GoldgräberstimmungHitzeschlacht: Darf ich an der Street Parade spontan Getränke verkaufen?
Strömen Hunderttausende Raver in die Stadt, wittern manche das grosse Geld. Aber Achtung, spontane Verkaufstätigkeiten sind oft illegal.
Verkaufen an der Street Parade: Darum gehts
Die Hunderttausenden Besucher an der Street Parade bringen auch geschäftstüchtige Zürcher auf den Plan. Dabei sind allerdings einige Regeln zu beachten.
Auf dem Festgelände hat der Veranstalter das Sagen. Stefan Epli, vom Verein Street Parade, ist kein Fan von Wildverkäufern.
Neben dem Festgelände ist der Verkauf unter gewissen Auflagen erlaubt. Allerdings droht Verkäufern ohne entsprechende Bewilligung eine Busse.
An der Street Parade werden 2024 erneut gut eine Million Besuchende erwartet, die bei knapp 30 Grad durch die Stadt feiern und schwitzen werden. Geschäftstüchtige Zürcherinnen und Zürcher wittern da bereits Rekordgewinne.
Neben spektakulären Preisen für Untermieten oder Airbnbs kommen die emsigen Zwinglianer auf viele weitere Ideen, wie sich ein Batzen dazuverdienen lässt, etwa mit dem Verkauf von Getränken rund um das Festgelände oder anderen Geschäftsideen fürs schnelle Geld.
Aber aufgepasst: Dabei gelten spezifische Regeln und es können Bussen drohen. Was du dabei unbedingt wissen solltest:
Direktes Festgelände ist grundsätzlich tabu
Auf dem Festperimeter läuft der Vertrieb über den Verein Street Parade Zürich. Stefan Epli, Mediensprecher der Street Parade, kennt die Auswüchse der Gelegenheitsverkäufer: «An jeder Street Parade sieht man zahlreiche Wildverkäufer, die sich beim Grossverteiler mit Billigalkohol eindecken und auf der Route irgendwelchen Jugendlichen den Alkohol weiterverkaufen.»

Wildverkäufer würden gemäss Stefan Epli vom Verein Street Parade Zürich das Abfallkonzept und den Jugendschutz untergraben.
PrivatDiese Fremdverkäufer würden damit nicht nur das Abfallkonzept untergraben. «Weil sie den Alkohol auch an Minderjährige verkaufen, unterlaufen sie damit all unsere Bestrebungen zum Jugendschutz», so Epli.
Für den Verein könnte auch die finanzielle Perspektive eine wichtige Rolle spielen. «Die Street Parade ist ein nicht-gewinnorientierter Verein. Wir rechnen jeweils mit einer schwarzen Null.» Dabei kostet der Grossanlass einiges: «Das Budget beträgt rund 2,8 Millionen Franken.»
Verkauf auf Privatgrund nur mit Bewilligung
Ausserhalb des unmittelbaren Festgeländes ist die Sache eine andere, wie Marc Surber von der Stadtpolizei Zürich, erklärt. «Grundsätzlich ist der Verkauf von Waren bewilligungspflichtig.» Das heisst, für jegliche geschäftliche Tätigkeit muss bei der entsprechenden Behörde ein Gesuch eingereicht werden.
Gehst du am Samstag an die Street Parade?
Ohne Gesuch ist ein Verkauf nicht zulässig. Auf Privatgrund etwa könnten potenzielle Standbetreiber die Bewilligung bei der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe der Verwaltungspolizei beantragen. Der Verkauf von Alkohol werde allerdings nicht bewilligt.
«Fliegende Händler» aufgepasst!
Anders verhalte es sich für «fliegende Händler», so Surber. Damit sind genau diejenigen Verkäufer gemeint, die kurzentschlossen und mit einer mobilen Infrastruktur (etwa Bauchladen oder Wagen) beispielsweise Erfrischungsgetränke an die Feiernden verkaufen wollen.
Für diese Tätigkeit brauche es eine sogenannte Reisendenbewilligung vom Kanton. Diese kostet 250 Franken, hält dafür aber für fünf Jahre. Aber auch das ist nur auf Privatgrund erlaubt und benötigt zudem das Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen eine Verzeigung und eine Busse.
20min/Daniel KrähenbühlAchtung: Es drohen Bussen!
Surber versichert wenige Stunden vor der Durchführung: Der Verkauf durch «fliegende Händler» an Passanten auf öffentlichem Grund sei verboten.
Gleichzeitig warnt er: Wer erwischt wird, dem droht eine Verzeigung an das Stadtrichter- oder Statthalteramt. Beim Stadtrichteramt könnte dann eine Busse von bis zu 500 Franken plus Gebühren warten. Die Bussenkompetenz des Statthalters ist sogar noch höher.
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