LuzernMann (21) erpresst Ex-Freundin mit gemeinsamen Sextapes
Nach der Trennung drohte ein Mann (21) damit, Sextapes seiner Ex-Freundin, mit der er eine On-off-Beziehung geführt hatte, allen Freunden zu schicken. Nun wurde er verurteilt.
Darum gehts
Ein Mann terrorisierte seine On-off-Ex-Freundin nach der definitiven Trennung per Whatsapp.
Er drohte ihr mit Folter und Tod, aber auch damit, Sexvideos an ihre Bekannten zu verschicken.
Dafür, und für zahlreiche weitere Delikte, wurde er nun verurteilt. Insgesamt muss er 4150 Franken bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat einen Mann verurteilt, der sich zahlreiche Delikte zuschulden hat kommen lassen. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, führte der 21-Jährige zweieinhalb Jahre lang eine On-off-Beziehung mit einer Frau. Im Dezember 2022 trennte sie sich definitiv von ihm. Daraufhin begann der Mann, der sie bereits im November körperlich misshandelt hatte – er trat und ohrfeigte sie –, die Frau zu terrorisieren.
Per Whatsapp drohte er ihr mit weiterer körperlicher Gewalt und schrieb Dinge wie: «Willst du wieder so einen Kick?», «Ich schlage dich morgen spitalreif» und «Ich breche dir alles». Er drohte ihr auch damit, sie zu foltern und umzubringen: «Ich bringe dir morgen den Tod», «Ich bringe dich um» und «Dieses Mal töte ich dich».
Tätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung, Nötigung
Aus der Nachricht an eine Freundin des Opfers wird klar, dass der 21-Jährige es nicht ertrug, dass seine On-off-Ex-Freundin Kontakt mit anderen Männern hatte. «Die verf*ckte N*tte schreibt, seit ich mit ihr zusammen bin, immer mit anderen Typen», schrieb er.
Während der Beziehung hatten das Opfer und der Täter mehrere Videos von sich gemacht, die sie beim Geschlechtsverkehr zeigen. Der Mann drohte seiner Ex-Freundin damit, er werde die Videos an alle ihre Freunde weiterleiten, wenn sie seinen Anruf nicht entgegennähme. Er drohte ihr auch, er werde jeden Tag an ihren Arbeitsort gehen.
Dafür wurde der Mann verurteilt, und zwar wegen Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Drohung und mehrfacher, zum Teil versuchter, Nötigung. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um Nötigung und nicht um Erpressung, weil der Mann kein Geld verlangte.
Handy-Betrug auf Facebook
Doch das ist nicht das Einzige, was dem Mann vorgeworfen wird. Der 21-Jährige ist nämlich ebenfalls ein Betrüger. Auf Facebook Marketplace hatte er verschiedene Handys zum Verkauf angeboten, obwohl er nie die Absicht hatte, diese den Käuferinnen und Käufern auch auszuliefern. Zwischen Mai und Juli 2022 ergaunerte er damit 2609 Franken.
Als Zahlungskonto hatte er dabei jeweils das Konto seiner Schwester angegeben. Teilweise hob die Schwester das Geld für den Verurteilten auch noch ab, verwendet wurde es ausschliesslich von ihm selbst. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Mann durch die Barabhebung versucht hatte, die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden oder das Einziehen des Geldes zu vereiteln.
Deshalb wurde er auch wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Geldwäscherei verurteilt. Dazu kommen noch mehrfache Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 21-Jährige wird mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken (unbedingt) bestraft, dazu erhält er eine Busse von 400 Franken. Ebenfalls bezahlen muss er die Verfahrenskosten von 1050 Franken; alles in allem also 4150 Franken.
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