Im Quartier gesehenTierärztin schläfert Katze Mina ein – Halterin weiss von nichts
Die 13-jährige Mina wurde ohne das Einverständnis ihrer Besitzerin von einer Tierärztin eingeschläfert. Sabina Di Battista ist geschockt.
Darum gehts
Eine Luzerner Tierärztin sah die 13-jährige Mina geschwächt auf einer Quartierstrasse stehen.
Sie nahm die Katze mit in ihre Praxis und schläferte sie ein, um sie von ihren Leiden zu erlösen.
Die Tierbesitzerin Sabina Di Battista erfuhr erst im Nachhinein vom Tod ihrer Katze – und war schockiert.
Die Luzernerin konnte sich weder von ihrer Katze verabschieden noch mitentscheiden, was mit ihr geschieht.
Veterinärin Andrea Stoller rät, bei Unsicherheit das kantonale Veterinäramt zu informieren.
Es war ein Tag wie jeder andere, als Sabina Di Battista am Freitagabend von der Arbeit nach Hause kehrte. Da kam plötzlich der Anruf: Ihre 13-jährige Katze Mina ist tot – sie wurde eingeschläfert. «Ich dachte zuerst, dass es ein Witz sei», sagt die Tierbesitzerin. «Ich war völlig schockiert.» Was also war geschehen?
Eine Tierärztin, die mit dem Auto in Gisikon im Kanton Luzern unterwegs war, entdeckte die 13-jährige Mina auf der Strasse. Offenbar habe die Katze geschwankt, gehechelt und aus der Nase geblutet. Die Tierärztin nahm Mina mit in ihre Praxis. Die Katze war gechipt und somit war schnell klar, wer die Besitzerin ist. Da Sabina jedoch auf der Arbeit und nicht auf ihrem Heimtelefon erreichbar war, wurde die Katze auch ohne ihre Erlaubnis eingeschläfert.
«Bodenlose Frechheit»
Für Sabina ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Sie ist Katzenzüchterin und wollte sich ein eigenes Bild vom Zustand ihrer Katze machen. «Mina war noch fit, sie ging nach draussen, konnte normal essen und trinken», sagt die Luzernerin. Zwar litt Mina an chronischem Katzenschnupfen. Auch sei sie seit Wochen angeschlagen und geschwächter als sonst gewesen. «Aber sie hatte noch ein lebenswürdiges Leben.» Die Katze sei zudem bereits bei einem anderen Tierarzt in Behandlung gewesen.
Umso unerwarteter kam die traurige Nachricht. «Die Tierärztin hat nicht mal eine Nachricht auf meiner Combox hinterlassen. Ich wäre sofort in die Praxis gefahren», sagt Sabina. Dass man nicht gewartet hat, finde sie eine bodenlose Frechheit. «Ich konnte mich nicht von Mina verabschieden. Man hat mir meine Katze genommen, die 13 Jahre lang an meiner Seite war.» Mina sei eine liebe und intelligente Katze gewesen. «Ihr Tod hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen.»
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Veterinäramt klärt auf
«Wenn Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zufrieden sind mit der Entscheidung von Tierärztinnen und Tierärzten, können sie sich an das Veterinäramt ihres Kantons wenden», sagt Andrea Stoller, Veterinärin beim Veterinäramt des Kantons Zürich. Auch im vorliegenden Fall empfiehlt sie, rasch eine offizielle Meldung beim Veterinäramt Luzern einzureichen.
Das Amt klärt dann ab, welche verwaltungsrechtlichen Aspekte vorliegen. Der Fall wird in Zusammenarbeit mit der Tierpraxis aufgearbeitet. Das Amt überprüft, ob eine gesetzliche Pflicht missachtet wurde oder ob Tierärztinnen und Tierärzte korrekt gehandelt haben. Teilweise wird bei der betroffenen Tierpraxis eine Stellungnahme eingefordert. Eine weitere Anlaufstelle für Tierbesitzer und Tierbesitzerinnen sei dieGesellschaft für Schweizer Tierärzte und Tierärztinnen GST.
«Hochemotionales Thema»
Berücksichtigt wird bei der Fallaufarbeitung die Krankengeschichte des Tieres und der Zustand des Tieres im Moment der Einschläferung. Relevant sei auch, wie sehr das Tier gelitten habe und ob eine Aussicht auf Heilung bestanden habe. «Es ist nicht im Sinne einer Tierärztin oder eines Tierarztes, ein Tier leiden zu lassen», sagt Stoller. Unsicherheiten seien dennoch nachvollziehbar. «Es ist ein hochemotionales Thema.»
Generell steht fest: «In der Schweiz ist das Leben eines Tieres nicht per se geschützt.» Für Tierärztinnen und Tierärzte sei es rechtlich gesehen zulässig, ein lebensfähiges Tier einzuschläfern. So zum Beispiel bei verhaltensauffälligen Hunden. Eine allgemeingültige Antwort gebe es jedoch nicht, sagt Stoller. Das sei von Fall zu Fall zu entscheiden.
Der Konsens des Tierbesitzers oder der Tierbesitzerin spiele ebenfalls eine Rolle. Die privatrechtliche Situation muss überprüft werden, wenn – ohne Einverständnis – über das Eigentum von jemand anderem entschieden werde. Es kann Anzeige erstattet werden, der Fall wird dann von den Strafverfolgungsbehörden beurteilt.
Für Sabina Di Battista steht fest: «Ich werde mich auf jeden Fall beim Veterinäramt melden.» Die Tierärztin möchte sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Vorfall äussern.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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