Krummenau: Unfall durch Heuballen – Landwirt verurteilt

Publiziert

Krummenau SGWeggerollter Heuballen: 23-Jähriger muss tief in Tasche greifen

Ein ungesicherter Heuballen führte in Krummenau zu einem Unfall, bei dem ein 60-Jähriger verletzt wurde. Der verantwortliche Arbeiter wurde per Strafbefehl verurteilt.

Ende Juli kam es in Krummenau zu einem Unfall.
Ein ungesicherter Heuballen rollte auf die Toggenburgerstrasse und prallte in zwei Autos.
Dabei wurde ein Mann leicht verletzt.
1 / 4

Ende Juli kam es in Krummenau zu einem Unfall.

Kapo SG

Darum gehts

  • Ein 23-Jähriger liess in Krummenau SG einen Heuballen ungesichert auf einer steilen Wiese liegen.

  • Der Ballen rollte daraufhin auf eine Strasse und verursachte Unfälle.

  • Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Am 29. Juni presste ein 23-Jähriger nachmittags in Krummenau SG mit einem Motorkarren Heuballen auf einer Wiese. Dabei deponierte der Mann einen der gepressten Ballen – der zwischen 150 und 200 Kilogramm wog – mitten auf der Wiese, die leicht abschüssig war.

Jedoch sicherte der St. Galler den Heuballen nicht ordnungsgemäss. Dieser geriet ins Rollen, weswegen dem Mann jetzt ein Strafbefehl ins Haus flatterte.

60-Jähriger durch Kollision verletzt

Der Heuballen rollte auf die Toggenburgerstrasse, übersprang die Strasse und prallte in die linke, vordere Frontseite einer 49-jährigen Fiat-Fahrerin. Nach der Kollision geriet der Heuballen auf die andere Fahrspur und krachte frontal in einen Ford Mustang, der von einem 60-Jährigen gelenkt wurde.

Der Ford Mustang wurde frontal, ...
... der Fiat seitlich vom Heuballen getroffen.
1 / 2

Der Ford Mustang wurde frontal, ...

Kapo SG

Am Fiat entstand Schaden in der Höhe von etwa 8000 Franken, die beiden Insassen blieben jedoch unverletzt. Anders der 60-jährige Mustang-Fahrer: Der Mann wurde durch den Unfall leicht verletzt und musste von der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Am Auto entstanden etwa 3000 Franken Schaden.

Wegrollen von Heuballen wäre vermeidbar gewesen

Der Beschuldigte handelte laut der St. Galler Staatsanwaltschaft pflichtwidrig unvorsichtig. Dies, indem er den Heuballen auf der abfallenden Wiese ablud, ohne ihn am Boden zu fixieren, am flachen Grund abzustellen oder auf eine andere Weise sicherzustellen, dass er nicht auf die Strasse rollen könnte. «Dadurch schuf er eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben sowie für das fremde Eigentum der Nutzer der sich unterhalb befindlichen Strasse. Die Gefahr wurde vorliegend sodann auch realisiert», heisst es im Strafbefehl.

Der Beschuldigte habe mit seinem pflichtwidrigen Verhalten die Beschädigung zweier Fahrzeuge und die Verletzung einer Person «adäquat kausal verursacht». «Dass ein Heuballen bei solch abschüssigem Terrain wegrollen könnte, war von vorneherein erkennbar und wäre bei pflichtgemässem Handeln vermeidbar gewesen», heisst es weiter.

2000 Franken Strafe für 23-Jährigen

Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den St. Galler Ende August der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben von Menschen oder fremdem Eigentum schuldig.

Der 23-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 110 Franken (total 6600 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde.

Fix bezahlen hingegen muss der Mann eine Busse von 1300 Franken. Sollte er sie nicht bezahlen, müsste er stattdessen 13 Tage ins Gefängnis. Des Weiteren muss der St. Galler für die Verfahrenskosten in der Höhe von weiteren 650 Franken aufkommen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Brauchst du oder braucht jemand, den du kennst, eine Rechtsberatung?

Hier findest du Hilfe:

Reklamationszentrale, Hilfe bei rechtlichen Fragen

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Deine Meinung zählt