Kanton St. GallenKatzenspielzeug bei Temu bestellt, Busse kassiert
Eine 25-Jährige bestellte ein Katzenspielzeug bei Temu. Das Paket wurde aber vom Zoll beschlagnahmt – da es sich um einen verbotenen Laserpointer handelte. Dafür wurde die Frau per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
Auf der chinesischen Shopping-App Temu bestellte eine 25-Jährige aus dem Kanton St. Gallen ein Katzenspielzeug.
Noch bevor das Paket ankommt, wird es vom Zoll beschlagnahmt.
Denn das Katzenspielzeug beinhaltet einen Laserpointer, der in der Schweiz verboten ist.
Die Frau wurde per Strafbefehl zu einer Busse verurteilt.
Eine 25-jährige Österreicherin, die im Kanton St. Gallen wohnt, bestellte Anfang Februar auf der chinesischen Billig-Shopping-App Temu ein Katzenspielzeug. Für das Spielzeug bezahlte die Frau 3.19 Franken – doch das Gerät sollte sie noch viel teurer zu stehen kommen. Was die Österreicherin nicht wusste: Dabei handelte es sich um einen verbotenen Laserpointer, der nicht in die Schweiz importiert werden darf.
Drei Wochen später wurde das Paket, welches aus dem asiatischen Raum verschickt wurde, durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt. Ende April kassierte die 25-Jährige nun einen Strafbefehl wegen des billigen Katzenspielzeugs.
Lediglich Laser der Stufe 1 sind erlaubt
Die Einfuhr gewisser Laserpointer in die Schweiz ist verboten. Der Besitz und Handel aller Laserpointer über der Stufe 1 sind in der Schweiz seit dem 1. Juni 2021 illegal. Laserpointer werden in verschiedenen Klassen eingeteilt: in 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.
Die einzigen in der Schweiz erlaubten Laserpointer sind die der Stufe 1. Zugelassen ist der Gebrauch dieser Geräte jedoch lediglich in Innenräumen und zu Zeigezwecken, also beispielsweise bei Präsentationen. «Die Beschuldigte hätte das Faktenblatt Laserpointer des Bundesamtes für Gesundheit konsultieren oder sich auf der Webseite des BAG informieren können», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.
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550 Franken Busse und Gebühren
Für die 25-Jährige wird es nun teuer. Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach die Frau wegen fahrlässiger Übertretung des BG über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall schuldig. Die Österreicherin wurde zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.
Sollte sie dies nicht tun, müsste sie stattdessen zwei Tage ins Gefängnis. Weiter muss die 25-Jährige Gebühren von 350 Franken berappen. Den Laserpointer von Temu wird die Frau nicht mehr erhalten: Er wird eingezogen und vernichtet.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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