Neue SystemeAb 1. Juli musst du bei der Autoprüfung noch mehr können
Ab dem 1. Juli werden an den theoretischen und praktischen Fahrprüfungen auch Kenntnisse zu den Assistenz- und Automatisierungssystemen des Fahrzeugs abgefragt.
Darum gehts
Ab dem 1. Juli werden Fahrschülerinnen und -schüler in der Schweiz in der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen geschult.
Die Theorieprüfung umfasst nun Fragen zu den Unterschieden zwischen Assistenz- und Automatisierungssystemen.
Praktische Prüfungen erfordern das korrekte Anwenden und Verstehen der Systeme im Auto.
Das vollautomatische Auto hat die Schweiz noch nicht erreicht, doch bereits heute bringen die moderneren Fahrzeuge Systeme mit, die die Person hinter dem Steuer unterstützen.
Auch wenn die Systeme helfen sollen, muss man wissen, wie man sie überhaupt einsetzen kann, und wo ihre Grenzen liegen. Deshalb sollen Fahrschülerinnen und -schüler ab dem 1. Juli dieses Jahres auch darin geprüft werden, wie der «Blick» berichtet.
Was heisst das für die Theorieprüfung?
Künftig müssen Personen, die den Führerschein machen wollen, in der Theorieprüfung beweisen, dass sie die Unterschiede zwischen Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen kennen. Konkret müssen sie die drei Auswirkungen verstehen: «informierend und warnend», «kontinuierlich unterstützend» und «temporär eingreifend».
Was heisst das für die praktische Prüfung?
Am Tag der praktischen Fahrprüfung werden die Kandidatinnen und Kandidaten geprüft, ob sie die Fahrerassistenzsysteme kennen, die im Auto eingebaut sind. Dann müssen sie diese vor dem Prüfer korrekt anwenden. Zuletzt müssen sie zeigen können, dass sie die Grenzen und Risiken der Systeme kennen.
Was heisst das für die Fahrlektionen?
Die Anpassung der Prüfungen hat natürlich auch Auswirkungen auf die Fahrstunden. Fahrlehrerinnen und -lehrer müssen ab sofort ihre Schülerinnen und Schüler auf den Umgang mit den gängigen Assistenzsystemen vorbereiten. Dazu müssen sie auch die Selbstverantwortung der Fahrerinnen und Fahrer hervorheben.
Auto- und Töffprüfungen betroffen
Kenntnisse der Assistenz- und Automatisierungssysteme werden ab 1. Juli 2025 in die Fahrprüfungen aufgenommen. Betroffen sind Prüfungen für Personenwagen (Kategorie B, BE, B1) und für Motorräder (Kategorie A, A1).
Was hältst du davon, Kenntnisse über Systeme im Auto in die Fahrprüfungen aufzunehmen?
«Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Auto- und Töfffahrende künftig die verschiedenen Assistenz- und Automatisierungssysteme verstehen, korrekt anwenden und deren Grenzen und die Risiken kennen», erklärt Michael Gehrken (54), Präsident der Dachorganisation der Fahrlehrerschaft L-drive Schweiz gegenüber dem «Blick».
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