Drei Luchse von Wildhüter erlegt: Er meinte, es seien Wölfe

Aktualisiert

GraubündenWildhüter erlegt drei geschützte Luchse – er meinte, es seien Wölfe

Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt.

Drei Luchse hat ein Wildhüter im Kanton Graubünden aus Versehen getötet. (Symbolbild)
Der Wildhüter hielt die Tiere für zum Abschuss freigegebene Wölfe.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva, im Kanton Graubünden unterwegs. (Symbolbild)
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Drei Luchse hat ein Wildhüter im Kanton Graubünden aus Versehen getötet. (Symbolbild)

Daniel Zuppinger

Darum gehts

  • Ein Wildhüter im Kanton Graubünden hat aus Versehen zwei Jungluchse und einen erwachsenen Luchs getötet.

  • Der Wildhüter hielt die Tiere für zum Abschuss freigegebene Wölfe.

  • Er hat beim Kanton Selbstanzeige erstattet.

Mitte November hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise zwei Jungluchse und einen erwachsenen Luchs getötet. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva, im Kanton Graubünden unterwegs.

Abschuss der Luchse in der Nacht

Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Wildhüter, die nachts auf der Jagd sind, nutzen neueste Technik an Nachtsichtgeräten und andere Ausrüstung, um Tiere zu lokalisieren und anzusprechen, erklärt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei.

Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen. «Obwohl die Regulation bei Dunkelheit schwieriger ist, können unsere Wildhüterinnen und Wildhüter Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagt Adrian Arquint.

Einzelfall

Alle Wildhüter seien geschult, um Nachtsichtgeräte korrekt einzusetzen und haben auch Erfahrung im Umgang damit. «Wie es zu diesem groben Fehler gekommen ist, muss nun im Detail aufgearbeitet werden. Wir gehen aber von einem Einzelfall aus», so Arquint weiter.

Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs. (Symbolbild)

Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs. (Symbolbild)

Tierpark Bern

Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinem Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.

«Der Wildhüter war überzeugt, Wölfe vor sich zu haben. Als er jedoch realisierte, was er tatsächlich erlegt hatte, war er tief schockiert», so Adrian.

Wildhüter erstattete Selbstanzeige

Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden.

«Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten.»

Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd und Fischerei

Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.

Tiere sind geschützt

Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität, heisst es weiter in der Mitteilung des Kantons Graubünden. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen.

Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.

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