ZürichFrau vermietet städtische Wohnung für 5200 Franken auf Airbnb
Auf Airbnb wird eine 800 bis 1100 Franken teure Wohnung der Stadt Zürich für teures Geld vermietet. Ein News-Scout ist verärgert, die Stadt Zürich will sie nun abmahnen.
Darum gehts
Die vier Hochhäuser der städtischen Siedlung Hardau II wurden 1976/1978 erbaut. Mit Höhen zwischen 72 und 93 Metern gehören sie bis heute zu den höchsten Wohnbauten der Schweiz.
Eine Mieterin hat eine der Wohnungen auf der Plattform Airbnb inseriert.
Wer sich für eine städtische Wohnung bewirbt oder bereits in einer lebt, muss aber verschiedene Vorschriften erfüllen.
Die Stadt Zürich will die Frau nun abmahnen.
5266 Franken pro Monat, so viel kostet die Wohnung mitten in Zürich auf der Plattform Airbnb. Doch nach der Zahlung der rund 175 Franken pro Nacht haust man nicht in einem Penthouse-Apartment mit mehreren Stockwerken und Dachterrasse, sondern in einer 72 Quadratmeter grossen und spartanisch eingerichteten Unterkunft in den Hardhaus-Wohnhäusern im Kreis vier. Für zwei Personen kostet die 2,5-Zimmer-Wohnung sogar noch mehr: 6’954 Franken verlangt die Frau von einem Pärchen pro Monat.
Beim Wohnraum handelt es sich um eine städtische Mietwohnung, die zur Kostenmiete ausgeschrieben ist. Aus den Mieteinnahmen dürfen also keine Gewinne entstehen, den Mietenden werden nur die effektiv anfallenden Kosten verrechnet.
Kritik am «Airbnb-Wahnsinn»
Das Airbnb-Angebot verärgert daher einen Zürcher News-Scout (55), der anonym bleiben möchte: «Es würde in der Stadt Zürich über 1000 Wohnungen mehr zum Mieten geben, wenn wir diesen Wahnsinn mit Airbnb verhindern würden», sagt er. Seine Anfrage, ob er die Wohnung für sechs Wochen mieten kann, sei von der Anbieterin bejaht worden. «Immer mehr Mieter gehen dazu über, ihre Wohnung auf Airbnb anzubieten, das ist sehr stossend. Und es ist fraglich, ob das legal ist, insbesondere bei städtischen Wohnungen.»
Ihm gehe die Wohnungssituation nahe: «Immer mehr Menschen, die hier wohnen, werden aus ihren Wohnungen vertrieben, weil die Häuser saniert werden und sich dann viele die überteuerten Wohnungen nicht mehr leisten können. Wir als Gesellschaft dürfen das nicht akzeptieren.»
«Mehr als 50 Franken ist ein No-go»
«Die Stadt Zürich wird die Vermietung über Airbnb nicht akzeptieren», sagt dazu Walter Angst, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich (MVZ). «Die Wohnung koste monatlich maximal 1300 Franken, mehr als 25 Franken pro Nacht und Zimmer darf man als Untervermieterin nicht verlangen», sagt Angst. «Den Gewinn kann die Vermieterin zurückfordern.»
Am besten könne gegen solche Missbräuche von städtischen Wohnungen mit einer zielgerichteten Vermietung der Wohnungen vorgegangen werden, sagt Angst. Dies sei jedoch ein Prozess, der länger dauere. «Denkbar ist auch, dass die Stadt mit Airbnb einen Deal abschliesst und Wohnungen der Stadt nicht mehr auf der Plattform angeboten werden dürfen.»
Mieterin wird abgemahnt
Das städtische Mietreglement erlaubt keine «wiederholte kurzzeitige Untervermietungen eines Teils oder der ganzen Wohnung über Vermietungsplattformen oder andere Organisationsformen», sagt Kornel Ringli von Liegenschaften Stadt Zürich (LSZ). «Somit unterbinden wir eine solche Verwendung, wenn wir Kenntnis davon erhalten.» Im Fall der Hardau-II-Mieterin, die die rund 800 bis 1100 Franken teure 2,5-Zimmer-Wohnung anpreist, habe man reagiert: «Wir suchen das Gespräch mit der Mietpartei und mahnen sie schriftlich ab.»
Eine systematische Überprüfung der Wohnangebote auf Airbnb sei aber nicht möglich, da die Objektadressen auf der Website nicht ersichtlich sind, sagt Ringli. «Wir sind deswegen auch auf aufmerksame Besucher der Onlineplattformen sowie auf die Nachbarschaft und die Hauswartung angewiesen, welche häufig wechselnde Bewohnende in unseren Wohnungen feststellen.» Solche Zuwiderhandlungen seien in den rund 9500 städtischen Wohnungen seines Wissens aber selten, sagt Ringli. «Das letzte Mal stellten wir in der Wohnsiedlung Hardau vor etwa zwei Jahren einen Airbnb-Fall fest.»
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