Berner Restaurant – Promi-Koch kassiert 8000 Franken im Voraus und verschwindet dann spurlos

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Berner RestaurantPromi-Koch kassiert 8000 Franken im Voraus und verschwindet dann spurlos

Ein bekannter TV-Koch  unterschrieb einen Vertrag und verlangte einen Teil seines Lohnes vor Arbeitsbeginn. Nach vier Arbeitstagen sei er aber verschwunden und habe das Geld nie zurückgezahlt, sagt der Berner Restaurant-Betreiber. Der Koch bestreitet die Vorwürfe. 

Daniel Bernoulli wirft dem Promi-Koch L.F.* vor, er habe ihn abgezockt.
Weil ein Mitarbeiter ausfiel, brauchte der Inhaber des Restaurants Aarbergerhof dringend einen Ersatz.
Er stellte den Mietkoch L.F.* ein und fand heraus, dass dieser offenbar Geschäftspartnern 40’000 Franken schuldete.
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Daniel Bernoulli wirft dem Promi-Koch L.F.* vor, er habe ihn abgezockt.

20 Minuten/Zoé Stoller

Darum gehts

«Wie kriege ich jemals dieses Geld zurück?» Das fragte sich Daniel Bernoulli, Inhaber des Berner Restaurants Aarbergerhof. Er sei vom Promikoch L.F.* übers Ohr gehauen worden, wie er gegenüber 20 Minuten erzählt. «Seinetwegen habe ich nicht nur über 8000 Franken verloren, sondern auch enorm viel Zeit und Energie. Dieser Mann hat mir wochenlang schlaflose Nächte bereitet.»

Der Berner Geschäftsinhaber suchte verzweifelt nach einem Ersatz für seinen Aushilfskoch, der aus Mailand nicht anreisen konnte und einen Tag vor Arbeitsbeginn die temporäre Anstellung absagen musste. Auf der Suche nach einer anderen Arbeitskraft stiess Bernoulli auf L.F.s Website. Dort bietet sich der Appenzeller, der 2017 Finalist bei der deutschen Kochshow «The Taste» war, unter anderem als Mietkoch an. Als der Restaurantleiter ihm eine dreieinhalbmonatige Anstellung anbot, sagte L.F. sofort zu.

«Ich wurde etwas skeptisch»

Eine Bedingung war für den Koch jedoch, dass er eine Vorauszahlung in der Höhe von 5040 Franken erhielt, die Bernoulli in der Not sofort überwies. Auch nachdem er an seinem ersten Arbeitstag weitere 3000 Franken forderte, weil er das Zugbillett nach Bern kaufen musste, ging Bernoulli auf seinen Wunsch ein. «Mein Gedanke war: Wenn man jemandem so entgegenkommt, kann man sich sicher sein, dass man nicht hintergangen wird», sagt der Berner Gastrobetreiber.

«Ich wurde etwas skeptisch und fing an, über ihn zu recherchieren. Da entdeckte ich, dass bereits mehrere Strafanzeigen gegen ihn eingereicht wurden und er offenbar Geschäftspartnern 40'000 Franken schuldete. Ich fing an, mir Fragen zu stellen», so Bernoulli weiter. Als er L.F. darauf angesprochen habe, sei dieser seinen Fragen ausgewichen und habe beteuert, dass er sich geändert habe. 

«Nach vier Arbeitstagen kündigte er mit der Begründung, er habe einen Nervenzusammenbruch erlitten. Am Tag zuvor hatte er aber ein Foto von sich cocktailschlürfend im Bellevue gepostet», sagt Bernoulli. Nach seiner Kündigung via Whatsapp habe L.F. versprochen, den vorausbezahlten Lohn zurückzuerstatten. Weil beim Aarbergerhof nie ein Rappen davon eintraf, hat Bernoulli seinen ehemaligen Angestellten nun betrieben und  Anzeige erstattet. Dies bestätigt auch die Kantonspolizei Bern gegenüber 20 Minuten.

L.F. weist Vorwürfe zurück

L.F. bestreitet Daniel Bernoullis Vorwürfe. Es sei korrekt, dass er aus gesundheitlichen Gründen den Auftrag nicht weiter habe ausführen können, lässt sein Manager Rolf Jordi ausrichten. Ein Arztzeugnis liege vor. «Als selbständig Erwerbender war er grundsätzlich jedoch nicht verpflichtet, dieses Herrn Bernoulli vorzulegen», so Jordi. Das Cocktail-Foto sei in der Zimmerstunde des Tages entstanden, an dem sich der Koch im Verlauf des Abenddienstes nicht mehr gut gefühlt habe. Er sei anschliessend nach Hause gereist und habe am nächsten Tag den Arzt aufgesucht. 

Im Weiteren sei Bernoulli weder auf das Angebot einer erneuten Arbeitsaufnahme nach der Krankschreibung noch auf einen Endabrechnungsvorschlag in Höhe von rund 4095 Franken (Bernoulli forderte eine Rückzahlung von 7600 Franken) eingegangen, schreibt der Manager weiter. Diesen Betrag sei man bereit, innert 30 Tagen nach Inrechnungstellung zu begleichenDie Zahlung von 3000 Franken an L.F.s erstem Arbeitstag sei jedoch vertraglich nirgends verschriftlicht und daher ausserhalb des Vertragsverhältnisses privat zu regeln. 

«Auch von mir selbst enttäuscht»

Gegen den Zahlungsbefehl des Berner Restaurantbetreibers hat L.F. Rechtsvorschlag erhoben. «Es geht mitnichten darum, ihm etwas schuldig zu bleiben, das ihm zusteht. Der betriebene Betrag ist einfach strittig, daher der Rechtsvorschlag», schreibt Jordi. Diesen könne Bernoulli durch eine «korrekte Endabrechnung» und Inrechnungstellung der 4095 Franken jederzeit beseitigen. Im Hinblick auf die Klagen früherer Geschäftspartner von L.F. führt Jordi ins Feld, «dass meines Wissens keine hängigen Verfahren offen sind und mir keine seriösen Gastrobetriebe bekannt sind, denen L.F. vertraglich oder mittels gegengezeichneten Vereinbarungen festgelegte Vorauszahlungen schuldig wäre». 

20 Jahre lang habe er seine Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld persönlich getroffen, sagt Aarbergerhof-Inhaber Bernoulli. Mit dem Promi-Koch habe er lediglich telefoniert, weil es sich um eine Notlage gehandelt habe. «Heute bin ich nicht nur von L.F. enttäuscht, sondern auch von mir selbst», sagt der Berner. Obschon ihn die Geschichte stark bewegt habe, sei sein Sozialvertrauen nicht geringer geworden. «Ich habe nun wirklich Pech gehabt und will, dass diesem Mann bewusst ist, was er mit seiner Masche anrichtet. Ausserdem soll er diese Nummer bei keinem anderen Gastrobetrieb jemals wieder abziehen können.»

*Initialen geändert

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