Vergewaltigungsfall ElsässerstrasseMitbeschuldigter wegen «unüberwindbarer Zweifel» freigesprochen
Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Mittäter dessen Sperma beim Opfer der Vergewaltigung eindeutig nachgewiesen wurde, wurde vom Jugendgericht wegen Zweifel an seiner Schuld feigesprochen.
Das Jugendgericht Basel-Stadt hat den im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Mitbeschuldigten am Donnerstag freigesprochen. Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen hätten unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestanden, teilt das Gericht mit. Darum habe nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» ein Freispruch erfolgen müssen.
Das Urteil könne von der Jugendanwaltschaft oder der Opfervertretung noch an die nächste Instanz weitergezogen werden. Verhandlungen des Jugendgerichts sind nicht öffentlich, so bleibt vorerst auch unklar, wie das Gericht seine Zweifel an der Schuld des inzwischen volljährigen Beschuldigten begründete.
Der Portugiese hatte am 1. Februar 2020 mit einem 33-jährigen Landsmann eine damals 33-jährige Frau im Windfang ihres Hauseingangs vergewaltigt. Sein älterer Komplize wurde wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Erst am Mittwoch hatte das Basler Appellationsgericht die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht.
DNA auf Opfer nachgewiesen
Darin ist festgehalten, dass im Gesicht, in den Haaren des Opfers das Sperma des 17-Jährigen nachgewiesen werden konnte, ebenso wurden DNA-Spuren von ihm am BH und an der Innen- und Aussenseite ihrer Leggins gefunden. Die Beschuldigten stritten zwar nie ab, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, behaupteten aber, dieser sei einvernehemlich passiert. Das Straf- wie auch das Appellationsgericht schenkten den Aussagen der Beschuldigten – der jugendliche Mittäter sagte im Verfahren gegen den älteren Mittäter aus – aber keinen Glauben.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147