«Money Mule»-Masche: Rentnerin wegen Geldwäscherei verurteilt 

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«Money Mule»-MascheSchweizer Rentnerin wäscht Geld für «Kriegsgeneral»

Eine 66-jährige Frau wurde von Kriminellen als sogenannter «Money Mule» rekrutiert. Dafür wurde sie nun wegen Geldwäscherei verurteilt. 

Auf die Aufforderung eines unbekannten «Generals» eröffnete die Beschuldigte zwei Bankkonten. (Symbolbild)
Auf diese erfolgten diverse Geldüberweisungen für im Internet angebotene Produkte, die nie ausgeliefert wurden. 
Die Berner Staatsanwaltschaft hat die Frau nun der Geldwäscherei schuldig gesprochen. 
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Auf die Aufforderung eines unbekannten «Generals» eröffnete die Beschuldigte zwei Bankkonten. (Symbolbild)

Getty Images

Darum gehts

  • Betrüger spannten eine Frau aus dem Kanton Bern für ihre kriminellen Geschäfte ein. 

  • Die Rentnerin stelle ihnen drei Konten zur Verfügung, auf welche diverse Geldüberweisungen für im Internet angebotene Produkte erfolgten, die nie ausgeliefert wurden. 

  • Die Berner Staatsanwaltschaft hat die Frau nun der Geldwäscherei schuldig gesprochen. 

Mit der sogenannten «Money Mule»-Masche gelingt es Internet-Betrügern immer wieder, gutgläubige Schweizerinnen und Schweizer für ihre kriminellen Geschäfte einzuspannen. Deren Bankkonten nutzen sie als unverdächtige Zwischenstation für gestohlenes Geld, das die mehr oder minder ahnungslosen «Geldesel» entgegennehmen und ins Ausland transferieren sollen. Obschon die Handlangerinnen und Handlanger nicht direkt an den Betrugsfällen beteiligt sind, machen sie sich der Geldwäscherei strafbar – sie unterstützen die Kriminellen dabei, ihr «schmutziges» Geld zu verschieben und damit dessen illegale Herkunft zu verschleiern (zu «waschen»).

Zum «Money Mule» wurde auch Margrit B.* Die 66-Jährige aus dem Raum Thun wurde Anfang 2022 über Facebook von einem angeblichen Kriegsgeneral aus dem Jemen kontaktiert, dem sie zunächst Geld für ein Flugticket, ein Handy und Weiteres sendete. Schliesslich forderte der Mann sie auf, ihm drei Bankverbindungen anzugeben. Weil Margrit B. nur über ein einziges Konto verfügte, eröffnete sie in seinem Auftrag zwei weitere, unter anderem bei der Postfinance. Sie tat dies «trotz Warnhinweisen von Bankangestellten und Freunden sowie eigener Zweifel, dass es sich um Betrug handeln könnte», wie die Berner Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl festhält.

Spuren führen nach Benin 

Zudem schickte Margrit B. dem Mann, dessen Namen sie nicht kannte, eine Kopie ihrer Identitätskarte. Auf diese Weise konnte die Täterschaft das Postfinance-Konto mit einem Twint-Account verknüpfen. Die damit verbundene Schweizer Handynummer war auf eine Person aus dem westafrikanischen Staat Benin registriert. Auf das Postkonto flossen in der Folge zahlreiche Überweisungen für Produkte, die auf Facebook Marketplace angeboten, aber nie ausgeliefert wurden. 

So interessierte sich einer der Geschädigten etwa für eine inserierte Grafikkarte und bezahlte via Twint 750 Franken auf das Postkonto der Bernerin ein. Weil das Geld angeblich nicht ankam, tätigte der Facebook-User zwei weitere Transaktionen auf die anderen beiden Konten. Insgesamt überwies er rund 7900 Franken. In den acht im Strafbefehl aufgelisteten Fällen ergaunerte die Täterschaft rund 12’000 Franken. Auch bei 28 weiteren Gutschriften auf Margrit B.s Konten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um Erlöse aus betrügerischen Aktivitäten handelt. Ein Grossteil dieser Gelder wurde an unbekannte Dritte weitergeleitet, nur ein kleiner Teil den Geschädigten zurückvergütet. 

Zunahme der Verdachtsmeldungen 

Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, Margrit B. habe annehmen müssen, dass sie ihr Konto Kriminellen zur Verfügung stellte. Sie hat die Rentnerin daher wegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe von 1600 Franken verurteilt, die bedingt aufgeschoben wird. Bezahlen muss sie hingegen eine Busse sowie Gebührengelder in Höhe von insgesamt 1950 Franken. 

Damit ist Margrit B. bei weitem nicht die Einzige: Im Jahr 2021 erhielt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) 205 Urteile und Strafbefehle in Zusammenhang mit vorangegangenen Anzeigen der MROS. Dies wiederum ist nur ein Bruchteil der 1351 Fälle mit «begründetem Verdacht», welche die Meldestelle im selben Jahr an die kantonalen Staatsanwaltschaften weiterleitete. Insgesamt meldeten Banken 2021 rund 5300 Verdachtsfälle. Das sind fünfmal mehr als noch 2011. 

* Name geändert

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