Zürcher Oberland: Türke wegen illegalen Geldspielautomaten gebüsst

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ObergerichtMann (64) ist jetzt doch kein Spielautomaten-König

Ein Türke, welcher in zwei Lokalen im Zürcher Oberland illegale Geldspielautomaten aufgestellt hat, wurde mit  35'000 Franken gebüsst. So ein grosses Ding wie angenommen hat er wohl doch nicht gedreht.

Für das Obergericht nicht der Geldspielautomatenkönig: der beschuldigte Türke.
Das Obergericht hat den Mann zu einer Busse von 35'000 Franken verurteilt.
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Für das Obergericht nicht der Geldspielautomatenkönig: der beschuldigte Türke.

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Darum gehts

  • Ein Türke soll während mehreren Jahren ein grosses Glücksspielimperium im Zürcher Oberland betrieben haben.

  • Die Spielbankenkommission beziffert den Umsatz seiner über 40 illegalen Spielautomaten auf über 600'000 Franken.

  • Der 64-Jährige wurde bereits ausgeschafft und erschien nicht zum Prozess vor dem Obergericht Mitte März.

  • Nun hat ihn das Obergericht der Übertretung des Spielbankengesetzes in zwei Fällen schuldig gesprochen.

«Ist der Mann ein Spielautomaten-König oder ein kleiner Fisch?», titelte «20 Minuten» nach dem Prozess vor dem Obergericht vom 13. März gegen einen Türken, der im Zürcher Oberland in fünf Lokalen 40 illegale Geldspielautomaten betrieben haben soll. Damit soll der Mann laut eidgenössischer Spielbankenkommission zwischen November 2014 und August 2020 einen Umsatz von über 600'000 Franken erzielt haben. Bei den Lokalen handelte es sich um türkische Treffpunkte und Restaurants. Der Mann sass 421 Tage in Haft.

Nun hat das Obergericht das Urteil gefällt. Es erachtet den heute 64-jährigen Geschäftsführer aus Winterthur offenbar eher als kleinen Fisch, wie aus dem schriftlich zugestellten Urteilsdispositiv hervorgeht. Der Beschuldigte wurde in zwei der fünf Fälle der Übertretung des Spielbankengesetzes schuldig gesprochen und zu einer Busse von 35’000 Franken verurteilt.

Das Gericht verzichtete auf eine Ersatzforderung des illegal erwirtschafteten Geldes, wie die eidgenössische Spielbankenkommission verlangt hatte. Das in den fünf Lokalen beschlagnahmte Bargeld von 13’500 Franken wird zuhanden der Staatskasse eingezogen.

Türke ist bereits ausgeschafft

Damit folgte das Obergericht mehrheitlich der Vorinstanz. Das Bezirksgericht Hinwil hatte den bereits ausgeschafften Türken im Dezember 2022 in drei der fünf Fälle freigesprochen und ihn zu einer Busse von 45’000 Franken verurteilt. Auf eine Ersatzforderung von 580'000 Franken verzichtete die Vorinstanz ebenfalls, weil diese uneinbringlich wäre.

Das Bezirksgericht Hinwil schrieb damals in der Urteilsbegründung: «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die genauen Verhältnisse in Bezug auf die verschiedenen Lokalitäten, weitgehend im Dunkeln geblieben sind. Es ist davon auszugehen, dass die Hintermänner, welche die Fäden ziehen, nicht eruiert werden konnten. Was den Beschuldigten betrifft, so ist ihm in zwei Lokalen rechtsgenügend nachgewiesen, dass er Geräte aufgestellt und die darauf geladenen Glücksspiele angeboten hat.»

In den übrigen Fällen habe man seine Stellung und Funktion in den Lokalen nicht verifizieren könne, sodass er in diesen Fällen freigesprochen wurde.

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