Jägermeister-Raser«Mit der bedingten Strafe kommt der Fahrer gut davon»
Für seine Raserfahrt kassiert B.P. eine bedingte Freiheitsstrafe. RoadCross und Grünen-Nationalrätin Regula Rytz kritisieren aktuelle Bestrebungen, die Strafen bei Raserdelikten weiter abzuschwächen.
Darum gehts
Zwei Jahre Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen – bedingt: Der Jägermeister-Raser kommt nach seiner 247 km/h-Fahrt an einer unbedingten Gefängnisstrafe vorbei. Das zeigt die Anklageschrift zum Fall, die 20 Minuten vorliegt. Er ist auch deshalb brisant, weil das Parlament erst im September die Raser-Strafnorm in der Handlungsvorlage «Via Sicura» gelockert hat. So fällt künftig die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis weg, zudem sind bei Raserdelikten auch wieder blosse Geldstrafen möglich.
B.P. sei mit seinem Verhalten ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, sagt Mike Egle von RoadCross Schweiz, der Stiftung für Verkehrssicherheit. Es sei eine Illusion, dass er bei über 230 km/h noch auf etwas Überraschendes auf der Strasse hätte reagieren können. Zudem sei noch Alkohol im Spiel gewesen. «Wenn man bedenkt, dass der Fahrer mit seinem Verhalten nicht nur sich selber, sondern auch die Mitfahrenden und alle anderen Verkehrsteilnehmenden in Gefahr brachte, kommt er mit der bedingten Strafen eher gut davon.»
Harte Gesetze und deren Umsetzung – auch von unbedingten Strafen – hätten eine nachweislich präventive Wirkung, sagt Egle. «Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Bestrebungen, die Strafen bei den Raserdelikten abzuschwächen, nicht nachvollziehbar.» Vor allem, weil der Bundesrat in einer Evaluation bestätigt habe, dass «Via Sicura» Unfälle verhindere und Leben rette.
«Rasen ist kein Kavaliersdelikt»
«Eine bedingte Freiheitsstrafe und eine tiefe Geldstrafe haben wohl kaum abschreckende Wirkung», sagt auch Grünen-Nationalrätin Regula Rytz. Dieses milde Urteil bestätige ihre Befürchtungen: «Die Verwässerung der Via Sicura wird dazu führen, dass lebensbedrohendes und kriminelles Verhalten auf den Strassen zunehmend als Kavaliersdelikt geahndet wird.»
Aber Rasen sei kein Kavaliersdelikt – wer rase, gefährde ganz bewusst Menschenleben. «Entsprechend hart muss Rasen geahndet werden», sagt Rytz. Vor allem, weil immer mehr illegal getunte und PS-starke Autos auf der Strasse unterwegs seien.
Ermessensspielraum für Richterinnen und Richter
Thomas Hurter, SVP-Nationalrat und Zentralpräsident des Automobil Clubs der Schweiz (ACS), vertritt hingegen die Meinung, dass Richterinnen und Richter bei Raserdelikten einen grösseren Ermessensspielraum benötigen. «Es geht darum, dass Richter und Richterinnen eine der Situation angepasste Beurteilung vornehmen können, warum diese Übertretung zustande gekommen ist.»
Wer aber wissentlich und willentlich zu schnell fahre und dabei Menschenleben aufs Spiel setze, soll weiterhin bestraft werden, sagt Hurter. «Es ist klar, dass man sich an die Geschwindigkeitsregeln halten muss, eine angemessene Beurteilung der Situation muss aber garantiert werden.»
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