Kanton BernMann (43) schlägt Büsi minutenlang mit Holzhammer – verurteilt
Ein 43-Jähriger misshandelte seine zwei Katzen mehrfach. Jetzt wurde er wegen Tierquälerei per Strafbefehl verurteilt und muss eine Busse zahlen.

Kanton Bern: Ein 43-jähriger Mann wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem er seine Katze mit einem Holzstab geschlagen hatte. (Symbolbild)
Pixabay/cat823Darum gehts
Ein Mann aus dem Kanton Bern wurde wegen Tierquälerei verurteilt.
Er schlug eine seiner Katzen mit einem Holzhammer und trat die andere mit dem Fuss.
Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Schweizer Tierschutz empfiehlt, bei Problemen mit Haustieren professionelle Hilfe zu suchen.
Ein Mann (43) aus dem Kanton Bern hielt zwei Hauskatzen. Seine Tiere behandelte er nicht respektvoll. Eine seiner Fellnasen, eine schwarze Katze, trat er mit dem Fuss, woraufhin sie laut miaute und mehrere Meter durch die Luft flog.
Mit Holzstab Katze auf den Kopf geschlagen
Das war nicht der einzige Vorfall: Einige Tage zuvor hatte der Mann aus dem Kanton Bern bereits eine seiner zwei Katzen in den Schwitzkasten genommen und ihr minutenlang mit einem Holzstab, vermutlich einem Fleischhammer, auf den Kopf geschlagen, wie die Staatsanwaltschaft Kanton Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.
Durch den Tritt und die Schläge fügte er seinen Katzen wissentlich und willentlich ungerechtfertigte und unnötige Schmerzen zu und versetzte sie in Angst, schreibt die Staatsanwaltschaft.
270 Franken Verbindungsbusse
Der Mann wurde nun wegen Tierquälerei schuldig erklärt.
Es wird bestraft mit einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu je 30 Franken. Der Vollzug wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wird der Mann mit einer Verbindungsbusse in Höhe von 270 Franken bestraft, er muss auch Gebühren in Höhe von 500 Franken zahlen.

Laut Studien können Verhaltensweisen von Haustieren für Tierhalter belastend sein. Das Hinzuziehen eines Verhaltenspsychologen kann unter Umständen hilfreich sein.
Julian Stratenschulte/dpaTipps für den Umgang mit schwierigen Haustieren
Laut Studien können Verhaltensweisen von Haustieren für Halter belastend sein und als störend empfunden werden. «Man muss sich bewusst machen, dass Tiere ihr Verhalten nicht zeigen, um den Besitzer zu nerven, sondern um einem Bedürfnis oder einem negativen Gefühl Ausdruck zu verleihen», teilt der Schweizer Tierschutz STS auf Anfrage von 20 Minuten mit. Tierhalter sollten sich über die Bedürfnisse ihres Tieres klar werden und verstehen, warum es wie in bestimmten Situationen reagiert.
Man könne einen Verhaltenspsychologen hinzuziehen, wenn man mit der Haltung oder der Erziehung des Tieres überfordert wird. «Und das, bevor es aus Überforderung und Frust zu einem groben und unfairen Umgang mit dem Tier kommt», so der STS. Denn dieser könne zu ernsthaften Verhaltensauffälligkeiten führen, die Probleme verstärken und ist aus Tierschutzsicht nicht zulässig.
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