Fertig gratis Skifahren – Bundesrat muss ab jetzt zahlen

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PolitikFertig gratis Skifahren – Bundesrat muss ab jetzt zahlen

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, auf den Kauf der Jahresabos der Seilbahnen Schweiz und die Nutzung der Loge im Stadttheater Bern per Ende 2024 zu verzichten.

Der Bundesrat bekommt 2025 kein Abo mehr für die Seilbahnen Schweiz.
Weiterhin bekommen sie von der SBB ein GA für die 1. Klasse zur Verfügung gestellt.
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Der Bundesrat bekommt 2025 kein Abo mehr für die Seilbahnen Schweiz.

Sina Guntern

Darum gehts

  • Ab 2025 verzichtet der Bundesrat auf ein Jahresabo für die Seilbahnen Schweiz.

  • Dem Entscheid vorausgegangen waren mehrere Strafverfahren wegen möglicher Vorteilsgewährung.

  • Weiterhin bezahlt wird ein GA für die 1. Klasse.

Die Meldung sorgte im Dezember vergangenen Jahres weitverbreitet für Kopfschütteln: Weil Vorwürfe der Vorteilsannahme laut wurden, entschied der Bund, für die Mitglieder der Landesregierung die Kosten für den Super Skipass im Wert von 4324 Franken zu übernehmen. Zuvor erhielten sie diesen vom Verband Seilbahnen Schweiz geschenkt. Damit ist im nächsten Jahr Schluss: Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, auf den Kauf der Jahresabos für die Seilbahnen Schweiz sowie die Nutzung der Loge im Berner Stadttheater zu verzichten.

Hast du ein Jahresabo?

Eine Untersuchung des Bundesamtes für Justiz kam zum Schluss, dass die Annahme der Dauerfreikarten der Seilbahnen Schweiz unter Umständen als Verstoss gegen das Verbot der Vorteilsannahme gewertet werden kann. «Um jeden Anschein einer Vorteilsannahme zu vermeiden, hat der Bundesrat im Dezember 2023 entschieden, die Abonnemente für das Jahr 2024 von den Seilbahnen Schweiz in Rechnung stellen zu lassen», heisst es in einer Medienmitteilung.

SBB-Abos bleiben

«Die Generalabonnemente 1. Klasse für die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler und ihre Partnerinnen und Partner, welche die Magistratspersonen jeweils begleiten, werden von den SBB wie bisher weiterhin zur Verfügung gestellt, da sie für deren Amtsausübung notwendig sind», heisst es weiter.

Um die Annahme von Leistungen von Dritten rechtlich zu verankern, wird in der Organisationsverordnung für den Bundesrat dafür eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen. Die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte vertreten die Mitglieder des Bundesrates gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben. Sie und ihre Partnerinnen und Partner erhalten weiterhin ein unentgeltliches SBB-Generalabonnement 1. Klasse.

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