LuzernNicht alle Gemeinden wollen Asyl-Busse klaglos zahlen
Der Kanton Luzern hat vor kurzem die Liste der Gemeinden veröffentlicht, die für die Nichterfüllung der Aufnahmequote von Flüchtlingen gebüsst werden. Doch nicht alle Gemeinden sind bereit, klaglos zu zahlen: Einige wollen sich nun dagegen wehren.
Darum gehts
Der Kanton Luzern hat am 16. Januar 2023 mitgeteilt, welche Gemeinden für die Nichterfüllung der Aufnahmequote von Flüchtlingen Strafzahlungen leisten müssen.
Die fehlbaren Gemeinden müssen insgesamt 1,6 Millionen Franken bezahlen, die in die Kassen der Gemeinden fliessen, die die Quote erfüllt haben.
Zu den Gemeinden, die die höchsten Beträge zahlen müssen, gehören Malters, Horw, Oberkirch und Sursee.
Während Malters noch nicht entschieden hat, ob sie Berufung einlegen wird, ziehen Horw und Sursee diese Möglichkeit ernsthaft in Betracht.
Die Rechnungen, die die Luzerner Gemeinden für die fehlenden Unterkunftsplätze für Geflüchtete zu bezahlen haben, sind eingetroffen: Die 61 fehlbaren Gemeinden müssen insgesamt 1,6 Millionen Franken bezahlen. Unter diesen Gemeinden hat Malters den höchsten Betrag zu zahlen. Über 110’000 Franken soll die Gemeinde dem Kanton überweisen.
Wie die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) mitteilt, besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch zu erheben, wenn eine Gemeinde die Geldbusse für ungerechtfertigt hält. Noch haben nicht alle betroffenen Gemeinden entschieden, was zu tun ist.
«Dass wir im ganzen Kanton den höchsten Betrag bezahlen müssen, hat uns überrascht»
«Aufgrund der regelmässigen Infos vom Kanton haben wir eine Rechnung in dieser Höhe erwartet», sagte Claudio Spescha, Sozialvorsteher der Gemeinde Malters, zu 20 Minuten. Aber: «Dass wir im ganzen Kanton den höchsten Betrag bezahlen müssen, hat uns überrascht.» Spescha meint, dieses Bonus-Malus-System setze falsche Anreize und bestrafe die falschen Gemeinden: «Die Malus-Zahlungen sollten im Verhältnis zu effektiv fehlenden Plätzen stehen.»
Es gehe nicht um einen Mangel an Solidarität, sondern um einen echten Mangel an Wohnraum in den Gemeinden. «Aktuell mietet der Kanton in Malters zwölf Wohnungen und den alten Kindergarten an. Es gibt keine günstigen Wohnungen in Malters, die längere Zeit freistehen», so Spescha. Malters hat noch nicht entschieden, ob Beschwerde bei der DAF eingereicht wird.
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Einige Gemeinden wollen Juristen zurate ziehen
Die Gemeinde Horw hingegen will die Richtigkeit des zu zahlenden Betrags – 91’000 Franken – nun überprüfen lassen, wie die Gemeinde gegenüber «Pilatus Today» erklärte. «Wir werden die Zahlungsaufforderung juristisch prüfen», sagt Claudia Röösli, Leiterin des Sozialdepartements der Gemeinde Horw. Auch Röösli sprach sich gegen die Einführung des Bonus-Malus-Systems aus: «Das Bonus-Malus-System ist keine ideale Lösung. Es wäre sinnvoller, nur mit einem Bonus zu arbeiten und so die Gemeinden in ihren Aktionen positiv zu unterstützen.»
Auch die Gemeinde Sursee beabsichtigt, die Richtigkeit der erhaltenen Busse in der Höhe von 88’000 Franken sorgfältig zu prüfen: «Wir werden den Betrag nun genau prüfen und beim Kanton intervenieren, sollten wir Einwände haben», sagt Jolanda Achermann Sen, Sozialvorsteherin Sursees.
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