Mordfall Bümpliz: 18 Jahre Haft für Messerstecher

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Mordprozess Bern«Regelrechtes Gemetzel»: 18 Jahre Haft für Mörder (21)

Im April 2022 wurde ein junger Mann an einer Tramhaltestelle in Bern-Bümpliz erstochen. Der Fall wurde vor dem Obergericht verhandelt – auch in der zweiten Instanz wurde der Somalier schuldig gesprochen.

Im April 2022 starb ein 20-jähriger Somalier, nachdem er an einer Tramhaltestelle niedergestochen wurde.
Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wurde der Beschuldigte, ebenfalls ein Somalier, des Mordes schuldig gesprochen.
Der Mann ging in Berufung. Auch vor dem Obergericht wurde er schuldig gesprochen und zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
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Im April 2022 starb ein 20-jähriger Somalier, nachdem er an einer Tramhaltestelle niedergestochen wurde.

Jürg Spori

Darum gehts

  • Ein junger Somalier musste sich diese Woche vor dem Obergericht verantworten.

  • Er stach 2022 in Bümpliz (Bern) einen 20-jährigen Landsmann mit einem Küchenmesser nieder, erstinstanzlich wurde er wegen Mordes verurteilt.

  • Die Verteidigung forderte eine mildere Strafe wegen eventualvorsätzlicher Tötung.

  • Staatsanwaltschaft und Opferanwalt sprachen jedoch von direkt vorsätzlichem Mord.

  • Auch das Obergericht spricht ihn des Mordes schuldig und verurteilt ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Jahren.

Im April 2022 stach ein junger Somalier an einer Tramhaltestelle in Bern-Bümpliz mehrmals mit einem Küchenmesser auf einen jungen Mann ein und verletzte ihn dabei so schwer, dass er seinen Verletzungen erlag.

Der geständige, heute 21-Jährige wurde erstinstanzlich des Mordes schuldig gesprochen und legte Berufung ein. Vor dem Obergericht wurde er nun des direktvorsätzlichen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Zudem wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Opfer wurde mit acht Stichen getötet

Damals sah der junge Mann von seinem Wohnzimmerfenster aus, wie sein ehemaliger Kollege, der ihm noch 400 Franken schuldete, an seiner Wohnung vorbeilief. Kurzerhand schnappte er sich ein Messer und verliess die Wohnung. Nach einem Wortwechsel stach er dann sieben Mal auf sein Opfer ein. Das Opfer flüchtete, er folgte ihm und versetzte ihm einen letzten Stich. Der schwer verletzte Mann konnte nicht mehr gerettet werden.

Der Tatort: Die Bus-/Tramhaltestelle Statthalterstrasse/Bottigenstrasse in Bümpliz.

Der Tatort: Die Bus-/Tramhaltestelle Statthalterstrasse/Bottigenstrasse in Bümpliz.

Jürg Spori

«Er sei quitt mit dem», sagte die Oberrichterin zu Beginn der Urteilseröffnung. Sie bezog sich auf den Satz, den der Beschuldigte der Freundin seines Mitbewohners mitgeteilt haben soll, nachdem er kurz davor mehrmals mit einem Küchenmesser ins Gesicht und in den Oberkörper des Opfers gestochen hatte.

Rache als Tatmotiv

Die Täterschaft des 21-Jährigen sei unbestritten, so die Richterin. Sein Geständnis sei glaubhaft. Während seiner Einvernahme schilderte der Beschuldigte, dass sein zukünftiges Opfer «ab und zu» an der Wohnung vorbeigelaufen sei. Die beiden Männer seien zudem in keinem guten Verhältnis zueinander gestanden. Der Beschuldigte habe so mit einer Konfrontation rechnen können. «Dass es genau dann so weit war, war für beide wohl nicht voraussehbar», so die Richterin.

Die Kammer sieht sein Motiv vor allem in der Rache. Sein Opfer schuldete ihm noch 400 Franken aus einem ehemaligen Drogendeal. Es sei ihm dabei jedoch nicht um das Geld gegangen, sondern um die «damit verbundene Demütigung und Kränkung». Das Opfer habe herumerzählt, wie er den Beschuldigten «ausgenommen» hatte.

Der Berufungsprozess fand am Berner Obergericht statt.

Der Berufungsprozess fand am Berner Obergericht statt.

20min/Matthias Spicher

Dass der kleinere Bruder des Beschuldigten und das Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg mehrere Auseinandersetzungen gehabt hätten, habe «das Fass zum Überlaufen gebracht».

Frage nach Ambulanz wurde verneint

Die Kammer ist überzeugt, dass der Beschuldigte mit klarem Willen gehandelt habe. Dafür sprächen die Platzierung der Stiche, die Grösse des Messers und die Wucht beim letzten Stich. Damit liege ein «grausames Verhalten» vor.

Weiter habe der Beschuldigte nach einer Zeugin auf die Frage, ob diese eine Ambulanz rufen solle, in Worten ähnlich wie «Lah si, de Siech» geantwortet. Wäre der Tod des Opfers nicht angestrebt worden, hätte er die Frau zur Hilfeleistung aufgefordert, so die Richterin.

«Eine völlig irrationale Tat»

Zum Schluss musste die Frage geklärt werden, ob es sich um Mord oder vorsätzliche Tötung handelte. Dabei grenze sich der Mord mit seiner besonders skrupellosen Handlung ab. Diese sei «in mehrerer Hinsicht» gegeben. Erneut spreche die Intensität der Stiche und der letzte «Todesstoss», wie ihn der Anwalt der Opferfamilie nannte, dafür.

«Eine völlig irrationale Tat», sagt die Richterin. Er habe nicht nur mehr als knapp «die Schwelle der Skrupellosigkeit» überschnitten, sondern sein «regelrechtes Gemetzel» sei deutlich verwerflicher, als es für den Tatbestand Mord nötig gewesen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist offen, ob das Urteil weiter an das Bundesgericht gezogen wird.

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