Kanton Wallis prescht vorNicht-geimpfte Schüler dürfen nur noch mit Maske zum Unterricht
Wer an Walliser Kantons- und Berufsschulen nicht geimpft, getestet oder genesen ist, wird zum Maskentragen verdonnert. Beim Kanton ist jede Massnahme willkommen, damit Schülerinnen und Schüler keine Masken tragen müssen.
Darum gehts
Die Corona-Fallzahlen steigen – besonders bei jungen Menschen.
Im Wallis hat der Staatsrat deshalb dazu aufgerufen, in Sozialeinrichtungen eine Zertifikatspflicht einzuführen.
Deshalb gilt seit dieser Woche: Wer in der Sekundarstufe II nicht geimpft, getestet oder genesen ist, muss eine Maske tragen.
Darüber, dass die Schülerinnen und Schüler mit dem Tragen der Maske auffallen und gebrandmarkt werden könnten, macht sich der Kanton keine Sorgen.
Diese Woche hat an vielen Orten in der Schweiz die Schule wieder begonnen. Für Walliser Schülerinnen und Schüler starteten das Gymnasium sowie die Berufsschule jedoch anders als für andere Gymnasiasten und Lehrlinge in der Schweiz: Sie müssen neu in der Schule angeben, ob sie geimpft sind oder nicht. Denn Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen haben die Walliser Behörden besondere Massnahmen getroffen. An den Gymnasien und allen postobligatorischen Schulen wie Berufsschulen gilt neu: Nur wer geimpft, getestet oder genesen ist, wird von der Maskenpflicht auf dem Schulareal befreit. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler müssen eine Schutzmaske tragen – und werden dadurch entsprechend gekennzeichnet.
Lucius Hartmann, Präsident des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, sagt dazu: «Eine solche Methode an anderen Schweizer Kantonsschulen ist mir nicht bekannt.» An den Schulen im Ober- und Unterwallis gilt die Regel bereits seit Montag, wie Bildungsminister Christophe Darbellay (CVP) auf Anfrage bestätigt. «Ab kommendem Montag wird die Regel im gesamten Kanton eingeführt, weil nicht alle Schulen gleichzeitig anfangen.»
«Untätig zu bleiben ist keine Option»
Jean-Philippe Lonfat, Leiter der Walliser Bildungsabteilung, sagt: «Unser Ziel ist es, die bestmöglichen Unterrichtsbedingungen zu schaffen. Das Tragen einer Maske ist ein echtes Hindernis für die Interaktion zwischen Mitschülerinnen und Mitschülern und den Lehrpersonen.» Deshalb sei jede Massnahme, die dazu beitragen könne, die Maske zu entfernen, willkommen. Die Massnahme sei nicht Teil der Impfkampagne. «Es steht jedem frei, sich impfen zu lassen oder nicht.»
Laut Christophe Darbellay gilt die Regel für sechs Wochen: «Danach ziehen wir Bilanz und passen die Strategie je nach Entwicklung der Pandemie an.» Für die Schülerinnen und Schüler drohten keine Folgen, sagt Jean-Philippe Lonfat. Die Eigenverantwortung und das Vertrauen sind das Herzstück unserer Strategie.» Darüber, dass Jugendliche ausgegrenzt und gebrandmarkt werden könnten, weil sie eine Maske tragen würden, macht sich der Kanton keine Sorgen. «Jeder kann frei entscheiden, wie er sich und andere vor dem Virus schützen will. Die Erfüllung der Anforderungen für ein Covid-Zertifikat ist eine Möglichkeit, das Tragen einer Maske eine andere.» Untätig zu bleiben sei keine Option, denn diese Personen setzten sonst sowohl ihre Mitschülerinnen und Mitschüler als auch die Lehrpersonen dem Virus aus.
Bis zu 5000 Franken Busse
Kontrolliert werden die Zertifikate der Schülerinnen und Schüler nicht. Sie müssen einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie eine Erklärung dazu abgeben, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dieser Fragebogen geht daraufhin anonym an den Kantonsarzt. «Gibt es in einer Klasse ein Problem mit Covid, hat der Kantonsarzt die Möglichkeit, das Couvert zu öffnen», sagt Christophe Darbellay. Stellt sich heraus, dass jemand eine falsche Angabe gemacht hat, drohen dieser Person bis zu 5000 Franken Busse. Zum Ablauf, sowie ob die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich vor Ort testen zu lassen, waren die Walliser Kantonsschulen nicht im Stande zu antworten.
Steigende Fallzahlen
Schweizweit nehmen die Corona-Fallzahlen stetig zu. Innerhalb einer Woche hat sich im Kanton Wallis die Zahl der neuen Covid-19-Infektionen verdoppelt und die Zahl der Spitaleinweisungen verdreifacht. Der Walliser Staatsrat empfiehlt Sozial- und Gesundheitseinrichtungen deshalb nachdrücklich, eine Zertifikatspflicht einzuführen. Da besonders junge Menschen sich zurzeit mit dem Virus anstecken, müssen Schülerinnen und Schüler der Kantonsschulen deklarieren, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Swissmedic hat erst im Juni die Impfung für Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren zugelassen. Deshalb gilt diese Massnahme nur für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten des zweiten Jahres, da viele aus dem ersten Jahr ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei den Erstklässlerinnen und Erstklässlern werden regelmässig Speicheltests durchgeführt.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, Tel. 0848 801 109
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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