Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse – Mitbeschuldigter wegen «unüberwindbarer Zweifel» freigesprochen

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Vergewaltigungsfall ElsässerstrasseMitbeschuldigter wegen «unüberwindbarer Zweifel» freigesprochen

Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Mittäter dessen Sperma beim Opfer der Vergewaltigung eindeutig nachgewiesen wurde, wurde vom Jugendgericht wegen Zweifel an seiner Schuld feigesprochen.

Der 17-Jährige Mitbeschuldigte im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse wurde am Donnerstag vom Basler Jugendgericht freigesprochen. Es hätten unüberwindare Zweifel an seiner Schuld bestanden, teilte das Gericht mit.
Rund 1000 Personen demonstrierten im August vor dem Basler Appellationsgericht gegen dessen Urteil im Fall der Vergewaltigung Elässerstrasse.
Der 33-jährige Portugiese soll gemeinsam mit einem damals 17-jährigen Kollegen am 1. Februar 2020 kurz nach sieben Uhr morgens eine Frau im Windfang einer Liegenschaft an der Elsässerstrasse vergewaltigt haben.
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Der 17-Jährige Mitbeschuldigte im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse wurde am Donnerstag vom Basler Jugendgericht freigesprochen. Es hätten unüberwindare Zweifel an seiner Schuld bestanden, teilte das Gericht mit.

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Das Jugendgericht Basel-Stadt hat den im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Mitbeschuldigten am Donnerstag freigesprochen. Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen hätten unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestanden, teilt das Gericht mit. Darum habe nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» ein Freispruch erfolgen müssen.

Das Urteil könne von der Jugendanwaltschaft oder der Opfervertretung noch an die nächste Instanz weitergezogen werden. Verhandlungen des Jugendgerichts sind nicht öffentlich, so bleibt vorerst auch unklar, wie das Gericht seine Zweifel an der Schuld des inzwischen volljährigen Beschuldigten begründete.

Der Portugiese hatte am 1. Februar 2020 mit einem 33-jährigen Landsmann eine damals 33-jährige Frau im Windfang ihres Hauseingangs vergewaltigt. Sein älterer Komplize wurde wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Erst am Mittwoch hatte das Basler Appellationsgericht die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht.

DNA auf Opfer nachgewiesen

Darin ist festgehalten, dass im Gesicht, in den Haaren des Opfers das Sperma des 17-Jährigen nachgewiesen werden konnte, ebenso wurden DNA-Spuren von ihm am BH und an der Innen- und Aussenseite ihrer Leggins gefunden. Die Beschuldigten stritten zwar nie ab, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, behaupteten aber, dieser sei einvernehemlich passiert. Das Straf- wie auch das Appellationsgericht schenkten den Aussagen der Beschuldigten – der jugendliche Mittäter sagte im Verfahren gegen den älteren Mittäter aus – aber keinen Glauben.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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