, den Genannten aufgrund seiner erkennbaren Ethnie beziehungsweise Religionszugehörigkeit anzugreifen und damit die vermeintliche Minderwertigkeit dieser Menschengruppe zu vermitteln.»
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Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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