Kanton SolothurnDie Lebensmittelkontrolle im Bordell lief nicht so gut
Bei einer Kontrolle in einem Bordell im Kanton Solothurn gab es gleich 53 Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz zu bemängeln.
Darum gehts
Der Geschäftsführer eines Bordells im Kanton Solothurn muss eine Busse von 1600 Franken bezahlen.
Dies wegen mehrfachem Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz.
Bei einer Kontrolle fanden Inspektoren etwa verfaulte Zwiebeln, «genussuntaugliche» Chilischoten, abgelaufene Butter, Bauschutt im Getränkelager und 49 andere Gesetzesverstösse.
Nicht ganz 50 Franken kostet in einem Rotlicht-Etablissement im Kanton Solothurn der Eintritt. Darin inbegriffen sind Softdrinks, Wellness und Essen. Doch wer dort essen will, sollte vorsichtig sein. Das Bordell ist nämlich im April 2023 bei einer Lebensmittelkontrolle hängen geblieben. Das geht aus einem Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer hervor, der 20 Minuten vorliegt.
Ganze 53 Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz flogen bei der Inspektion auf – die ganze Liste findest du weiter unten. Eine kleine Auswahl: Die Inspektorinnen und Inspektoren fanden etwa verfaulte Zwiebeln, «genussuntaugliche» Chilischoten, abgelaufene Butter, verschmutzte Oberflächen, Bauschutt im Getränkelager und ungekühlte Lebensmittel am Buffet (Kartoffelsalat, Fleisch, Lachs).
In der Waschküche wurde geraucht
In der betriebseigenen Waschküche gab es ein weiteres Getränkelager und eine Eismaschine – zudem wurde dort unerlaubterweise geraucht.
«Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss dafür sorgen, dass diese durch den Umgang in hygienischer Hinsicht nicht beeinträchtigt werden», heisst es im Strafbefehl. Und weiter: «Die verantwortliche Person darf Rohstoffe oder Zutaten nicht akzeptieren, wenn diese erwiesenermassen oder aller Voraussicht nach derart mit Parasiten, pathogenen Mikroorganismen oder toxischen, verdorbenen oder fremden Stoffen kontaminiert sind, dass sie auch nach ihrer normalen Aussortierung oder nach einer hygienisch einwandfreien Vorbehandlung oder Verarbeitung nicht zum Verzehr geeignet sind.»
Zudem müssten Rohstoffe und Zutaten so vorrätig gehalten werden, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wird.
Geschäftsführer kommt günstig davon
Nicht nur die abgelaufenen Lebensmittel, auch die Hygiene wurde stark bemängelt. «Räume und Einrichtungen von Lebensmittelbetrieben müssen sauber sein und stets instandgehalten werden. Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, verarbeitet oder behandelt werden, müssen so konzipiert und angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und Kontaminationen während der Arbeitsgänge und zwischen den Arbeitsgängen vermieden werden», heisst es.
Weil man sich im Bordell nicht an diese Grundsätze gehalten hat, muss der Geschäftsführer, der mit Kurzaufenthaltsbewilligung L in der Schweiz ist, nun eine Busse bezahlen. Er kommt allerdings relativ günstig davon. Die mehrfache Übertretung des Lebensmittelgesetzes kostet ihn 1600 Franken – davon 1200 Franken Busse und 400 Franken Verfahrenskosten.
Das ist die komplette Grüsel-Liste des Bordellbetriebs
Bar
Oberflächen und technische Einrichtungen völlig verstaubt und unsauber
Zwischenräume und Kabelkanäle unsauber
Boden unter Getränkeflaschen massiv verschmutzt
Auslauf des Wasserhahns unsauber und verkalkt
Geschirrkorb unsauber
Fronten teilweise massiv verschmutzt und klebrig
Zwischenräume bei Einrichtungen verdreckt
Rohholzplatte unter den Einrichtungen nicht geeignet
Boden unsauber, nicht mehr leicht zu reinigen
Buffet
Grosse Mengen Speisen vorhanden, kein nachvollziehbares und sicheres Versorgungskonzept
Umfeld des Buffets unsauber
Speiseträger unsauber
Offene Abfall-Lagerung
Boden im Bereich zur Garderobe total verschmutzt
Weder Kühlbuffet noch Buffetwärmer sind eingeschaltet
Buffet/Restaurant
Genussuntaugliche Chilischoten
Ungenügende Warenbewirtschaftung
Butter Februar 2023
Unbedeckte Lebensmittel im völlig verschmutzten Buffet angeboten
Lebensmittel nicht gekühlt und nicht heiss gehalten
Kartoffelsalat bei 24 Grad
Fleisch bei 26 Grad
Suppe im Topf bei 35 Grad stehengelassen
Getränkelager
Allgemeine Unordnung und fehlende Trennung Lebensmittel/Nichtlebensmittel
Bauschutt am Boden
Tablare unsauber
Ablage und Schrankoberseiten unsauber
Küche
Aufbewahrung des Schöpfwerkzeugs direkt im Lebensmittel
Unterbauten teilweise unsauber
Backblech unsauber versorgt
Bain-Marie unsauber
Temperatur im gebratenen Lachs 44 Grad, bei Raumtemperatur stehengelassen
Keine Handseife bei der Waschgelegenheit (Spülmittel ungeeignet)
Reinigungsutensilien im Schmutzwasser aufbewahrt (übelriechend)
Tablare unsauber/fettig
Sprüharm der Waschmaschine unsauber
Abwaschmaschine einseitig mit massiven Ablagerungen
Boden unter der Abwaschmaschine unsauber
Reinigungsmittel oberhalb des Arbeitstisches neben der Mikrowelle gelagert
Gerätschaften unsauber versorgt
Defekter Pfannenbelag
Steinplatte im Pizzaofen defekt
Lager
Augenscheinlich verdorbene, verfaulte Zwiebeln
Selber eingefrorene Lebensmittel ohne Einfrierdatum
Mikrowelle innen unsauber
Offene Säcke mit Lebensmitteln
Temperatur im Kühlschrank 7,4 Grad (max. 5 erlaubt)
Geöffneter Senf/Mayonnaise bei Raumtemperatur aufbewahrt (soll = gekühlt)
Kondensatablauf im Kühlschrank verstopft
Waschküche
Es wurde geraucht (nicht erlaubt)
Als Standort für Getränkelager nicht geeignet
Als Standort für Eismaschine nicht geeignet
Selbstkontrolle (Pflicht)
Eine Selbstkontrolle wurde offensichtlich nicht durchgeführt

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