Kampfjet-AuswahlGeschäftsprüfer «sehr befremdet» über Verhalten des Bundesrats
Seit langem herrscht wegen der Kampfjet-Beschaffung dicke Luft in Bundesbern. In ihrem Jahresbericht greift die Geschäftsprüfungskommission den Bundesrat nun frontal an.
Darum gehts
Der Bundesrat entschied im 2021, 36 Kampfflugzeuge des Typs F-35A zu beschaffen. Die Wahl des amerikanischen Jets sorgt immer wieder für Kontroversen.
Deshalb verlangten die Geschäftsprüfer Klarheit, doch der Bundesrat verzichtet auf mehr Informationen.
Für die GPK stellt dies einen Affront dar, sie bezeichnet das Verhalten des Bundesrats als «problematisch».
Nach einem langen Auswahlverfahren entschied der Bundesrat 2021, 36 Kampfflugzeuge des Typs F-35A zu beschaffen. Die Wahl des amerikanischen Jets sorgt seither immer wieder für Kontroversen.
So wurden etwa grosszügige Zusicherungen Frankreichs publik, falls die Schweiz den Rafale-Jet des Nachbarlands gekauft hätte. Ob und inwiefern Verhandlungen stattfanden, ist nebulös. Die Geschäftsprüfer verlangten Klarheit, doch der Bundesrat blockte seine Aufseher in einer Stellungnahme im Dezember 2022 brüsk ab.
GPK erachtet Haltung des Bundesrats als «problematisch»
Die Auskunft der Regierung erachtete die GPK des Nationalrats als ungenügend und forderte weitere Informationen. Der Bundesrat habe im März aber mitgeteilt, dass er darauf verzichte und keinen Anlass sehe, weitere Infos bekannt zu geben. Diese Haltung erachte die GPK als «problematisch», schreibt sie.
«Dass der Bundesrat diesem Anliegen nicht nachkam, indem er grundsätzlich auf weitere Ausführungen verzichtete und auch ihre konkreten Fragen nicht beantwortete, befremdete die GPK-N sehr», heisst es im 90 Seiten starken Jahresbericht weiter. Sie fühlt sich an die Aufarbeitung des Debakels um die Beschaffung von Corona-Masken erinnert.
Funktioniert die Aufsicht über den Bundesrat?
Die Geschäftsführer stellen sogar infrage, ob die Zusammenarbeit mit der Landesregierung noch funktioniert. «Die GPK erwartet daher, dass der Bundesrat künftig wieder bereit ist, mit ihr in konstruktiver und angemessener Art und Weise einen Dialog zu den Erkenntnissen und Empfehlungen aus ihren Inspektionen zu führen», steht im Bericht.
Für weiteren Ärger zwischen Bundesrat und seiner Aufsicht sorgte auch die Frage, welche Stelle Informationen an die Öffentlichkeit durchsickern liess. Hier beschuldigen sich beide Institutionen zumindest implizit gegenseitig. Trotz des Ärgers ist der Fall für die GPK nun mangels anderer rechtlicher Möglichkeiten abgeschlossen.
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