Grillenmehl & Co.Leute finden Insekten gruusig – Nationalräte wollen Kennzeichnung
Seit letztem Jahr darf Grillenmehl verschiedensten Lebensmitteln zugemischt werden. Nationalräte fordern nun eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht, Insektenfood-Produzenten sind empört.
Darum gehts
Seit einem Jahr dürfen pulverisierte Insekten verschiedenen Lebensmitteln zugemischt werden.
Da sich viele davor ekeln würden, verlangen etliche Parlamentarierinnen von links bis rechts eine zusätzliche Kennzeichnung entsprechender Produkte.
Insektenfood-Produzenten warnen vor Benachteiligung. Sie müssten für das Ausland und die Schweiz separate Verpackungen drucken lassen.
Bereits seit einigen Jahren sind einzelne Insektenarten in der EU und auch in der Schweiz als sogenanntes «Novel Food» zugelassen. Konkret dürfen Mehlwürmer, Hausgrillen und Wanderheuschrecken als Lebensmittel verkauft werden. Letztes Jahr wurde zudem die Verwendung von pulverisierten Hausgrillen bewilligt. Dieses Insektenmehl kann Produkten wie Backwaren, Suppen oder Schokolade zugemischt werden.
Hast du schon einmal Insekten probiert?
Für einige Leute sei das ein Schock, wie Nationalrat Franz Grüter (SVP) erzählt. Er habe zahlreiche Zuschriften von mehrheitlich besorgten Frauen erhalten, die dem Verzehr von Insekten gegenüber Ekel empfänden. «Da die Tierchen in pulverisierter Form verschiedensten Produkten beigemischt werden können und somit nicht mehr klar erkenntlich sind, müssten diese Personen ständig Zutatenlisten studieren», so Grüter.
Grüter fordert «gut sichtbare Schrift oder Symbol»

Er habe zahlreiche Zuschriften von besorgten Personen erhalten, sagt Franz Grüter. «Eine Auflistung in der Zutatenliste – quasi im Kleingedruckten – reicht nämlich nicht.»
20min/Matthias SpicherAus diesem Grund fordert er in einem Vorstoss, dass in Lebensmittel beigemengte Insekten «explizit ausgewiesen werden». Der Nationalrat entscheidet in der bald beginnenden Sommersession darüber. Es sei natürlich jedem selbst überlassen, was er zu sich nehmen wolle, betont Grüter.
Bereits heute müssen entsprechende Produkte in den Inhaltsstoffen sowohl die lateinische als auch eine allgemein verständliche Bezeichnung der enthaltenen Insekten angeben. Für Grüter ist aber klar: «Eine Auflistung in der Zutatenliste – quasi im Kleingedruckten – reicht da nicht.» Es brauche eine zusätzliche Kennzeichnung in Form einer «gut sichtbaren Aufschrift oder eines Symbols».
Grünen-Nationalrat: «Sollte nicht abschreckend sein»
Unterstützung erhält diese Forderung nicht nur von den 53 Mitunterzeichnenden der Motion aus SVP, FDP, Mitte und GLP, sondern auch von linker Seite. Der grüne Nationalrat und Präsident der parlamentarischen Gruppe «Ernährungspolitik» Kilian Baumann sympathisiert ebenfalls mit dem SVP-Vorstoss.

«Die Deklaration sollte nicht abschreckend sein, um die Entwicklung hin zu Insekten als Nahrungsmittel nicht zu stoppen», sagt Grünen-Nationalrat Kilian Baumann.
20min/Matthias Spicher«Ich bin grundsätzlich immer für eine möglichst gute Deklaration von Inhaltsstoffen», sagt er. «Gerade von solchen, die nicht offensichtlich sind und ein Teil der Bevölkerung vielleicht meiden will.» Gleichzeitig müsse man aufpassen, wie man die Deklaration ausgestalte. «Sie sollte nicht abschreckend sein, um die Entwicklung hin zu Insekten als Nahrungsmittel nicht zu stoppen», so der Biobauer.
Produzenten befürchten Benachteiligung
Mit einer ähnlichen Befürchtung lehnt der Bundesrat das Anliegen ab. «Eine zusätzliche Kennzeichnung würde den Eindruck erwecken, dass zugelassene Insekten nicht so sicher sind wie andere Zutaten», schreibt er. Zudem würden zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften zu «Handelshemmnissen» führen.
«Unternehmen, die ihre Produkte auch im europäischen Ausland vertreiben, müssten zusätzliche Verpackungen für die Schweiz drucken lassen.»
Davor warnt auch «Swiss Insects», der Interessenverband für Insekten als Nahrungsmittel. «Die Folge der Kennzeichnungspflicht wäre, dass sich Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte auch im europäischen Ausland vertreiben, zusätzliche Verpackungen für die Schweiz drucken lassen müssen», erklärt Christian Bärtsch, Vorstandsmitglied und Gründer des Insektenfood-Herstellers Essento. Dadurch würden solche Unternehmen benachteiligt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz schliesst sich dem Bundesrat an und sieht keinen Bedarf einer gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzkennzeichnung, wie sie auf Nachfrage schreibt.
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