«Satanic Panic»Mutter von «Nathalie» blitzt auch vor Bundesgericht ab
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen einen Vater wegen angeblich schwerer Sexualdelikte zum Nachteil seiner Tochter zu Recht eingestellt, befindet das Bundesgericht.
Darum gehts
Im Mai 2022 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn das Strafverfahren gegen einen Vater ein, welcher der sexuellen Handlungen mit seiner Tochter beschuldigt wurde.
Gegen die Einstellung des Verfahrens legte die Mutter des Kindes Beschwerde ein.
Vor dem Bundesgericht ist sie nun damit abgeblitzt.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat im Fall «Nathalie» zu Recht das Verfahren gegen den Vater eingestellt. Zu diesem Schluss gelangt nun auch das Bundesgericht, das eine Beschwerde der Mutter des Kindes abgewiesen hatte. Der Fall ist ein prominentes Beispiel der «Satanic-Panic»-Verschwörung und machte landesweit Schlagzeilen.
2019 erstattete die Mutter des damals sieben Jahre alten Kindes gegen den Vater, von dem sie seit 2014 geschieden war, Anzeige wegen sexueller Handlungen mit diesem. Im Laufe der Befragungen durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben die Mutter und das Kind weitere schwere Vorwürfe, die sich um Vergewaltigungen, Satanismus und Ritualmorde drehten.
Im Mai 2022 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn das Strafverfahren gegen den Vater ein, das sie wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Vergewaltigung, Pornografie und weiterer Delikte geführt hatte. Das Solothurner Obergericht bestätigte den Entscheid im Januar 2023.
«Nicht der geringste objektive Hinweis»
Das Bundesgericht weist nun die von der Mutter dagegen erhobene Beschwerde ab, wie es in der Mitteilung heisst. Die Beschwerde habe im Wesentlichen eine Verletzung des Grundsatzes «in dubio pro duriore» geltend gemacht. Gemäss diesem Prinzip darf das Strafverfahren grundsätzlich nur bei offensichtlicher Straflosigkeit eingestellt werden.
Vorliegend habe das Obergericht kein Bundesrecht verletzt, wenn es von einem klaren Fall ausgehe, der eine Verfahrenseinstellung rechtfertige. «Denn trotz umfassender Beweiserhebungen und intensivster Ermittlungstätigkeit konnte nicht der geringste objektive Hinweis für die erhobenen Anschuldigungen gefunden werden», so das Bundesgericht. Als mögliche Grundlage für eine Anklage würden damit einzig die Aussagen des Kindes dienen.
«Hochgradig suggestive Bedingungen»
Es lasse sich sodann erkennen, dass ideale Voraussetzungen zur Entwicklung von Pseudoerinnerungen gegeben gewesen seien. Ein Gutachten kam zum Schluss, dass das Kind in Bezug auf die Anschuldigungen gegen den Kindsvater manipuliert worden war und die sexuellen Misshandlungen nie stattgefunden haben. In der Fachwelt ist hierbei die Rede von sogenannten falschen Erinnerungen, die den Opfern angeblicher Delikte eingeredet werden (siehe Box).
Gemäss Gutachten dürfte der Beeinflussung eines Kindes in einer solchen extremen und systematischen Weise in der gerichtlichen Praxis Seltenheitswert zukommen.
«Satanic Panic»
Das Thema der rituellen satanistischen Kindsmisshandlung wurde in einem kontrovers diskutierten Dok von SRF behandelt. Die sogenannte «Satanic Panic» ist eine Verschwörungserzählung, wonach geheime satanistische Zirkel Kinder schwerst misshandeln, die Rede ist gar davon, dass Neugeborene geopfert werden. Opfer könnten sich aber nicht erinnern, weil ihre Persönlichkeit gespalten worden sei und sie hypnotisch programmiert wurden. In den USA tauchten diese Erzählungen in den 1980er-Jahren auf. Das Phänomen wurde dann als «Satanic Panic» bekannt. In der Schweiz gibt es Vereine wie Cara (Care About Ritual Abuse), die diese Verschwörungserzählung propagieren. Eine SRF-Recherche deckte diese Woche auf, dass diese selbst in mehreren psychiatrischen Kliniken Einzug gehalten hat. Psychische Erkrankungen werden dabei auf vermeintlichen Missbrauch zurückgeführt. Das Problem: Die unterdrückten Erinnerungen daran werden den Opfern von den Therapeuten, die von der Verschwörungserzählung überzeugt sind, eingepflanzt. Die Erinnerungsverfälschung in der Psychotherapie ist ein weit erforschtes Feld.
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