Mordrozess in Bremgarten: Heute fällt das Urteil gegen die Eltern

Livetickeraktualisiert am Freitag, 13. September, 2024

Bremgarten AGTochter mit Ecstasy getötet: Eltern zu acht Jahren Haft verurteilt

Ein Elternpaar ist angeklagt, mit Ecstasy und anschliessendem Ersticken ihre Tochter getötet haben. Am Freitag fällt das Bezirksgericht Bremgarten das Urteil.

Am Bezirksgericht Bremgarten findet ab Montag der Mordprozess gegen ein deutsches Elternpaar statt.

20min/Stefan Hohler

Darum gehts

  • Die Eltern und die Grossmutter eines dreijährigen Mädchens sind wegen Mordes respektive Gehilfenschaft zum Mord angeklagt.

  • Die Eltern mischten Ecstasy in den Schoppen des Kindes und der Vater erstickten das schwerbehinderte Mädchen anschliessend.

  • Der Prozess findet am Montag vor dem Bezirksgericht Bremgarten statt und dauert die ganze Woche.

  • Das Gericht hat die Eltern wegen vorsätzlicher Tötung zu acht Jahren verurteilt und die Grossmutter freigesprochen.

Auf zwölf Seiten wird in der Anklageschrift das Familiendrama beschrieben, welches sich in Hägglingen, einer Aargauer Gemeinde zwischen Lenzburg und Wohlen, ereignet hat. Am Abend des 6. Mai 2020 verabreichten die 32-jährige Mutter und der 34-jährige Vater ihrer dreijährigen Tochter in der Trinkflasche ein Gemisch aus Babymilchpulver, Erdbeerbrei, einem Gramm MDMA (Ecstasy) und einer Tablette Schlafmittel. Dann flösste die Mutter im Elternschlafzimmer dem Mädchen den Flascheninhalt in den Mund, wobei es einen Teil wieder ausstiess.

Als die deutschen Eltern nach einiger Zeit bemerkten, dass das Mädchen die Beine und Arme auf unübliche Weise bewegten und ihnen bewusst wurde, dass es nicht sterben würden, beugte sich der Vater über die Tochter.

Er legte ihr ein Geschirrtuch auf den Kopf und drückte mit der Hand auf Mund und Nase, wobei die Mutter das Mädchen weiterhin in ihren Armen trug und ihre eigene Hand auf die Hand ihres Partners legte. Am nächsten Morgen informierten Eltern die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten.

Hilfeleistung von aussen abgelehnt

Die Dreijährige litt an einer schweren Cerebralparese, einer nicht heilbaren, zerebralen Erkrankung. So konnte sie nicht selber schlucken, nicht gehen, nicht sprechen und hatte Krämpfe und Schmerzen. Laut Anklageschrift haben die völlig überforderten Eltern ihre als lästig empfundene Tochter auf grausame und heimtückische Art eliminiert.

Der Todeskampf des Mädchens soll rund eine Stunde gedauert haben. Hilfeleistungen hätten sie abgelehnt und es vorgezogen, ihre Tochter zu töten, statt sie in eine externe, medizinische Betreuung zu geben, so die Anklage.

Weiter steht in der Anklageschrift, dass die Eltern aufgrund von Ungeduld und aus Bequemlichkeit eine mögliche Besserungen des Gesundheitszustandes der Tochter nicht abgewartet hätten: «Sie verhinderten diese sogar aktiv, indem sie einen Termin für eine operative Einsetzung einer Magensonde absagten.» Gegenüber den Ärzten hätte die Mutter gesagt, dass das Essverhalten der Tochter sich gebessert habe und die Operation nicht mehr nötig sei.

Grossmutter wegen Gehilfenschaft angeklagt

Die Untersuchung ergab zudem, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten. Der Staatsanwalt fordert für die beiden Deutschen wegen Mordes und versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren.

Für die 53-jährige Grossmutter werden wegen Gehilfenschaft zu Mord eine Strafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren verlangt. Sie ist die Mutter der Kindesmutter und war über den Mordplan informiert. Sie soll die Eltern darin seelisch bestärkt und damit die Durchführung der Tötung erleichtert haben. Der Vater befand sich während eines Jahres im Gefängnis, die Mutter 258 Tage und die Grossmutter 47 Tage.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten beginnt am Montag und dauert die ganze Woche. Das Urteil ist am Freitag vorgesehen.

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Freitag, 13.09.2024
10:22

Moralische Schuld der Grossmutter

Bezüglich des Freispruchs der Grossmutter sagt die Richterin, dass keine Beweise für eine Gehilfenschaft vorliegen. «Aber aus moralischer Sicht sind wir der Meinung, dass Sie nicht ausreichend alles unternommen haben, um die Tötung zu verhindern», sagt die Richterin.

Am Schluss der kurzen Urteilsverkündigung sagt die Richterin zu den Eltern: «Sie haben nicht das Recht, darüber zu entscheiden, ob das Leben ihrer Tochter lebenswert ist.»

Damit ist der mehrtägige Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG abgeschlossen.

10:11

Urteil einstimmig gefällt

Für das Gericht ist nachvollziehbar, dass die Eltern an ihre Grenzen gestossen sind. «Nicht nachvollziehbar ist aber, dass Sie keine Hilfe suchten und Unterstützung annahmen», sagt die Richterin.

Das fünfköpfige Gericht ist einstimmig der Meinung, dass es sich nicht um einen Totschlag und auch nicht um einen Mord gehandelt hat. «Die besondere Skrupellosigkeit sei dafür nicht erfüllt.» Es würden auch keine Beweise für einen qualvollen Tod vorliegen. Deshalb hat es die Eltern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

10:05

Acht Jahre für die Elten

Das Bezirksgericht Bremgarten hat am Freitagmorgen das Urteil gefällt. Es spricht die Eltern der vorsätzlichen Tötung und der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig und verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Zudem müssen sie für zehn Jahre die Schweiz verlassen.

Die ebenfalls angeklagte Grossmutter wird freigesprochen. Sie erhält eine Genugtuung von 10'000 Franken.

Dienstag, 10.09.2024
17:40

Zusammenfassung des zweiten Prozesstages

Mit dem Schlusswort der Eltern ist der zweitägige Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG beendet worden. Die Anträge der beiden Parteien könnten kaum grösser sein: Während die Staatsanwältin für die Eltern wegen Mordes Freiheitsstrafen von 18 Jahren und Landesverweisungen von 15 Jahren verlangte, forderten die Verteidiger wegen Totschlags teilbedingte Freiheitsstrafen von drei Jahren sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Eltern hätten unter grosser seelischen Belastung gehandelt.

Für die Staatsanwältin war die Tat von langer Hand geplant. Schon im Herbst 2019 sei ein erster Tötungsversuch verübt worden. Für sie war es ein heimtückischer und grausamer Mord.

Die ebenfalls angeklagte Grossmutter stritt eine Tatbeteiligung ab. Die Staatsanwältin verlangte für die 53-Jährige wegen Gehilfenschaft zu Mord eine Strafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren. Laut ihrem Verteidiger hat die Grossmutter zwar gewusst, dass die Eltern über den Tod des Kindes gesprochen hätten. «Aber meine Mandantin war mit der Tötung der Enkeltochter nicht einverstanden.» Sie sei vollumfänglich freizusprechen.

Das Gericht wird das Urteil am Freitagmorgen um 10 Uhr fällen. 20 Minuten wird wieder vor Ort darüber berichten.

17:27

Emotionale Schlussworte der Eltern

Zum Ende der Verhandlung konnten die Eltern noch ein Schlusswort halten. Die Tochter versichert unter Tränen, dass die Mutter die Tötung nicht befürwortet habe. «Sie hat immer gehofft, dass es nicht so weit kommt.» Es sei schrecklich, dass die Mutter so belastet wurde. Der Vater sagt, dass die Geburt der Tochter der schönste Moment im Leben gewesen sei, die unheilbare Krankheit habe ihnen den Boden unter den Füssen weggezerrt.

Damit ist der Prozess beendet und das Gericht wird das Urteil am Freitagmorgen um 10 Uhr fällen.

15:47

Grossmutter soll für die 52 Tage U-Haft entschädigt werden

Der Anwalt zitiert die Grossmutter, dass sie nie etwas ihrer Enkeltochter getan  und in der Untersuchung unter anderem gesagt hätte: «Ich würde doch niemals meinem Kind sagen, bring deine Tochter um.» Die Grossmutter habe versucht, die Tat zu verhindern und sie vor den Folgen gewarnt. Sie habe ihrer Tochter immer wieder das Kind abgenommen, um sie zu entlasten. Seine Mandantin habe auch nichts von den vorgängigen Tötungsversuchen gewusst.

Aus all diesen Gründen sei die Grossmutter vollumfänglich freizusprechen. Sie soll für die 52 Tage Untersuchungshaft angemessen entschädigt werden.

15:20

«Grossmutter war mit Tötung der Enkelin nicht einverstanden»

Nach den Plädoyers der beiden Verteidiger der Eltern hält nun der Anwalt der Grossmutter sein Referat. Während die Eltern geständig sind, streitet die 53-jährige Beschuldigte eine Tatbeteiligung ab. Laut ihrem Anwalt hat sie zwar gewusst, dass die Eltern über die Droge MDMA (Ecstasy) und den Tod des Kindes gesprochen hätten, aber sie habe die Tat nicht gewollt und nicht gefördert.

«Meine Mandantin war mit der Tötung der Enkeltochter nicht einverstanden.» Die Grossmutter habe vor Angst nicht mehr gewusst, was sie machen soll. «Sie ist unter dem Druck fast zerbrochen.» Der Anwalt verneint die Gehilfenschaft zu Mord, wie dies die Staatsanwältin in der Anklage schreibt.

13:56

Schwerste Entscheidung für die Eltern

Auch der Anwalt des Kindesvater und Freund der Mutter plädiert auf Totschlag und versuchten Totschlag und verlangt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon die 361 Tage Untersuchungshaft und vorzeitiger Strafvollzug anzurechnen seien. Der Anwalt überlässt es dem Gericht, über den zu vollziehenden Teil zu entscheiden. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, es handle sich um einen persönlichen Härtefall.

Wie sein Anwaltskollege argumentiert er mit dem sich stetig verschlechternden Gesundheitszustand des Mädchens. «Es war die schwerste Entscheidung für die Eltern, als sie sich entschieden, die Tochter von den Leiden zu erlösen.» Sein Mandant habe MDMA ausgewählt, weil diese Droge Glückshormone ausstosse und er nicht wollte, dass seine Tochter beim Sterben nicht leiden müsse.

Dass das Gericht eine Strafe aussprechen müsse, stehe ausser Diskussion. Aber es habe sich nicht um einen Mord gehandelt: «Die Eltern haben aus Liebe und Ohnmacht gehandelt.» Sein Mandant vermisse die Tochter noch jeden Tag, und am Sonntag besucht er mit seiner Freundin ihr Grab.

11:45

Verteidiger verlangt teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren

Der Anwalt verlangt wegen Totschlages und versuchten Totschlages eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren unter Anrechnung von 258 Tagen Untersuchungshaft. Seine Mandantin habe sich in der Untersuchung kooperativ verhalten, sei nicht vorbestraft und hier gut integriert. «Sie ist mit dem erlittenen Verlust schon massiv  bestraft», fasst der Verteidiger zusammen. Damit hat er sein Plädoyer beendet und das Gericht macht nun eine Pause bis 13.30 Uhr.

11:33

Für den Anwalt war es Totschlag

Das Bild, welches die Staatsanwältin von seiner Mandantin nach der monatelangen Überwachung durch die Polizei gezeichnet habe, sei nicht repräsentativ. «Die Mutter hat sich in einer Extremsituation befunden, und sie hat unter einer grossen seelischen Belastung gehandelt.» Die Tat sei deshalb ein Totschlag und kein Mord. Der Verteidiger: «Der Entschluss war nicht einfach, die Mutter hat dem Kind Schmerzen und Traurigkeit ersparen wollen.»

Auf eine Anordnung einer Landesverweisung sei gemäss des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU zu verzichten, da keine Rückfallgefahr bestehe. «Sie ist hier integriert und hat eine Arbeitsstelle», sagt der Anwalt.

10:58

Ein Leben lang eine 24-Stunden-Betreuung

Nach der Pause spricht der Anwalt der Mutter. «Meine Mandantin ist keine kaltblütige Mörderin und auch keine überforderte Mutter.» Er erwähnt die erste Besprechung mit der Beschuldigten. Dabei habe sie gesagt: «Wir habe unsere Tochter erlöst, wir haben alles für sie getan.» Seine Mandantin hätte die Tochter nie weggeben können.

Der Anwalt erwähnt die Berichte zweier Ärzte, welche nur von sehr eingeschränkten Zukunftsperspektiven schrieben: «Die Tochter hätte ihr ganzes Leben lang eine 24-Stunden-Betreuung gebraucht.» Sie hätte immer Angst vor dem Schlafen und Essen und ständig Schmerzen und Krämpfe gehabt.

10:24

Weder Einsicht noch Reue gezeigt

Die Staatsanwältin verlangt für die Eltern wegen Mordes und versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. «Sie haben weder Einsicht noch Reue gezeigt, eine Landesverweisung liegt im öffentlichen Interesse der Schweiz.»

Für die Grossmutter fordert sie wegen Gehilfenschaft zu Mord eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Ihr Ziel sei aber nicht die Tötung der Enkelin gewesen, sagt die Staatsanwältin. «Sie befand sich in einem Loyalitätskonflikt mit ihrer Tochter.» Auch sie soll die Schweiz für 15 Jahre verlassen müssen.

Das Gericht macht nun eine Pause bis 10.40 Uhr

09:59

Bei Tötung dürften keine Fehler passieren

In ihrem Plädoyer sagt die Staatsanwältin, dass sich die Eltern für die Tötung ihrer Tochter entschieden, als feststand, dass keine Hoffnung für eine Heilung bestand. Die Staatsanwältin: «Der Tod war sicher nicht der Wunsch der Tochter gewesen.» Dass sie ihr damit helfen wollten, sei eine Schutzbehauptung.

Laut der Staatsanwältin haben die Eltern sogar aktiv die Verbesserung der Lebensqualität der Tochter verhindert, indem sie einen Termin für eine operative Einsetzung einer Magensonde absagten. Gegenüber den Ärzten sagte die Mutter, dass sich das Essverhalten der Tochter gebessert hätte, womit die Operation nicht mehr nötig sei.

Die Staatsanwältin zeigt dem Gericht eine Collage, die der Vater Ende März 2020, also zwei Monate vor der Tat, seiner Freundin per Whatsapp schickte: «Mord ist ihr Hobby - ein Hoch auf den Mörder» steht darauf. Für die Staatsanwältin eine «kaltblütige» Handlung.

Die Grossmutter ist wegen Gehilfenschaft zu Mord angeklagt. Sie hat von den Tötungsabsichten der Eltern gewusst, sagt die Staatsanwältin. Dass sie sich auf den Standpunkt stellte, dass die Eltern dies aber nicht tun würden, sei eine Schutzbehauptung. «Sie wusste, dass die Tat passiert», sagt die Staatsanwältin. So hätte die Grossmutter im März 2020 mit dem Freund ihrer Tochter per WhatsApp über die Verabreichung von MDMA (Ecstasy) kommuniziert. Dabei schrieb sie, dass bei der Tötung der Tochter keine Fehler passieren dürfen.

09:17

Kein harmonisches Familienleben

In ihrem Plädoyer sagt die Staatsanwältin, dass die Eltern nicht das harmonische Familienleben geführt hätten, wie sie vorgegeben haben: «Der Umgangston war erschreckend und es gab gegenseitige Gewalt.» Die Staatsanwältin widerspricht auch den Aussagen der Eltern, dass das Leben des kleine Mädchens nur aus Leiden bestanden habe. So zeigt sie Fotos eines strahlenden Mädchens zwei Tage vor ihrem Tod.

«Die Tat war von langer Hand geplant», sagt die Anklägerin. Schon im Herbst 2019 sei ein erster Tötungsversuch verübt worden. Die Eltern hätten immer und immer wieder Hilfe von aussen abgelehnt. Für sie habe es keine Alternative zur Unterstützung von aussen gegeben als die Tötung. Für die Mutter des Kindes sei immer klar gewesen: «Mein Kind bleibt bei mir. Es gehört mir.» Für die Staatsanwältin war es ein heimtückischer Mord. Die Tat sei auch grausam gewesen: «Das Kind hat gegen eine Stunde lang gegen den Tod gekämpft.»

09:07

Staatsanwältin beginnt mit dem Plädoyer

Am zweiten Prozesstag vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG werden die Staatsanwältin und die drei Verteidiger ihre Plädoyers halten. Am Ende des Tages können die Eltern ihre Schlussworte halten. Das Urteil wird am Freitag gefällt.

Montag, 09.09.2024
16:16

Urteil ist am Freitagmorgen geplant

Mit der Befragung der drei Beschuldigten ist der erste Prozesstag vor dem Bezirksgericht Bremgarten abgeschlossen. Morgen Dienstag werden die Staatsanwältin und die drei Verteidiger der Beschuldigten plädieren. Dann wird der Prozess zu Ende sein. Das Gericht wird das Urteil am Freitagmorgen um zehn Uhr fällen.

15:45

Tochter zog nach dem Tod des Kindes zu den Eltern

Nun kommt die Befragung zur Verabreichung des Gramms MDMA an das Kind. Sie habe davon gewusst. Die Eltern hätten ihr gesagt, sie solle sich aber keine Sorgen machen. Es sei nur für den Fall, dass es dem Kind immer schlechter gehe. Es würde dann glücklich einschlafen. Das Wort «Erlösung» sei auch gefallen. Rückblickend sagt die Beschuldigte: «Man kann es nicht vorstellen, dass das passieren würde.»

Im Gegensatz zu den Eltern des Kindes hat sie also kein eigentliches Geständnis abgelegt. Die Staatsanwältin schreibt, dass sie durch ihr Verhalten wissentlich und willentlich die Eltern seelisch in ihrem Tatentschluss bestärkt und damit diesen die Durchführung der Tötung erleichtert habe.

«Es war ein Schock für mich», sagt die Grossmutter unter Tränen, als sie erfahren habe, dass das Kind «eingeschlafen» sei. «Es war schrecklich, ich konnte es nicht glauben.» Die Tochter sei dann zu ihr und dem Vater gezogen, sie habe nicht mehr in der Wohnung leben können. Die Tochter habe gesagt, dass sie sich bei der Polizei stellen werde, aber sie habe den Termin selber wählen wollen. «Dann ging alles bergab, es war eine schwierige Zeit», sagt die 53-Jährige.

Dass ihre Tochter das Kind nicht in ein Heim abgeben wollte, könne sie gut verstehen. «Das hätte ich auch gemacht», sagt die Grossmutter.

Zum Strafantrag von fünf Jahren sagt die Frau: «Ich weiss nicht wofür, ich habe niemandem weh getan.» Eine Landesverweisung wäre schrecklich, sagt die seit 2012 in der Schweiz lebende Deutsche.

15:22

«Mama, ich möchte das Kind erlösen»

Nach der Pause wird die Grossmutter, die Mutter der Beschuldigten, befragt. Die 53-Jährige ist wegen Gehilfenschaft zum Mord angeklagt. Die Staatsanwältin verlangt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und 15 Jahre Landesverweis für die Deutsche. Sie habe sich grosse Sorgen gemacht, als sie von der unheilbaren Krankheit erfahren habe. Es sei ihr aufgefallen, dass sich der Säugling beim Schoppen geben gewehrt habe. «Ansonsten war sie ein ruhiges und liebes Mädchen.»

Mit der Zeit habe sich das Kind verändert. Sie habe immer mehr Krämpfe erlitten und sei zusammengesackt. «Sie hat nicht sitzen und auch den Kopf nicht richtig halten können.» Die Tochter sei emotional überfordert gewesen, aber nicht mit der Betreuung des Kindes. So habe sie zu ihr gesagt. «Mama, ich möchte das Kind erlösen. »

14:41

«Es war das Beste für unsere Tochter und das Schlimmste für uns»

Der Vater hat der Tochter ein Tuch über Mund und Nase gelegt und mit der Hand zugedrückt, bis sie nicht mehr atmete. Sie sei durch das MDMA (Ecstasy) schon fast wie weg gewesen. «Ich habe mich gefühlt, als würde ich neben meinem Körper stehen», beschreibt er seinen damaligen Gefühlszustand. Dann hätten sie sich vom Mädchen verabschiedet: «Meine Freundin hat ihr einen Brief geschrieben und wir haben ihn verbrannt.»

Die zwei Gramm MDMA hat der Beschuldigte im Februar 2020 bei einem Freund in Frankfurt am Main in Deutschland gekauft. Ein Gramm brauchte er für den geplanten – aber nicht realisierten – Tötungsversuch im März 2020, das zweite Gramm für die vollendete Tötung im Mai des gleichen Jahres.

Auch beim Vater will die Richterin wissen, ob er die Tat bereuen würde. Er würde es wieder machen, sagt er wie schon zuvor seine Freundin. «Es war das Beste für unsere Tochter und das Schlimmste für uns.»

Zur geforderten Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mordes meint er: «Ich fühle mich weder skrupellos noch als Mörder.» Er fühle sich einfach traurig, dass man ihm so etwas vorwerfe.

Das Gericht macht nun eine Pause bis 15 Uhr. Dann wird die Grossmutter befragt.

14:08

Heftige Schmerzen beim Schoppen trinken

Weiter sagt der Vater, man habe gehofft, dass sich der Gesundheitszustand des Kindes verbessern würde – vergebens. Die Eltern haben neun Monate nach der Geburt erfahren, dass ihre Tochter unheilbar krank ist. «Sie war nahezu jede Nacht aufgewacht und hat geschrien vor Schmerzen in der Wirbelsäule», sagt der Vater.

Die Richterin will wissen, wer den Plan gefasst hat, die Tochter zu töten. «Wir haben nicht geplant, sie zu töten, sondern sie von den Schmerzen zu erlösen», sagt der Beschuldige. Sie habe bei jedem Schoppen panische Angst vor den Schmerzen beim Schlucken gehabt. Deshalb hätten sie die elterliche Verantwortung übernommen. Der Vater: «Die Tochter hat keine Schmerzen erlitten, wir waren erleichtert nach ihrem Tod.»

Warum man das Kind nicht in eine entsprechende Einrichtung gegeben habe, fragt die Richterin. «Wir hatten sie zu sehr geliebt, um sie alleine zu lassen. Es wäre unendlich traurig gewesen», antwortet er.

13:41

«Geburt war der schönste Moment in meinem Leben»

Nach der Mittagspause wird nun der Kindesvater befragt. Der 34-Jährige lebt mit der ebenfalls beschuldigten Freundin und Mutter der getöteten dreijährigen Tochter zusammen. «Wir hatten das Gefühl, dass das Leben es für uns vorgesehen hat, eine Familie zu sein», beantwortet er unter Tränen die Frage der Richterin, was er dachte, als er von der Schwangerschaft seiner Frau erfuhr. «Die Geburt war der schönste Moment in meinem Leben.»

Der Vater des Mädchens wird jetzt befragt.

Der Vater des Mädchens wird jetzt befragt.

20min/Stefan Hohler
10:58

Unterbruch bis 13.30 Uhr

Zur geforderten Strafe der Staatsanwaltschaft von 18 Jahren sagt die Mutter: «Natürlich haben wir etwas getan, das nicht erlaubt ist.» Aber sie hätten ihrer  Tochter geholfen. «Ich bin jetzt schon bestraft, eine Gefängnisstrafe ängstigt mich nicht.» Eine Landesverweisung, wie ebenfalls gefordert, wäre schlimm. «Ich könnte meine Tochter nicht mehr jede Woche auf dem Friedhof besuchen gehen.» Zudem habe sie wenige Angehörige in Deutschland, ihre Eltern und auch der Bruder würden hier leben. Zukunftspläne habe sie keine, beantwortet sie die entsprechende Frage der Richterin.

Das Gericht unterbricht die Verhandlung bis 13.30 Uhr. Dann wird der Freund der Beschuldigten befragt. Der 34-jährige Deutsche ist der Kindesvater und ebenfalls wegen Mordes angeklagt.

10:36

Mutter würde die Tat wieder machen

Schon im März 2020 bereiteten die Eltern eine Trinkflasche mit einem Gramm MDMA zu, um die Tochter zu töten. Die Mutter verabreichte den Schoppen dem Kind aber nicht. «Wie fühlten Sie sich?», fragt die Richterin. «Schrecklich», sagt die Mutter. Die Richterin will wissen, wer den Entschluss gefasst habe, darauf zu verzichten. «Es war mein Entschluss», antwortet die Mutter, «ich konnte es nicht.»

Im Mai 2020 haben die Eltern dann das Kind getötet. «Wir haben uns von ihr  verabschiedet.» Sie habe der Tochter einen Brief geschrieben und ihn verbrannt. «Ich war unter Schock, hilflos und traurig.» Die Verhaftung im August sei  schrecklich gewesen.

«Was denken Sie heute über die Tat?», fragt die Richterin. Für das Kind sei es richtig gewesen, antwortet die Mutter. «Ich würde es wieder machen», bekräftigt die Beschuldigte unter Tränen. Auf die gleiche Weise? Antwort: «Ja.» Sie habe es nicht wegen Überforderung gemacht, sondern um der Tochter zu helfen.

10:06

«Wir wollten ihr das Leid ersparen»

Die Mutter sagt, dass die Tochter oft Schmerzen hatte, nicht schlafen konnte und müde war. «Sie hatte kein schönes Leben, auch wenn sie einzelne fröhliche Momente hatte.» Die Richterin fragt: «Wann habe Sie beschlossen, die Tochter zu töten?» Die Antwort der Mutter: «Mein Freund und ich haben nicht beschlossen die Tochter zu töten, sondern ihr zu helfen.» Es sei aber nicht ein eigentlicher Entschluss mit einem festen Termin, sondern es sei ein Gefühl gewesen. «Wir wollten ihr das Leid ersparen, es ging ihr immer schlechter», sagt sie unter Tränen.

Die Mutter des Mädchens wird jetzt befragt.

Die Mutter des Mädchens wird jetzt befragt.

20min/Stefan Hohler