Dashcam-Aufnahmen: Was ist erlaubt und was nicht?

Dashcams werden immer beliebter, aber vor Gericht werden die Aufnahmen selten zugelassen.

Dashcams werden immer beliebter, aber vor Gericht werden die Aufnahmen selten zugelassen.

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Heikle GesetzeslageIst mein Dashcam-Video ein Beweis oder nicht?

Dashcams seien verboten und die Videos kein Beweis, heisst es oft. Die Wahrheit über die Kameras im Auto ist komplex: Dashcams sind okay, aber Videos heikel – und mal sind sie Beweis, mal nicht.

Frage von Mandisa an das Viva-Expertenteam

Ich wurde rechts überholt und habe eine Dashcam. Ist die Dashcam legal? Kann ich eine Anzeige machen?

Antwort

Liebe Mandisa

Dashcams sind erlaubt, nur sind die Aufnahmen datenschutzrechtlich sehr heikel. Der Grund: Es wird alles und dies ohne Wissen der Gefilmten aufgenommen. Vieles daran ist juristisch umstritten. Heute ist es in der Regel so: Der Einsatz der Dashcam ist an sich erlaubt. Schwierig wird es, falls du die Clips weiterverwendest. Stellst du zum Beispiel das Video online, müssen Kontrollschilder und Gesichter verpixelt sein. Weil das alles aber eine rechtliche Grauzone bleibt, empfehlen wir generell, solche Aufnahmen nicht öffentlich zu machen.

Videos taugen eher zur Selbstentlastung, als zur Anzeige.

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Als Beweismittel wird eine Dashcam-Aufnahme selten zugelassen. Soll sie dich entlasten, manchmal ja. Und je schwerer der Vorwurf, desto eher. Soll die Aufnahme dagegen nur andere belasten, werden Videos kaum zugelassen. Ausnahme: Zeigt der Film schwere Straftaten, kann das öffentliche Interesse den Datenschutz überwiegen. Bei Rechtsüberhol-Videos sagen Gerichte aber meist nein. Etwas anderes wäre es, wenn du eine Raserfahrt gefilmt hättest. Apropos Raser: Wer sich selbst filmt, schafft zulässiges Beweismaterial gegen sich.

Bei schweren Taten geht Strafverfolgung vor Datenschutz.

Die Viva-Mobilitätsexperten

Am Ende kommt es also sehr auf den Einzelfall an, und teilweise fällen verschiedene Instanzen verschiedene Urteile. Du kannst den Rechtsüberholer also anzeigen und das Video mit einreichen, aber das heisst nicht, dass er darum bestraft wird. Generell sagen wir: Eine korrekt (wichtig: nicht sichtbehindernd) installierte Dashcam muss nicht, aber kann helfen, um im Fall des Falles die eigene Unschuld zu belegen. Aber ausser in besonders krassen Fällen bringt sie meistens nichts, um damit Fehler anderer zur Bestrafung zu bringen.

Wie stehst du zu Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel?

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