Basel-Landschaft: Mann mit Akkubohrer schwer verletzt

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Kanton Basel-LandschaftMann schlägt mit Akkubohrer zu – offener Schädelbruch

Ein Streit eskalierte, als ein 45-jähriger Kosovare mit einem Akkubohrer auf sein Opfer einschlug. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen, der Täter wurde nun verurteilt.

Ein Mann wurde im Kanton Basel-Landschaft bei einem Angriff mit einem Akkubohrer schwer verletzt. (Symbolbild)

Ein Mann wurde im Kanton Basel-Landschaft bei einem Angriff mit einem Akkubohrer schwer verletzt. (Symbolbild)

IMAGO/imagebroker

Darum gehts

  • Ein 45-jähriger Kosovare schlug mit einem Akkubohrer in das Gesicht eines Mannes.

  • Das Opfer erlitt schwere Verletzungen, darunter einen offenen Schädelbruch.

  • Der Beschuldigte wurde nun per Strafbefehl verurteilt.

  • Dem Opfer wurde eine Genugtuung von 2000 Franken zugesprochen.

Im Kanton Basel-Landschaft endete eine Auseinandersetzung zwischen einem 45-Jährigen aus dem Kosovo und einem Mann für den Kontrahenten des Kosovaren schwer verletzt auf der Notfallstation.

Der Kosovare hatte im Rahmen des Streits mit einem Akkubohrer in der Hand dem anderen Mann ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft durch den Schlag schwere Verletzungen der Gesichtsschädels und einen offenen Schädelbruch.

Genugtuung für verletztes Opfer

Die Heilung der Verletzungen des Opfers waren auch ein Jahr nach dem Vorfall noch nicht gänzlich abgeschlossen. Ihm wurde eine Genugtuung in Höhe von 2000 Franken zugesprochen.

Der 45-jährige Kosovare wurde nun per Strafbefehl zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 90 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 2000 Franken zahlen, 320 Franken Gebühren und Auslagen in Höhe von 595 Franken, insgesamt 2915 Franken.

Der Beschuldigte war bereits vorbestraft

Der beschuldigte Kosovare war bereits vorbestraft, trotzdem waren laut Strafbefehl die Voraussetzungen für einen bedingten Strafvollzug gegeben.

Im Sinne einer letzten Chance wurde die vormals ausgesprochene bedingte Strafe für nicht vollstreckbar erklärt, jedoch die Probezeit um ein Jahr verlängert. Es handle sich um kein einschlägiges Delikt, heisst es im Strafbefehl.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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