Sitzblockade am Zürcher Paradeplatz - Klima-Aktivistinnen und Aktivisten droht über 3000-Franken-Strafe

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Sitzblockade am Zürcher ParadeplatzKlima-Aktivistinnen und Aktivisten droht über 3000-Franken-Strafe

Vor knapp zwei Jahren errichteten Klima-Aktivistinnen und Aktivisten eine Sitzblockade vor der Credit Suisse am Paradeplatz. Am Mittwoch stehen neun Personen vor Gericht.

Am Morgen des 8. Juli 2019 hatten 64 Mitglieder des «Collective Climate Justice» vor der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich Sitzblockaden errichtet.
Vor dem Haupteingang ketteten sich 21 Personen teilweise aneinander und an die Türen an.
51 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Blockade wurden mit einem Strafbefehl wegen Nötigung und Hausfriedensbruch bestraft.
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Am Morgen des 8. Juli 2019 hatten 64 Mitglieder des «Collective Climate Justice» vor der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich Sitzblockaden errichtet.

Flickr Collective Climate Justice

Darum gehts

  • Neun Klima-Aktivistinnen und Aktivisten, die im Juli 2019 vor der Credit Suisse am Paradeplatz eine mehrstündige Blockade durchgeführt haben, stehen am Mittwoch vor Gericht.

  • Der Staatsanwalt wirft ihnen Nötigung und Hausfriedensbruch vor und verlangt eine bedingte Geldstrafe.

  • 42 von den insgesamt 51 angeklagten Aktivistinnen und Aktivisten haben den Strafbefehl akzeptiert, er ist rechtskräftig.

Es wird ein teurer «Spass», sollten die Klima-Aktivistinnen und Aktivisten für ihre fünfstündige Blockade schuldig gesprochen werden. Der Staatsanwalt verlangt neben einer bedingte Geldstrafe eine Busse und Untersuchungskosten von insgesamt 3000 Franken und weitere Gerichtsgebühren kommen noch hinzu.

Am Morgen des 8. Juli 2019 hatten 64 Mitglieder des «Collective Climate Justice» vor der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich Sitzblockaden errichtet und sämtliche Zugänge teils mit extra mitgebrachten Velos und Pflanzenkübeln versperrt. Vor dem Haupteingang ketteten sich 21 Personen teilweise aneinander und an die Türen an. Die Aktivistinnen und Aktivisten forderten vom Schweizer Finanzplatz den sofortigen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas und beschuldigten die Schweizer Grossbanken, sie würden klimaschädliche Aktionen finanzieren.

Eine ähnliche Aktion wurde gleichzeitig vor der UBS in Basel durchgeführt. Die Stadtpolizei gab den Leuten eine Frist bis 9 Uhr, um die Bankeneingänge zu räumen. Nachdem dies nicht geschehen ist, brach die Polizei die Ketten auf und trug die Aktivistinnen und Aktivisten weg. Am Mittag war die Räumung abgeschlossen.

Strafbefehl wegen Nötigung und Hausfriedensbruch

51 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Blockade wurden mit einem Strafbefehl wegen Nötigung und Hausfriedensbruch bestraft. Die Polizei habe mit schwerem Gerät die massiven Ketten durchtrennen und die beschuldigte Person zum Arrestantenfahrzeug geleiten und tragen müssen, heisst es im Strafbefehl. Der Zugang zur Bank und dem Foyer sei bis zur Räumung nach zwölf Uhr für Kunden und Mitarbeiter nicht benutzbar gewesen.

42 Aktivistinnen und Aktivisten akzeptierten den Strafbefehl, die Urteile sind somit rechtskräftig. Neun Beschuldigte erhoben Einspruch und müssen sich am Mittwoch und Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Prozess wird coronabedingt im Theatersaal im Volkshaus durchgeführt. Die Beschuldigten haben in der Untersuchung geschwiegen, ob sie am Prozess reden werden oder nur die Verteidigung, ist nicht bekannt.

Der Staatsanwalt verlangt wegen Nötigung und Hausfriedensbruch eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken (entsprechend 2700 Franken) sowie eine zu bezahlende Busse von 1000 Franken. Dazu kommen Untersuchungskosten von 2000 Franken sowie die Anwaltshonorare.

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