Muttenz BL: Velofahrer mit Kindern im Anhänger auf Autobahn

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Muttenz BLVelofahrer mit zwei Kindern im Anhänger fährt auf die Autobahn

Ein Velofahrer ist am Donnerstagabend bei Muttenz mit zwei Kindern im Anhänger auf die A3 Richtung Zürich geraten.

Muttenz: Ein Velofahrer mit zwei Kindern im Anhänger wurde am Donnerstag auf der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Zürich beobachtet.
Die Polizei Basel-Landschaft bestätigt den Eingang einer entsprechenden Meldung gegen 18.30 Uhr. Der Velofahrer habe jedoch nicht mehr angetroffen werden können.
Es kommt immer wieder vor, dass sich Velofahrer auf Schweizer Autobahnen verirren. Wie hier ein australischer Tourist im September 2024 auf der A7 Richtung Kreuzlingen TG.
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Muttenz: Ein Velofahrer mit zwei Kindern im Anhänger wurde am Donnerstag auf der Autobahn A3 in Fahrtrichtung Zürich beobachtet.

20min/News-Scout

Darum gehts

  • Ein Velofahrer mit zwei Kindern im Anhänger landete auf der Autobahn A3 bei Muttenz.

  • Velos sind auf Autobahnen in der Schweiz verboten, da sie die Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h nicht erreichen.

  • Bei solchen Vorfällen sollte die Polizei sofort informiert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

  • Velofahrer auf Autobahnen riskieren eine Busse oder Geldstrafe, je nach Situation.

Eine äusserst gefährliche Situation wurde am Donnerstagabend in Muttenz beobachtet: Gegen 18.30 Uhr hat sich ein Velofahrer mit zwei Kindern im Anhänger offenbar auf die Autobahn A3 in Richtung Zürich verirrt.

Die Polizei Basel-Landschaft bestätigt auf Anfrage, dass eine Meldung zu einem Velofahrer mit Anhänger auf der Autobahn eingegangen ist. Eine ausgerückte Patrouille habe den Velofahrer jedoch nicht antreffen können.

«Nicht nur gefährlich, sondern auch verboten»

Was nach einem unglaublichen Vorfall klingt, kommt in der Schweiz immer wieder vor: Velofahrer, die aus Unachtsamkeit oder Verwirrung auf Autobahnen landen. Doch das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten: Auf Autobahnen und Autostrassen sind ausschliesslich Motorfahrzeuge erlaubt, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen können. Ausgenommen davon sind einzig Unterhaltsfahrzeuge sowie genehmigte Ausnahmefahrzeuge und –transporte.

Fährst du Velo?

«Unverzüglich die Polizei informieren»

Wie solche Regelverstösse geahndet werden können, erklärte Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, bereits im vergangenen Jahr gegenüber 20 Minuten: «Ein Velofahrer auf der Autobahn muss je nach Situation mit einer Busse oder Geldstrafe rechnen.»

Im Ernstfall zählt jede Minute – das betonte damals auch Yanik Probst, Mediensprecher der Luzerner Polizei: «In einem solchen Fall sollte unverzüglich die Polizei informiert werden. Wenn sich das Velo dabei auf einem Fahrstreifen befindet, so verlangsamen Sie ihr Tempo, halten Sie Abstand und warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer mittels Pannenblinker.»

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