Kanton BernMercedes-Lenkerin (24) fährt Hund tot – und fährt einfach weiter
Eine 24-Jährige hat in Bern einen Hund überfahren und liess ihn schwer verletzt zurück. Jetzt wurde sie wegen Verstössen gegen gleich mehrere Gesetze verurteilt.

Kanton Bern: Ein Hund wurde von einer Autofahrerin angefahren und tödlich verletzt. Die Frau fuhr weiter, ohne sich um den Unfall zu kümmern. (Symbolbild)
imago/Rene TrautDarum gehts
Eine Mercedes-Fahrerin verletzte einen Hund tödlich.
Der Vorfall ereignete sich im Kanton Bern, der Hund starb noch am Unfallort.
Die 24-Jährige wurde unter anderem wegen Pflichtverletzung nach einem Unfall verurteilt.
Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe bei einer zweijährigen Bewährungszeit verurteilt.
Eine Frau fuhr mit einem Mercedes-Benz mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h auf einer Strasse im Kanton Bern. Plötzlich sprang ein Hund auf die Strasse, der gerade mit seinem Herrchen auf einem Spaziergang war.
Trotz sofortiger Bremsung konnte die Autofahrerin nicht verhindern, dass sie den Hund überfuhr. Der Hund erlag kurze Zeit später noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.
Autofahrerin nahm in Kauf, dass der Hund leidet
Die 24-jährige Frau hatte die Kollision mit dem Hund laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Bern bemerkt. Statt zu helfen, setzte die Frau ihre Fahrt fort. Sie hielt nicht an, um sich um den Hund zu kümmern.
Sie nahm so laut Staatsanwaltschaft zumindest in Kauf, dass der Hund, den sie offensichtlich verletzt hatte, unter den erlittenen Verletzungen unnötigerweise leiden musste. Die Frau rief auch nicht die Polizei zur Hilfe.
So verhält man sich richtig
Unfallstellen müssen sofort abgesichert werden. Tiere gelten im Strassenverkehrsrecht allgemein als Sache. Ist bei einem Unfall «nur» Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger im Allgemeinen sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, so hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen. Bei Wildtieren ist in der Regel die Polizei zu benachrichtigen, welche den zuständigen Wildhüter informiert. Die genaue Pflicht zur Meldung von Wildunfällen ist kantonal geregelt.
Quelle: TCS
24-Jährige wurde verurteilt
Die Frau wurde nun per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und das Strassenverkehrsgesetz im Zusammenhang mit ihrem Verhalten nach dem Unfall schuldig erklärt.
Sie wird mit einer Geldstrafe von zwölf Tagessätzen zu je 120 Franken bestraft, der Vollzug der Strafe wird allerdings aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss die Frau mit Migrationshintergrund Bussen in Höhe von insgesamt 760 Franken zahlen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird sie mit einer Freiheitsstrafe von sieben Tagen bestraft. Sie muss auch die Gebühren des Verfahrens in Höhe von 500 Franken zahlen.
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