RassismusMachst du dich mit diesem Kostüm an der Fasnacht strafbar?
Ob als Adolf Hitler oder Ku-Klux-Klan: Rassistische Fasnachtskostüme an sich sind laut einem Anwalt nicht strafbar – entscheidend ist das Verhalten. Vertretbar seien die Kostüme trotzdem nicht.
Darum gehts
Die SVP fürchtet, dass Fasnächtler wegen rassistischen Kostümen strafrechtlich belangt werden könnten.
Ein Anwalt gibt Entwarnung: Fasnachtskostüme per se könnten zwar sehr wohl rassistisch sein, durch das Tragen alleine mache sich aber niemand strafbar.
Trotzdem ist Vorsicht geboten, wenn man sich in einem rassistischen Kostüm an die Fasnacht wagt.
Mit der «Tagwach» und dem «Schmutzigen Donnerstag» wird in Luzern am Donnerstag die Fasnacht eingeläutet. Auch in diversen anderen Städten und Regionen erfolgt in den nächsten Tagen und Wochen der Startschuss. Die SVP fürchtet jedoch, dass den Fasnächtlern die liebste Zeit im Jahr gründlich verdorben werden könnte, weil Personen wegen politisch inkorrekten Kostümen rechtlich belangt werden könnten.
Michael Steiner ist Rechtsanwalt und befasst sich schon länger mit den Themen kulturelle Aneignung und Antirassismus. Er kann die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler beruhigen: «Indianer- oder Cowboy-Kostüme sind aus einer strafrechtlichen Perspektive bedenkenlos. Auch das sogenannte Blackfacing, also weisse Menschen, die sich schwarz anmalen, dürfte alleine nicht reichen für eine Verurteilung nach der Antirassismus-Strafnorm. Das zeigt etwa der Entscheid der Staatsanwaltschaft, das Verfahren im Fall Walzenhausen einzustellen.»
«Auch Hitler und Ku-Klux-Klan-Kostüm an sich okay»
Grundsätzlich ist laut Steiner nie das Kostüm an sich das Problem: «Auch dann nicht, wenn jemand als Adolf Hitler oder als Mitglied des Ku-Klux-Klans verkleidet ist. Nazi-Symbole oder ein solches Kostüm sind in der Schweiz nicht verboten.» Vielmehr spielt es laut Steiner eine Rolle, wie eine Person sich verhält oder was sie sagt. «Macht jemand etwa noch Sprüche oder hat Sprüche auf dem Kostüm, die andere Menschen herabsetzen oder in ihrer Menschenwürde verletzen, kann dies strafbar sein.»
Zwei Personen können laut Steiner also identisch verkleidet sein. «Wenn die eine sich aber noch rassistisch äussert und jemand das auf Video festhält, kann das zu einer Anzeige führen, während die andere Person nicht belangt werden kann.»
«Umstand, dass Fasnacht ist, wird berücksichtigt»
In der Beurteilung eines Einzelfalls würde laut Steiner wohl berücksichtigt, dass Äusserungen im Rahmen der Fasnacht, etwa an einer Schnitzelbank, getätigt wurden: «Da gilt sicher ein etwas anderes Mass, als wenn ein Politiker eine Rede hält oder jemand Dinge öffentlich auf dem Marktplatz sagt. Schnitzelbänke sind traditionell nicht immer politisch korrekt. Was aber klar nicht geht, ist, dass jemand die Fasnacht als Deckmantel nutzt, um rassistische Parolen zu verbreiten.»
Gehst du dieses Jahr an die Fasnacht?
Letztlich, so Steiner, sei die Diskussion um Fasnachtskostüme eher eine gesellschaftliche, als eine strafrechtliche: «Die Antirassismus-Strafnorm ist nicht strenger geworden. Doch die Gesellschaft ist sensibilisierter geworden für diese Themen und vermeintlich rassistische Kostüme oder Äusserungen werden wohl häufiger gemeldet.» Dazu komme, dass heutzutage jeder ein Smartphone habe. «Auch das führt wohl dazu, dass mehr Vorfälle dokumentiert und zur Anzeige gebracht werden.»
«Nur weil etwas nicht strafbar ist, kann es trotzdem rassistisch sein»
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) sieht das ähnlich. Sie hält fest: «Nur weil etwas nicht strafbar ist, heisst das nicht, dass es deshalb vertretbar und nicht rassistisch ist.» Blackfacing und die genannten Kostüme etwa seien heute nicht mehr vertretbar, strafrechtlich relevant seien sie aber für sich alleine noch nicht. «Es kommt auf den Kontext an.»
Strafbar wird es laut EKR dann, wenn es mit einer Kostümierung und dem entsprechenden Kontext darum geht, «einer Person oder Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen «Rasse», Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung die Menschenwürde abzusprechen».
Eine politisch inkorrekte Schnitzelbank ist laut EKR zwar Satire, dafür gelten aber keine speziellen Kriterien: «Verletzt eine Aussage die Menschenwürde, kann sie nicht von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt sein.» Deshalb könne sich auch niemand straffrei unter dem Deckmantel der Fasnacht rassistisch äussern. «Die Grenzen sind aber bei Satire nicht immer einfach zu ziehen und die Strafverfolgungsbehörden müssen dies von Fall zu Fall prüfen.»
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