Gestohlenes E-Trottinett: Mann muss 13'700 Franken zahlen

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Oftringen AGGestohlenes E-Trottinett geklaut: Mann muss 13'700 Franken zahlen

Ein 34-Jähriger eignete sich in Oftringen AG ein gestohlenes E-Trotti an. Weil er am letzten Tag einer bestehenden Probezeit straffällig wurde, fällt die Strafe happig aus.

Zwei Täter entwendeten ein E-Trottinett und stellten es in den Velounterstand vor dem Mehrfamilienhaus eines 34-Jährigen. Dieser sah das Fahrzeug und nahm es zu sich in die Wohnung.
Doppelt Pech für den 34-Jährigen. Der Scooter hatte einen GPS-Tracker, weshalb ein Tag später die Polizei auf der Matte stand. Und: Es war der letzte Tag einer dreijährigen Probezeit des 34-Jährigen.
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Zwei Täter entwendeten ein E-Trottinett und stellten es in den Velounterstand vor dem Mehrfamilienhaus eines 34-Jährigen. Dieser sah das Fahrzeug und nahm es zu sich in die Wohnung.

IMAGO/CHROMORANGE

Darum gehts

  • Ein 34-Jähriger aus Oftringen AG nahm ein gestohlenes E-Trottinett an sich.

  • Der Scooter hatte einen GPS-Tracker, wodurch die Polizei ihn schnell fand.

  • Am letzten Tag seiner Probezeit wurde er erwischt und muss nun 13'700 Franken zahlen.

  • Die Strafe setzt sich aus einer bedingten Geldstrafe und einer Busse zusammen.

Dass es keine gute Idee ist, scheinbar herrenlose Dinge an sich zu nehmen, hat ein 34-jähriger Aargauer kürzlich erfahren: Er fand am Abend des 8. Oktobers 2024 vor seinem Mehrfamilienhaus ein E-Trottinett vor und brachte es in seine Wohnung. Der Scooter wurde zuvor von zwei anderen Tätern aus einem Fahrradunterstand entwendet.

Pech für ihn: Der ursprüngliche Besitzer hatte offenbar einen GPS-Tracker installiert. Nur einen Tag später stand nämlich die Polizei auf der Matte, beschlagnahmte in der Folge den 700 Franken teuren E-Scooter und händigte ihn wieder dem rechtmässigen Eigentümer aus.

Am letzten Tag der Probezeit erwischt

Der 34-Jährige wurde jetzt rechtmässig per Strafbefehl verurteilt. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er eine Busse von 100 Franken zahlen und die Strafbefehlsgebühren von 600 Franken übernehmen.

Doppeltes Pech: Drei Jahre zuvor wurde der Mann wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Die Probezeit betrug drei Jahre und wäre genau am 8. Oktober abgelaufen. Da er erneut straffällig wurde, wird die Geldstrafe von 13'000 Franken nun fällig.

Was denkst du über die Strafe für den Mann, der das gestohlene E-Trottinett an sich genommen hat?

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