Thurgau: Bundesgerichtsurteil bestätigt gratis Sprachförderung

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Kanton ThurgauBundesgericht entscheidet – Kinder können gratis Deutsch lernen

Die Thurgauer Regierung wollte, dass Eltern, deren Kinder vor der Einschulung mangelhafte Deutschkenntnisse vorweisen, für spezielle Förderkurse bezahlen müssen. Das Bundesgericht lehnte die Gesetzesvorlage ab. 

In den letzten Jahren wurden in Kindergärten im Kanton Thurgau zunehmend Kinder eingeschult, die mangelhafte Deutschkenntnisse beherrschten.
Der Kanton plante deshalb die Sprachförderung der Kinder im Vorschulalter mit einem neuen Gesetz.
Vor dem Kindergarteneintritt sollte abgeklärt werden, ob Kinder über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
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In den letzten Jahren wurden in Kindergärten im Kanton Thurgau zunehmend Kinder eingeschult, die mangelhafte Deutschkenntnisse beherrschten.

20min/Michael Scherrer

Darum gehts

  • Die Thurgauer Regierung plante, Eltern zur Kasse zu bitten, wenn ihre Kinder über mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen und entsprechend gefördert werden müssen.

  • Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde gut und lehnte die Gesetzesvorlage ab.

  • Der Förderunterricht soll kostenlos sein.

  • Bereits 2017 scheiterte die Thurgauer Regierung mit einer ähnlichen Vorlage.

In den letzten Jahren wurden in Kindergärten im Kanton Thurgau zunehmend Kinder eingeschult, die Deutsch nur mangelhaft beherrschten. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau wollte gegen das Problem vorgehen und plante mit einem neuen Gesetz eine Sprachförderung für Kinder im Vorschulalter. Anderthalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt sollte abgeklärt werden, ob Kinder über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Falls die Sprachkenntnisse nicht ausreichten, wären die Eltern dazu verpflichtet worden, ihr Kind in ein Förderangebot zu schicken und dafür zu bezahlen. Elternbeiträge bis maximal 800 Franken pro Kind und Jahr wurden diskutiert. Kürzlich wurde das geplante Gesetz jedoch vom Bundesgericht abgelehnt, wie es in einer Medienmitteilung heisst.

So argumentiert das Bundesgericht

«Das Bundesgericht heisst eine gegen die kantonale Gesetzesvorlage erhobene Beschwerde gut und hebt die Regelungen zur Kostenbeteiligung sowie zum Schulweg auf», heisst es in einer am Donnerstag versendeten Medienmitteilung zum Urteil. Die Elternbeiträge seien verfassungswidrig.

«Alle im Kanton Thurgau wohnhaften Kinder sind potenziell von der Pflicht zum Besuch der vorschulischen Sprachförderung betroffen», heisst es weiter. Mit der Gesetzesvorlage werde die Schulpflicht auf die Kinder der betroffenen Altersgruppe vorverlegt, weshalb das Ganze nicht kostenpflichtig sein dürfe. Somit sollen die Kinder die Sprachförderung gratis besuchen können.

Das sagen die Beschwerdeführer

Beschwerde erhoben gegen das Gesetz hatte unter anderem der Pädagoge und Jurist Valentin Huber. Dieser war damals laut der «Thurgauer Zeitung» zur Überzeugung gelangt, dass die Pläne der Regierung eigentlich verfassungswidrig seien. «Meine Kinder müssen an der Sprachstanderhebung teilnehmen. Ich kann mich nicht weigern», so Huber zur «Thurgauer Zeitung». Falls er sich weigere, drohe eine Busse.

2017 versuchte die Thurgauer Regierung noch, bereits eingeschulte Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen zu zusätzlichen Sprachkursen zu verpflichten. Weiter forderte der Kanton, dass die Eltern die Kurse selber bezahlen. Das Bundesgericht entschied jedoch auch 2017 dagegen und machte einen Verstoss gegen die Bundesverfassung geltend.  

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