Briefe geöffnetPost-Teamleiter klaute Kreditkarten und begab sich damit auf Einkaufstour
Ein Postangestellter entwendete Kreditkarten aus Briefsendungen und bezog damit etliche Waren. Dafür wurde er durch die Staatsanwaltschaft gebüsst – und von der Post entlassen.
Darum gehts
Ein Mitarbeiter der Post hat mehrere Kreditkarten aus Briefsendungen entwendet und damit Waren bezogen.
Der Teamleiter wurde unter anderem wegen Verletzung des Schriftengeheimnisses und geringfügigen Diebstahls für schuldig befunden.
Bei der Post wurde der Mann mittlerweile entlassen.
Als Neukundin beantragte Miriam Hostettler* im Sommer 2022 bei ihrer Bank eine Kreditkarte. Als ihr nach einigen Arbeitstagen weder die Karte noch der PIN zugestellt worden waren, wurde die Bernerin skeptisch. Sie beschloss, gleich nach dem Wochenende die Bank zu kontaktieren, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.
Noch am Sonntagabend erhielt sie jedoch eine Push-Benachrichtigung, dass mit ihrer Karte am Bahnhof Bern Transaktionen getätigt worden seien. Umgehend liess Hostettler die Kreditkarte via App sperren. «Ich verständigte via Notfallnummer die Bank, die noch weitere Transaktionen feststellen konnte, welche jedoch bereits abgelehnt wurden», erzählt die 32-Jährige. Tags darauf erstattete sie Anzeige bei der Kantonspolizei. Mit 9.35 Franken sei der finanzielle Schaden zwar klein gewesen, räumt Hostettler ein. Viel mehr ärgerte sie sich, als sie kürzlich erfuhr, wer die Tat beging: Ein Angestellter der Schweizerischen Post – und erst noch mit Teamleiter-Funktion.
Einkäufe in Höhe von 3800 Franken
Wie dem Strafbefehl gegen den Beschuldigten zu entnehmen ist, entwendete dieser zwischen August und Oktober 2022 mindestens vier Kreditkarten aus Briefsendungen und begab sich anschliessend auf Einkaufstour. Heraus sticht vor allem ein Fall, bei dem der Diebstahl nicht sogleich auffiel: Während eines ganzen Monats liess es sich der 41-Jährige mit der Visakarte der geschädigten Frau gutgehen und kaufte sich damit Essen, Kleidung, elektronische Geräte und Medikamente. Gesamtschaden: Rund 3800 Franken.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Verletzung des Schriftengeheimnisses, geringfügigen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage für schuldig erklärt. Er muss eine Busse von 3650 Franken sowie Gebühren in Höhe von 300 Franken bezahlen. Die Zivilforderungen der Geschädigten hat er anerkannt.
Post hat Mitarbeiter entlassen
Seine Vergehen haben für den Beschuldigten aber nicht nur strafrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen: Nachdem die Post von den kriminellen Aktivitäten erfahren hatte, wurde dem Mitarbeiter vor Kurzem gekündigt. «Ich kann Ihnen bestätigen, dass es sich hier um eine ehemals für die Post tätige Person handelt», sagt Post-Sprecherin Jacqueline Bühlmann. Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person und aufgrund des Datenschutzes könne man sich jedoch nicht weitergehend zum Fall äussern.
«Mit rund 47'000 Mitarbeitenden ist die Post ein Abbild der Gesellschaft – Einzelfälle von Gesetzesverstössen lassen sich nie gänzlich verhindern», so Bühlmann weiter. Mitarbeitende, die stehlen, seien bei der Post zum Glück die absolute Ausnahme. «Diebstähle tolerieren wir bei der Post nicht. Haben wir trotzdem Kenntnis von einem Diebstahl, ziehen wir die fehlbaren Mitarbeitenden selbstverständlich zur Rechenschaft. Wir dulden keine Straftaten. Und klar ist auch: Jeder einzelne solche Fall ist einer zu viel und nicht im Sinne der Post.»
*Name geändert
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