Kanton BernMann (26) findet Handy im Club – dann will er Geld von Besitzerin
Ein 26-Jähriger aus dem Kanton Waadt forderte von einer Frau 300 Franken für ihr verlorenes iPhone – nun wurde er wegen Nötigung verurteilt.

Kanton Bern: Nachdem sie ein Handy in einem Club gefunden hatten, wollten zwei Männer aus dem Kanton Waadt zunächst 300 Franken von der Eigentümerin. Ein 26-Jähriger wurde wegen Nötigung verurteilt.
Getty ImagesDarum gehts
Ein Mann nahm ein gefundenes Handy aus einem Berner Club mit.
Er verlangte zunächst 300 Franken von der Besitzerin für die Rückgabe.
Der Mann wurde wegen Nötigung verurteilt und erhielt eine Geldstrafe.
Er muss zudem eine Busse und Gebühren zahlen.
Ein Mann war mit seinem Kollegen im Auto auf dem Heimweg in den Kanton Waadt. Plötzlich klingelte das Mobiltelefon, das sein Kollege zuvor in einem Berner Club gefunden und mitgenommen hatte.
Mann verlangt Geld für die Rückgabe
Der Kollege des Mannes nahm den Anruf an. Am anderen Ende der Leitung war die Frau, der das iPhone 13 gehört. Sie rief mit dem Handy einer Kollegin an, wie die Staatsanwaltschaft Kanton Bern in ihrem Strafbefehl schreibt. Der Kollege des Verurteilten forderte von der Frau, dass sie in den Kanton Waadt kommen solle, um das Handy gegen 300 Franken zurückzuerhalten. Schlussendlich verlangte er 100 Franken für die Rückgabe.
Die Frau kam der Forderung schliesslich nach, da sie ansonsten ihr Natel nicht zurückerhalten hätte. Sie fuhr in den Kanton Waadt, wo ihr der Beschuldigte gegen 100 Franken das Mobiltelefon übergab.

Die Kantonspolizei Bern teilt auf Anfrage mit, dass nicht zuordenbare Fundgegenstände dem Fundbüro übergeben werden müssen.
imago stock&peopleZu bedingter Geldstrafe verurteilt
Der Mann mit Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Landes wurde nun wegen Nötigung schuldig erklärt und per Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von acht Tagessätzen zu je 30 Franken bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren.
Er muss zusätzlich eine Verbindungsbusse von 100 Franken und 500 Franken an Gebühren zahlen.
So handelt man korrekt
Gegenstände, die gefunden werden und niemandem zugeordnet werden können, müssen im Fundbüro abgegeben werden, wie die Kantonspolizei Bern auf Anfrage mitteilt.
Gemäss dem Schweizerischem Zivilgesetzbuch hat der Finder eines verlorenen Gegenstands unter Umständen Anspruch auf einen Finderlohn, sobald der Gegenstand dem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben werden konnte.
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