FrankreichNur für Männer verboten – Flugbegleiter verklagt Air France wegen Frisur
Die Air France hat einem Steward verboten, Dreadlocks zu tragen. Stewardessen bei Air France dürfen Dreadlocks hingegen tragen. Ein Gericht hat dieses Verbot nun als unzulässig erklärt.
Darum gehts
Die Air France verbot einem Mitarbeiter das Tragen von Dreadlocks.
Die Begründung war, die Frisur widerspreche den Kleidervorschriften für männliche Mitarbeiter. Stewardessen bei Air France dürfen Dreadlocks hingegen tragen.
Ein französisches Gericht gab nun dem Mitarbeiter, der gegen die Fluggesellschaft klagte, Recht und befand das Verbot für diskriminierend und darum unzulässig.
Ein Verbot von Dreadlocks für männliche Flugbegleiter ist diskriminierend. Das geht aus einem Urteil des französischen Kassationsgerichts hervor, das sich mit dem Fall eines Air-France-Stewards befasst hat. «Die Frisur ist nicht Teil der Uniform», heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der 1998 eingestellte Flugbegleiter Aboubakar Toure aus Paris hatte jahrelang eine Perücke über seinen Rastalocken getragen, bevor er Air France im Jahr 2012 schliesslich verklagte.
Die Fluggesellschaft hatte Toure das Tragen von Filzlocken mit der Begründung untersagt, dass eine solche Frisur nicht den Bekleidungsvorschriften für männliche Flugbegleiter entspreche. Die gleiche Vorschrift gilt allerdings nicht für Stewardessen, sie dürfen Dreadlocks tragen.
Mann klagte und wurde freigestellt
Als der Mann klagte, stellte Air France ihn zunächst wegen Verstosses gegen die Uniform-Vorschriften frei. Später wurde er wegen einer Depression für berufsunfähig erklärt und dann entlassen. Zwei Instanzen wiesen seine Klage ab. Erst das Kassationsgericht gab Toure nach einem zehn Jahre dauernden Rechtsstreit nun recht.
Die unterschiedliche Behandlung von Geschlechtern sei nur dann zulässig, wenn es wichtige dienstliche Gründe gebe, betonte das Gericht. Dies sei bei der Frisur jedoch nicht der Fall.
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