Corona-Vakzin für Besatzung - Impfpflicht bei Swiss erhitzt auf Social Media die Gemüter

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Corona-Vakzin für BesatzungImpfpflicht bei Swiss erhitzt auf Social Media die Gemüter

Die Swiss führt ab Mitte November eine Corona-Impfpflicht für Crews ein. In den Sozialen Medien werden bereits Meinungen dazu ausgetauscht.

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Bei der Swiss herrscht ab 15. November Impfpflicht fürs fliegende Personal.
Das entschied die Lufthansa-Tochter aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen.
Das Kabinenpersonal zeigt Verständnis für den Entscheid.
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Bei der Swiss herrscht ab 15. November Impfpflicht fürs fliegende Personal.

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Darum gehts

  • Die Swiss führt ein Impfobligatorium für die Besatzung ein.

  • Auf Social Media sind die Reaktionen gemischt.

  • Die rechtliche Situation ist allerdings nicht klar.

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss führt eine Corona-Impfpflicht für ihr fliegendes Personal ein. Das «Covid-19-Impfobligatorium» gelte ab dem 15. November, teilte die Lufthansa-Tochter am Dienstag in Basel mit. Grund seien die weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangten.

Auf Social Media sind die Meinungen geteilt: Während einige die drastische Massnahme der Fluggesellschaft begrüssen, halten andere die Entscheidung für «gefährlich».

Die rechtliche Situation ist bei einigen Nutzer und Nutzerinnen auf Twitter ein Thema.

Die Fluggesellschaft stützt sich bei der Impfpflicht auf Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals, die eine solche Massnahme unter diesen Umständen vorsähen, hiess es auf Anfrage von 20 Minuten.

Die rechtliche Situation bei einem Impfobligatorium am Arbeitsplatz beschreibt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Zürich, als Grauzone. «Es gibt weder eine klare rechtliche Regelung noch kaum eine klärende Rechtsprechung dazu», sagt Rudolph.

Auch der Rechtsanwalt und langjährige Personalchef Bernhard Kolb spricht aufgrund fehlender Gerichtsentscheide von einer unsicheren Rechtslage. «Aber ich gehe davon aus, dass man das zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin zählen kann», sagt Kolb. Bei der Swiss seien die Flugbegleiter und -begleiterinnen in direktem Kontakt mit Kunden und Kundinnen, deshalb sehe er kein Hindernis, das gegen das Obligatorium spreche.

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