Luzerner BordellSie beutete 22 Sexarbeiterinnen aus: Frau steht wieder vor Gericht
Eine Frau steht am Donnerstag vor dem Kantonsgericht Luzern. Nachdem sie vom Kriminalgericht bereits wegen Menschenhandel verurteilt wurde, hat sie den Fall weitergezogen.
Darum gehts
22 Frauen wurden von einer Menschenhandelsorganisation aus Thailand in die Schweiz gebracht, wo sie zur Sexarbeit gedrängt wurden.
In Luzern arbeiteten sie in einem Bordell, wo sie rund um die Uhr für Freier zur Verfügung stehen mussten.
Die Frau, die das Bordell betrieb, wurde 2023 vom Kriminalgericht Luzern verurteilt.
Die Thailänderin hat den Fall nun zum Kantonsgericht weitergezogen. Am Donnerstag findet in Luzern die Berufungsverhandlung statt.
Eine Thailänderin steht am Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht. Ihr wird Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen. Sie wurde bereits 2023 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt. Da sie gegen das Urteil des Strafgerichts Berufung eingelegt hat, wird der Fall neu verhandelt.
Die 57-jährige Frau soll in Luzern ein Bordell betrieben und insgesamt 22 thailändische Sexarbeiterinnen und thailändische Menschenhandelsorganisationen beschäftigt haben. Mit gefälschten Dokumenten und Angaben wurden die Frauen zuerst in den Schengenraum und anschliessend in die Schweiz eingeschleust.
Schulden bis zu 60'000 Franken
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, die 20 Minuten vorliegt, stammten die Prostituierten überwiegend aus ländlichen Regionen und sehr armen Verhältnissen. Zudem verfügten sie kaum über eine Ausbildung. Da sie zu wenig verdienten, um ihre Familien zu ernähren, sahen sich die Frauen gezwungen, eine gut bezahlte Arbeit im Ausland anzunehmen. Dafür nahmen sie die vermeintliche Unterstützung von Menschenhandelsorganisationen an, häuften aber Schulden von bis zu 60'000 Franken an. Da sie die fremde Währung nicht kannten, wussten die Frauen nicht, wie hoch der Betrag tatsächlich war.
Permanenter Druck
So standen die Sexarbeiterinnen während mindestens zwei Jahren in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten. Die Thailänderinnen wussten vor ihrer Einreise in die Schweiz auch nicht, welche Arbeits- und Lebensbedingungen sie erwarten würden. Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausführt, standen sie in der Schweiz unter permanentem Druck, Geld zu beschaffen und hohe Einnahmen zu generieren, um sich möglichst rasch aus der Schuldknechtschaft befreien zu können.
Um den Menschenhandel nicht auffliegen zu lassen, versteckte die Beschuldigte die Sexarbeiterinnen bei drohenden Polizeikontrollen hinter einer Kellermauer. Da die Opfer weder Englisch noch eine der Landessprachen beherrschten und mit der europäischen Kultur nicht vertraut waren, konnten sie die Arbeitsbedingungen nicht kritisch hinterfragen oder Hilfe suchen.
Prostituierte schliefen und arbeiteten im gleichen Bett
Da das Luzerner Bordell rund um die Uhr geöffnet war, mussten die Sexarbeiterinnen 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für die Freier da sein. Wenn sie keine Freier zu bedienen hatten, mussten sie die Räumlichkeiten putzen. Ausserdem hatten sie kaum die Möglichkeit, das Bordell frei und ohne Begleitung zu verlassen. Wenn eine der Prostituierten eine vom Kunden gewünschte sexuelle Handlung ablehnte, habe die Angeklagte «gemotzt» und die Frauen unter Druck gesetzt.
Die Frauen lebten zu zwölft oder dreizehnt in den Räumen, in denen sie auch die Freier zu bedienen hatten, und schliefen manchmal zu dritt in einem Bett oder mussten auf dem Boden schlafen. Wenn Freier kamen, wurden sie aus dem Schlaf gerissen und mussten den Raum verlassen, damit der Freier bedient werden konnte. Mit der Arbeit der Prostituierten verdiente die Beschuldigte zwischen November 2012 und Juni 2014 insgesamt mindestens 234'785 Franken.
Im Juli 2023 wurde die Beschuldigte bereits vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt. Am Donnerstag findet am Kantonsgericht die Berufungsverhandlung statt.
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